Lehrende: Kooperationen und Förderung
- ERASMUS +
- Aktuelles
- Fakten
- ERASMUS-Charta
- ERASMUS Policy Statement
- Mobilität von Einzelpersonen (Leitaktion 1)
- Beginn einer neuen Kooperation mit ERASMUS+ Programmländern (Leitaktion 1)
- Informationen für Programmbeauftragte
- OLS - Online Linguistic Support
- Sondermittel
- Partnerhochschulen
- Programmbeauftragte
- Partnerschaften und Kooperationsprojekte (Leitaktion 2)
- ERASMUS Jubiläum 2017
- DAAD
- Fulbright
- Auslandsdozenturen an Partnerhochschulen
- Neue Kooperationen
Partnerschaften und Kooperationsprojekte (Leitaktion 2)
Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen in der Leitaktion 2:
-
Strategische Partnerschaften
-
Kapazitätsaufbauprojekte
-
Wissensallianzen
Planen Sie einen Projektantrag in der ERASMUS+ Leitaktion 2 zu stellen? Wir möchten Sie dabei unterstützen und stellen Ihnen ein How To mit nützlichen Tipps und Links zur Verfügung.
Strategische Partnerschaften
- unterstützen Einrichtungen aus verschiedenen Bildungsbereichen bei der Zusammenarbeit und Implementierung innovativer Praktiken in den Bereichen Lehre, Weiterbildung, Lernen und Jugendarbeit.
Beispiele:
- Entwicklung und Bereitstellung von gemeinsamen Studienmodulen, Programmen und Lehrplänen
- Effektivere Nutzung von virtueller Mobilität, offenen Bildungsressources und Informations- und Kommunikationstechnologien zur Implementierung innovativer Lernansätze
- Integration von Fern-, Teilzeitstudienmodellen, Modularisierung von Studiengängen
Projektdauer: 2-3 Jahre
Finanzierung: bis zu 300.000 € für 2 Jahre oder bis zu 450.000 € für 3 Jahre
Partnerschaften: mind. 3 Einrichtungen aus 3 verschd. Programmländern
Antragsberechtigt: Einrichtungen aus Programmländern
Antragstellung: erfolgt über den DAAD
Einen Überblick über all unsere erfolgreichen Erasmus Kooperationsprojekte, v.a. im Bereich Strategische Partnerschaften, können Sie hier bekommen.
Das Erklärvideo des DAAD aus der Reihe #kurzerklärt gibt Ihnen eine ersten Eindruck über die Möglichkeiten der Strategischen Partnerschaften.
Kapazitätsaufbauprojekte
- unterstützen die Modernisierung, die Zugänglichkeit und die Internationalisierung von Hochschulen in den Partnerländern
- fördern die Kooperation zwischen Hochschulen in den Programmländern (EU-28 + ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei) und Hochschulen in förderfähigen Partnerländern
- fördern die freiwillige Anpassung an Entwicklungen der EU im Hochschulbereich
- fördern direkte persönliche Kontakte und interkulturelles Verständnis
Zwei Projektarten können gefördert werden:
- Gemeinsame Projekte
- helfen Hochschulen aus Partnerländern bei der Entwicklung, Modernisierung und dem Austausch neuer Lehrpläne, Lehrmethoden und Materialien.
- tragen zur Verbesserung der Qualitätssicherung und Leitung der Hochschulen bei
- Strukturprojekte
- unterstützen die Entwicklung und Reform von Hochschulen und Systemen der Hochchulbildung in Partnerländern
- zielen auf die Verbesserung ihrer Qualität un dRelevanz und die Förderung regionaler Kooperationen
Projektdauer: 2 oder 3 Jahre
Finanzierung: mind. 500.000 €, max. 1.000.000 €
Parnterschaften: mindestens drei Hochschulen aus drei verschiedenen Programmländern sowie mindestens je zwei Hochschulen aus mehreren Partnerländern bzw. bei einem Partnerland mindestens drei Hochschulen aus diesem Land
Antragsberechtigt: Einrichtungen aus Programm- und Partnerländern
Antragstellung: erfolgt direkt über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur EACEA in Brüssel.
Wissensallianzen
fördern strukturierte und langfristige Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen in Europa, z.B. durch die
- Entwicklung innovative Lern- und Lehrmethoden
- Förderung von Unternehmergeist und unternehmerischem Handel von Studierenden, Hochschul- und Unternehmenspersonal
- Wissenserwerb und –austausch zwischen Hochschulen und Unternehmen
Projektdauer: 2 oder 3 Jahre
Finanzierung: bis zu 700.000 € für 2 Jahre oder bis zu 1.000.000 € für 3 Jahre
Partnerschaften: mind. 6 Partnereinrichtungen (davon zwei Hochschulen und zwei Unternehmen) aus mindestens drei Programmländern.
Antragsberechtigt: Einrichtungen aus Programmländern
Antragstellung: erfolgt direkt über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur EACEA in Brüssel.