Vor Beginn der Mobilität nach Frankfurt

Sie interessieren sich für ein Gaststudium an der Goethe-Universität in Frankfurt?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen zu den Themen "Voraussetzung", "Bewerbung" und "Vorbereitung" um sie optimal auf Ihren Aufenthalt in Frankfurt vorzubereiten.

Bewerbungstermine zum Gaststudium: 

Zum Wintersemester

    Mitte April bis spätestens 15. Juni

Zum Sommersemester

    November bis spätestens 15. Dezember


Semestertermine: 

    Das Wintersemester beginnt immer am 01. Oktober und endet am 31. März. 

    Das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September.

Die Vorlesungszeiten der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Semester finden Sie hier

Falls Sie Fragen bezüglich Ihres Studienfaches haben oder Informationen zu Kreditpunkten oder zur Kurs-/Prüfungsanmeldungen benötigen, finden Sie untenstehend eine Liste mit Links zu den Fachbereichen und Instituten der Goethe-Universität:


Fachbereich 01, Rechtswissenschaft (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Fachbereich 02, Wirtschaftswissenschaften (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Fachbereich 03, Gesellschaftswissenschaften (Informationen für Incomings)

Fachbereich 04, Erziehungswissenschaften

Fachbereich 05, Psychologie und Sportwissenschaften

Fachbereich 06, Evangelische Theologie

Fachbereich 07,Katholische Theologie

Fachbereich 08, Philosophie und Geschichtswissenschaften

Fachbereich 09, Sprach- und Kulturwissenschaften

Fachbereich 10, Neuere Philologien

Germanistik

Fachbereich 11, Geowissenschaften und Geographie

Fachbereich 12, Informatik und Mathematik

Fachbereich 13, Physik

Fachbereich 14, Biochemie, Chemie und Pharmazie

Fachbereich 15, Biowissenschaften

Fachbereich 16, Medizin (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Nominierung:

Bevor Sie sich als Austausch-/Programmstudierende an der Goethe Universität bewerben können, müssen Sie zuvor von Ihrer Hochschule nominiert werden. Ihre Hochschule muss eine Partnerhochschule der Goethe-Universität sein und es muss ein aktives Agreement für Studierendenaustausch bestehen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule für Informationen zur Bewerbung für einen Gastaufenthalt in Frankfurt.

Nominierungsfristen: 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester)

Sofern Sie von Ihrer Hochschule als Gaststudierende*r nominiert wurden, erhalten Sie von uns den Link zu unserem Online-Bewerbungsformular per E-Mail (April/November).

    z.B. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), CAPES, China Scholarship Council (CSC), Fulbright...

Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Auf dieser Webseite des Goethe Welcome Center finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.

Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Kopie Ihrer Stipendienzusage: bis 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester).

Nachdem wir die Stipendienzusage geprüft haben, senden wir Ihnen den Link zum Online-Bewerbungsformular zu.

Sie können sich als Gastdoktorand*in für einen begrenzten Zeitraum an der Goethe-Universität als Gaststudierende*r einschreiben, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen: 

  • Sie planen Ihren Abschluss nicht an der Goethe-Universität, sondern an Ihrer Heimatuniversität
  • Ihr geplanter Aufenthalt stimmt zum Großteil mit den Semesterdaten überein 

Bitte schicken Sie die Einladung von Ihrem*r Professor*in oder Betreuer*in per E-Mail an das Student Mobility Team - Incoming. Falls Sie eine Stipendium erhalten, senden Sie uns bitte auch Ihren Stipendienbescheid.

Wenn Sie noch keine fachliche Betreuung haben, finden Sie auf dieser Webseite des Goethe Welcome Centers Informationen zur Kontaktaufnahme.

Wenn Sie ein Praktikum an einem Fachbereich der Goethe-Universität machen möchten, z.B. im Rahmen von ERASMUS, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachbereich direkt, um zu erfahren, ob eine Annahme als Praktikant*in möglich ist. Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Universität. 


Sofern Sie als Praktikant*in angenommen wurden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden. Informationen zur Einschreibung als Freemover finden Sie im Tab unten.


