Sondermittel

Informationen zu Sondermitteln für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Um im Erasmus Programm mehr Chancengleichheit und Inklusion zu erreichen, fördern wir mit gezielten Maßnahmen Studierende, Lehrende und Personal bei Auslandsmobilitäten.


Ein Social Top-up erhalten Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende. 

Die Höhe beträgt 250 €/ Monat für den geförderten Mobilitätszeitraum.  

Weitere Social Top-up Infos zu den Voraussetzungen und zur Beantragung erhalten Studierende auf den Erasmus Webseiten des Teams „Studium im Ausland“ im Bereich „Allgemeine Informationen für Outgoings – Vor Antritt der Auslandsmobilität“.


Sonderförderung über einen Realkostenantrag („Langantrag“) erhalten Studierende, Lehrende und Personal, sofern Sie mit Kind(ern) ins Ausland reisen, eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben.

Die Höhe dieser Förderung beträgt bei Studierendenmobilität i.d.R. bis zu 15.000,00 EUR pro Semester und Mobilität und bei Lehr- und Personalmobilität i.d.R. bis zu 15.000,00 EUR pro Mobilität. 

Darüber hinaus kann bei einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung auch ein Realkostenantrag für vorbereitende Reisen ermöglich werden. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Teilnehmende mit Kind gilt.

Verfahren für Realkostenanträge

Die Antragsformulare müssen rechtzeitig vor der Ausreise über das Global Office beim DAAD eingereicht werden, damit im Vorfeld geklärt werden kann, ob die Durchführung des ERASMUS-Aufenthalts und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind. Bitte wende Sie sich deshalb bitte frühestmöglich, also sobald Sie wissen, dass Sie ins Ausland reisen werden, an uns.

Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Notwendige Unterlagen sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen. Je früher die Antragsunterlagen dem DAAD vorliegen (mind. 2 Monate vor Ausreise!), desto früher kann über den Antrag entschieden werden. Eine nachträgliche Antragstellung nach der Ausreise kann nicht bewilligt werden.

Sofern Sie einen Antrag stellen möchten, bekommen Sie die Antragsunterlagen direkt vom Global Office zur Verfügung gestellt.

Studierende kontaktieren bitte hierfür Herrn Olaf Purkert vom Team Studium im Ausland.  Lehrende und Personal wenden sich an die Erasmus Hochschulkoordinatorin, Frau Uta Brucker. Wir stehen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars gerne beratend zur Seite. 

Alle Details zur den Förderbedingungen und der Förderhöhe für die jeweiligen Zielgruppen entnehmen Sie bitte dem DAAD Kriterienkatalog im Downloadbereich.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263