Praktikant*innen am Universitätsklinikum und dem Fachbereich Medizin finden alle nötigen Informationen hier.


Die folgenden Zeiträume für die Einschreibung sind Standard und können nicht angepasst werden: 

  • Eine Einschreibung ist nur für die komplette Semesterlaufzeit möglich (= Oktober bis März / April bis September)
  • Es ist nicht möglich nur für einen Teil des Semesters eingeschrieben zu werden
  • Um als Gaststudierende*r eingeschrieben zu werden, müssen Sie sich vorab bewerben. Eine direkte Einschreibung, ohne eine vorangegangene Bewerbung, ist nicht möglich.

Akademisches Jahr 2022-23:

Als Freemover können sich nur Doktorand*innen und Praktikant*innen bewerben. Dafür benötigen Sie eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität. Bitte wenden Sie sich selbstständig an den jeweiligen Fachbereich um eine*n Betreuer*in zu finden.


Bitte schicken Sie uns die Betreuungszusage per E-Mail zu, damit wir Ihnen den Online-Bewerbungslink senden können.

Beginnend im Wintersemester 2023-24: 

Alle Studierenden (unabhängig von ihrem Studienniveau) können sich als Freemover bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Freemover von Partneruniversitäten aufnehmen können. Das Global Office kann nicht bei der Suche nach einem*einer akademischen Betreuer*in unterstützen.

Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in im Rahmen einer Fremdsprachenassistenz zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Auf dieser Webseite des Goethe Welcome Center finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.

  • Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Kopie: Stipendienvertrag und Schulzuweisung.
  • Dann senden wir Ihnen den Link zum Online-Bewerbungsformular.
  • Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen zum Gaststudium.
Lehrsprache an der Goethe-Universität ist grundsätzlich Deutsch. Für einen erfolgreichen Aufenthalt müssen Sie mindestens B1 Deutschkenntnisse nachweisen können. 

Ausnahmen gibt es lediglich in folgenden Fachbereichen: 

  • 01, Rechtswissenschaften
  • 02, Wirtschaftswissenschaften
  • 03, Gesellschaftswissenschaften (B2 Englisch-Kenntnisse sind Voraussetzung, falls Sie keine Deutschkenntnisse haben)
  • 10, IMACS
  • 10, Moving Cultures – Transcultural Encounters
  • 10, Anglophone Literatures, Cultures and Media

Sollten Sie keine Deutschkenntnisse haben und an einem anderen als den oben genannten Fachbereichen bzw. in einem anderen Studiengang als den oben genannten studieren wollen, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachbereich/das entsprechende Institut und fragen nach, ob dies möglich ist.

Wir gehen davon aus, dass Ihre Heimathochschule oder Stipendienorganisation Ihre Sprachkenntnisse bei der Auswahl geprüft haben. Deshalb verzichten wir bei Gaststudierenden auf das Ablegen der sonst obligatorischen "Deutschen Sprachprüfung zum Hochschulzugang" (DSH). 

Sofern Sie von Ihrer Hochschule oder Stipendienorganisation als Gaststudierende*r nominiert wurden, erhalten Sie von uns den Link zu unserem Online-Bewerbungsformular per E-Mail: 

  • Ca. April: Bewerbung zum Wintersemester
  • Ca. November: Bewerbung zum Sommersemester

Sollten Sie den Link nicht erhalten haben, so bitten wir Sie uns rechtzeitig zu kontaktieren, damit eine fristgerechte Bewerbung möglich ist. 

Eine detaillierte Erklärung zur Online-Bewerbung finden Sie im Dokument "Detailed information - application procedure", das Sie zusammen mit dem Bewerbungslink von uns per E-Mail erhalten.

Nach der Bewerbung müssen Sie sich auf Mobility-Online registrieren. Ihr Account bleibt über Ihren gesamten Aufenthalt bestehen, daher bitten wir Sie Ihre Login-Daten gut aufzuheben und die Webseite als Favorit zu speichern.

Zum Wintersemester: ca. Anfang April - 15. Juni

Zum Sommersemester: ca. Anfang November - 15. Dezember

Eine Zulassung/Einschreibung zum Gaststudium nach den oben genannten Terminen ist nicht möglich! 

In Deutschland gibt es keine Studiengebühr, die Universität Frankfurt erhebt jedoch einen Semestersozialbeitrag für alle immatrikulierten Studierenden. Die Höhe des Semesterbeitrags für Austausch- und Gaststudierende für das Sommersemester 2023 beträgt: 343,87 €.

Für Austausch- und Programmstudierende ist ein um die Verwaltungsgebühr von 50€ reduzierter Beitrag zu zahlen.

Die Zusammensetzung des Beitrags finden Sie hier

Die Semesterbeiträge der vergangenen Semester sind hier zu finden.

Nachdem Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns den Zulassungsbescheid; der Brief enthält wichtige Informationen zur Immatrikulation von Gaststudierenden (Kontodaten für die Überweisung des Semestersozialbeitrags). Die Zulassungsbescheide zum Gaststudium werden per E-Mail verschickt. Sie erhalten die Zulassung zum Gaststudium: 

  • im August (Bewerbung zum Wintersemester)
  • im Februar (Bewerbung zum Sommersemester)

Sobald wir den Zulassungsbescheid verschickt haben, erscheint ein grünes Häkchen in Ihrem persönlichen Bewerber*innen-/Teilnehmer*innen-Account: "Zulassungsbrief wurde vom Global Office versendet."

Falls Sie vor August / Februar den Zulassungsbescheid benötigen, um Ihr Visum zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, dann stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Um die Bescheinigung ausstellen zu können, müssen wir Ihre vollständige Bewerbung bereits erhalten haben.

Informationen zum Rücktritt von der Immatrikulation finden Sie hier auf der Webseite des Studierendensekretariats. Ein entsprechender Antrag muss direkt an das Studierendensekretariat gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass dies die Vorschriften der Zentraluniversitätsverwaltung und nicht des Global Office sind. Bitte beachten Sie die geltenden Regularien, sie sind nicht verhandelbar.

Falls Sie Fragen zum Rücktritt von der Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat: sli@uni-frankfurt.de.

Eine englische Übersetzungshilfe der Regularien finden Sie hier. Da Austausch-/Gaststudierende eine um die Verwaltungsgebühr von 50 € reduzierten Semestersozialbeitrag gezahlt haben, wird der sonst im Semesterbeitrag enthaltene Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 56 Hessischem Hochschulgesetz natürlich nicht einbehalten.

Der an Austausch-/Gaststudierende zurückzuzahlende Semesterbeitrag im Falle eines fristgerechten und regelkonformen Rücktritts von der Immatrikulation wird daher um insgesamt 30 € gekürzt.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument.
Bitte klären Sie zunächst bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat / Botschaft) Ihres Heimatlandes, ob Sie visumspflichtig sind bzw. welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Sie gelten. Bedenken Sie, dass die Antragstellung einige Zeit in Anspruch nimmt (bis zu zwei Monate!!).


Informationen zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit beim Auswärtigen Amt.
Wichtig ist, dass Sie kein Touristenvisum beantragen. Ein Touristenvisum ist nur drei Monate gültig und kann nicht vor Ort in ein längerfristiges Visum umgewandelt werden.

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:
  • Gültiger Reisepass
  • Einladungsschreiben der betreuenden Hochschule (=Zulassungsbescheid)
  • Finanzierungsnachweis (z.B. Sparguthaben, Stipendienzusage, etc.)
  • Mehrere Passfotos (mit biometrischen Merkmalen)
  • Krankenversicherungsnachweis
Falls Sie vor August / Februar den Zulassungsbescheid benötigen, um Ihr Visum zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, dann stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Um die Bescheinigung ausstellen zu können, müssen wir Ihre vollständige Bewerbung bereits erhalten haben.

Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und der Wohnsitz polizeilich gemeldet werden. Zuständige Stellen sind die Ausländerbehörde (Aufenthaltsgenehmigung) und das Einwohnermeldeamt (polizeiliche Anmeldung) in Deutschland. Mehr Informationen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.
Mobilität innerhalb der EU zum Zwecke des Studiums - REST-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/801):


Die Regelungen zur Mobilität innerhalb der EU für Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit (Drittstaatsangehörige), die zu Studienzwecken in die EU kommen, wurden gelockert. 

Wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms an der Goethe-Universität studieren möchten und bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können Sie zum Studium an die Goethe-Universität kommen, ohne ein Visum für Deutschland beantragen zu müssen. In diesem Fall müssen Sie zusätzliche Dokumente bei der Goethe-Universität einreichen (incoming@uni-frankfurt.de). Dann kann die Goethe-Universität eine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht zum Studium nach Deutschland kommen! 

Die Mobilität innerhalb der EU wird unter folgenden Bedingungen erleichtert (gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark; Studierende aus diesen Staaten müssen bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen, wenn sie an der Goethe-Universität studieren wollen). 

  • Studium in einem EU-Mitgliedsstaat mit einer Aufenthaltserlaubnis dieses EU-Mitgliedsstaates zum Zweck des Studiums
  • Studium an der Goethe-Universität im Rahmen eines Austauschprogramms (ERASMUS, bilaterales Austauschprogramm [z.B. Direktaustausch Karls-Universität Prag], Fachbereichskooperation)
  • Studium an der Goethe-Universität für maximal 360 Tage
  • Eine für die Dauer des Studiums an der Goethe-Universität gültige Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedsstaates (ggf. rechtzeitig vor der Mobilität die Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen!)


Einreichung der zusätzlichen Unterlagen an der Goethe-Universität bis zum 

15. Juli (für das Wintersemester; früheste geplante Ankunft: September)

15. Januar (für das Sommersemester; früheste geplante Ankunft: März)


Hinweis: Die vollständige Meldung muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorliegen. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Global Office der Goethe-Universität die vollständigen Unterlagen in dem unten beschriebenen Format innerhalb der oben genannten Frist erhält, damit das Global Office der Goethe-Universität genügend Bearbeitungszeit hat, um die Unterlagen an die Nationale Kontaktstelle weiterzuleiten.

Wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder noch Ablauf der Frist eingereicht werden, kann die Goethe-Universität keine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. In diesem Fall werden Sie nicht zum Studium an der Goethe-Universität zugelassen! 


Einzureichende Dokumente: 

Reichen Sie alle Dokumente im PDF-Format ein und benennen Sie sie mit Ihrem Familiennamen und der Art des Dokuments: z.B. Familienname_Pass.pdf. Schicken Sie die Dokumente an incoming@uni-frankfurt.de

  1. Kopie des Aufenthaltstitels des EU-Mitgliedstaates (ausgestellt zu Studienzwecken; Gültigkeit für die Dauer des Aufenthaltes an der Goethe-Universität)
    Titel des Dokuments: Familienname_Aufenthaltstitel.pdf
  2. Kopie des Reisepasses/Passersatzes
    Titel des Dokuments: Familienname_Pass.pdf
  3. Nachweis der Teilnahme an einem von der EU organisierten Programm oder einem anderen multilateralen Programm, das Mobilität beinhaltet, und/oder der Vereinbarung zwischen den Hochschulen
    Titel des Dokuments: Familienname_Mobilitätsnachweis.pdf
  4. Nachweis der finanziellen Mittel in Höhe von 934 EUR/Monat
    z.B. aktueller Kontoauszug Ihres Bankkontos oder des Bankkontos Ihrer Eltern; falls Sie ein zusätzliches Stipendium erhalten: Zuwendungsbescheid des Stipendiengebers. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass eine kontinuierliche Förderung stattfindet und dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um die monatlichen Kosten während des Studiums an der Goethe-Universität zu decken (ca. monatlicher Zuschuss: 934 EUR (Bafög-Satz).
    Titel des Dokuments: Familienname_Lebensunterhalt.pdf
  5. Krankenversicherungsnachweis (Kopie der EHIC)
    Titel des Dokuments: Familienname_KV.pdf
  6. Zulassungsbescheid
    Gaststudierende erhalten den Zulassungsbescheid für das Sommersemester im Februar, für das Wintersemester im Januar. Sie können einen vorläufigen Zulassungsbescheid beantragen, nachdem das Global Office Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten hat.
    Titel des Dokuments: Familienname_Zulassung.pdf


Alle Dokumente, mit Ausnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) kann auf Antrag leicht verständliche fremdsprachige Unterlagen akzeptieren, entscheidet aber, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel 13 bzw. 14 DSGVO klären wir hiermit Studierende die ihre personenbezogenen Daten zwecks Beantragung der erleichterten Mobilität im Rahmen der REST-Richtline an das Global Office der Goethe-Universität übermitteln über die Verarbeitung ihrer Daten auf. Hiermit unterrichten wir Studierende insbesondere über die unmittelbaren und mittelbaren Empfänger i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Lit. e) DSGVO, zu der auch die Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ausländerbehörden gehören. Eine gesonderte Information der betroffenen Person durch die Kontaktstelle des Bundesamts erfolgt nicht.

Unter diesem Link von EUR-Lex (Publications Office of the European Union) finden Sie die relevanten Artikel 13 bzw. 14.

Bitte beachten Sie, dass sich die vom BAMF ausgestellte Mobilitätsbescheinigung auf die ursprünglich geplante Studienzeit bezieht. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt verlängern, müssen Sie sich an incoming@uni-frankfurt.de wenden, damit das Global Office beim BAMF eine Verlängerung beantragen kann.


Weitere Informationen: 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Auslandsvertretungen

Einreisebestimmungen

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Versicherungsschutz erforderlich. Sind Sie nicht versichert, müssen Sie alle Kosten selbst tragen. In Deutschland sind Medikamente, Arztbesuche und Klinikaufenthalte sehr teuer. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Versicherung zuhause alle Behandlungskosten in Deutschland abdeckt. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreicht, müssen Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Der monatliche Betrag einer Krankenversicherung für Studierende liegt bei ca. 120 €.

Angehörige aus EU-Ländern, die bereits im Heimatland eine Krankenversicherung haben, bringen die European Health Insurance Card (EHIC) mit. Sie können mit dieser Karte in Deutschland direkt zum Arzt gehen. Dieser rechnet dann mit der Krankenkasse ab.

Die Wohnungssuche in Frankfurt kann sehr langwierig und zeitaufwendig sein. Bitte fangen Sie frühzeitig an, nach einer geeigneten Unterkunft zu suchen. 

Da jede*r Studierende*r, der/die an der Goethe-Universität eingeschrieben ist, ein Semesterticket erhält, lohnt es sich auch außerhalb Frankfurts nach einer Unterkunft zu suchen. Die Wohnungspreise sind meist niedriger und die Nachfrage geringer.

Austauschstudierende und Stipendiat*innen, die der Universität Frankfurt gemeldet worden sind, können sich auf einen Platz im Wohnheim bewerben. Leider ist die Kapazität der Wohnheime begrenzt, so dass wir eine Unterbringung nicht garantieren können. Ihre Annahme als Austauschstudierende*r beinhaltet keine Garantie, dass Sie eine Unterkunft über das Kontingent bekommen.

Freemover können sich leider nicht auf einen Wohnheimsplatz bewerben.

Sofern Plätze im Kontingent für Austauschstudierende verfügbar sind, erhalten Sie den Wohnheimantrag für Austauschstudierende im Bewerbungsverlauf (Online-Bewerbungsportal):

  • 16. Mai (Bewerbung Wintersemester) bzw.
  • 16. November (Bewerbung Sommersemester).

Sie erhalten eine E-Mail, sobald der Wohnheimantrag im Bewerbungsverlauf freigegeben wurde bzw. feststeht, dass leider keine Unterbringung innerhalb des Kontingents möglich ist.

Austauschstudierende bewerben sich um einen Platz, in einem der Wohnheime des Studierendenwerks, zusammen mit der Bewerbung zum Austauschstudium (Global Office).

Bitte füllen Sie nicht das Formular auf den Internetseiten des Studierendenwerks aus. Eine Doppelbewerbung erhöht Ihre Chancen nicht.

Die Vergabe erfolgt first come, first served. Je eher Sie den von Ihnen unterschriebenen Wohnheimantrag hochladen, desto besser sind Ihre Chance einen Platz zu erhalten.

Die Plätze im Kontingent sind für Austauschstudierende reserviert. Wenn Sie nicht innerhalb eines Austausch- bzw. Stipendien-Programms nominiert sind, können Sie sich leider nicht um einen Platz aus dem Kontingent bewerben.

Sie können bei der Bewerbung "Apartment" oder "Zimmer" oder "keine  Präferenz " angeben. Wir können die Unterkunft Ihrer Wahl (Apartment oder Zimmer) nicht garantieren. Es gibt nur eine sehr begrenzte Anzahl von Apartments mit eigenem Bad / eigener Küche. Wenn Sie Ihre Wahl auf Apartments einschränken, beschränken Sie folglich Ihre Chancen eine Unterkunft im Wohnheim zu erhalten.


Wichtiger Hinweis

Die „Bewerbung um Aufnahme in ein Studierendenwohnheim“ ist eine verbindliche Anmeldung! Wenn Sie die unterschriebene Bewerbung eingereicht haben und kein Zimmer mehr benötigen, sind Sie verpflichtet dies dem Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) umgehend mitzuteilen!

Alle Mietverträge für Gaststudierende sind unabhängig von Ihren An- und Abreisedaten zeitlich befristet. Die Mietdauer kann also nicht verlängert oder verkürzt werden.

Im Wintersemester: 1. September bis 28. Februar

Im Sommersemester: 1. März bis 31. August


Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mieten Sie die Unterkunft für den kompletten, oben angegebenen, Zeitraum. Es ist nicht möglich die Unterkunft zu besichtigen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Die Unterkunft kann nur für ein ganzes Semester gemietet werden.
Die Wohnheimzimmer/-apartments für Gaststudierende sind voll möbliert. Beachten Sie bitte, dass kein Bettzeug, keine Decken, Kissen oder Handtücher vom Wohnheim gestellt werden. Bitte bringen Sie diese Wäscheartikel mit bzw. erwerben Sie diese vor Ort in Frankfurt.

Der monatliche Mietpreis (Einzelzimmer/-apartment) liegt bei ca. 250,00 - 350,00 EUR.
Ca. Mitte Juli / Januar teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgreich war.

Sollten Sie eine „Bedingte Zusage“ für eine Unterkunft im Studierendenwohnheim erhalten, werden Sie aufgefordert, sechs Wochen vor Mietbeginn die Kaution (zwei Monatsmieten) plus die erste Monatsmiete auf das Konto des Studierendenwerks Frankfurt zu überweisen. Sollte das Geld nicht fristgerecht auf dem Konto eingehen, verlieren Sie den Wohnheimplatz.

Die Kaution wird während der gesamten Mietdauer als Sicherheit einbehalten.

Der Bearbeitungszeitraum für die Rücküberweisung der Kaution durch das Studierendenwerk beträgt min. zwei Monate nach Ende des Mietvertrags.


Die Unterkunft wird von der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerk an Hand von Verfügbarkeit zugeteilt und kann nicht gewählt werden.

Leider gibt es mehr Bewerber*innen für einen Platz im Studierendenwohnheim als wir Plätze zur Verfügung haben. Wenn Sie eine Wohnheimbewerbung eingereicht haben, und es kann keine Unterkunft für Sie reserviert werden, erhalten Sie (im Februar / August) vom Global Office eine Absage-E‑Mail. Sie müssen sich dann selbstständig eine Unterkunft suchen.
Bei einer Absage der Reservierung bis spätestens 15. August / 14. Februar (Winter-/Sommersemester) wird der gezahlte Betrag (1. Monatsmiete + Kaution) vom Studierendenwerk erstattet, sofern erfolgreich ein*e Nachrücker*in zum 01. September / 01. März gefunden wurde. Bei der Rücküberweisung fallen ggfs. Bearbeitungsgebühren des jeweiligen Kreditinstituts an.

Bei einer Absage der Reservierung nach dem 15. August / 14. Februar bis 31. August / 28. Februar wird die Septembermiete / Märzmiete einbehalten, da ein*e Nachrücker*in frühestens zum 01. Oktober / 01. April gefunden werden kann. Die Kaution wird erstattet.

Bei einer geplanten Anreise im Oktober / April sind das Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) und das Studierendenwerk (wohnen@swffm.de) bis spätestens 15. September / 15. März per E-Mail über die verspätete Anreise zu informieren. Die Septembermiete / Märzmiete ist trotzdem zu zahlen bzw. wird einbehalten und kann nicht rückerstattet werden.

Bei einer generellen Absage des Aufenthalts ist das Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) bis spätestens
15. September / 15. März zu informieren, ansonsten würde ebenfalls die Miete für Oktober / April fällig, da ein*e Nachrücker*in frühestens zum 01. November / 01. Mai gefunden werden kann.

*Die Annahme der Absage der Reservierung hängt grundsätzlich davon ab, ob das Global Office erfolgreich eine*n Nachrücker*in für die Unterkunft finden kann. Die oben genannten Fristen zur Absage der Reservierung gelten nur sofern der Mietvertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, haben Sie die Unterkunft für die gesamte standardisierte Mietdauer gemietet.
Die Mietverträge des Studentenwerks sind generell zeitlich befristet und aus diesem Grund nicht vorzeitig kündbar.

D.h. in Konsequenz: sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, gilt keinerlei Kündigungsrecht, die Miete ist bis Vertragsende fällig.
Bei einer Kündigung in einem krankheitsbedingten Fall (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) und dem erforderlichen Abbruch des Aufenthalts ist die Miete solange zu zahlen, bis ein*e geeignete*r Nachmieter*in gefunden werden konnte.

Vorgezogene Prüfungen und vorzeitige Abreise vor Vorlesungsende rechtfertigen keine Kündigung des Mietverhältnisses. Kulanzregelungen können hier keine Anwendung finden. Die Miete wäre bis zum Vertragsende fällig.


Eine Möglichkeit bietet der öffentliche Wohnungsmarkt. Mietangebote finden Sie im Internet oder im Immobilienteil von Tageszeitungen wie z. B. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Frankfurter Rundschau“ (mittwochs und samstags) etc.

Für ein Zimmer in Untermiete muss man mit Kosten von 400,00 EUR bis 600,00 EUR rechnen.

Auf der Webseite des Studierendennwerks Frankfurt am Main finden Sie einen Link zu privaten Wohnraumangeboten für Studierende sowie eine Liste mit Wohnheimen anderer Träger. Die Bewerbung für einen Platz in einem Wohnheim anderer Träger, müssen Sie direkt an das jeweilige Wohnheim richten. Einen Aushang von Zimmerangeboten finden Sie im ServiceCenter des Studierendenwerks, Hörsaalzentrum, Campus Westend.


ACHTUNG: Leider kommt es immer wieder vor, dass Betrüger*innen gefälschte Anzeigen ins Internet stellen. Hinweise dazu wie Sie sich vor Immobilienbetrug im Internet schützen können und wie Sie eine falsche Anzeige erkennen können, finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.


Weiterführende Links:

Eine von vielen Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studienaufenthaltes, ist eine Bewerbung auf ein Stipendium. Da viele Stipendienorganisationen Fristen und Bewerbungsprozesse haben, sollten Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Suche nach einem Stipendium beginnen. 

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten sowie Datenbanken, in denen Sie nach einem passenden Stipendium suchen können:

Erasmus-Stipendien werden von der jeweiligen Heimatuniversität ausgezahlt. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erasmus-Stipendium haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Büro an Ihrer Heimatuniversität

Wenn Sie Fragen bezüglich Ihres Studienprogramms haben (z.B. ECTS Kreditpunkte, Kurs-/Prüfungsanmeldung, Unterrichtssprache, etc.), wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in.

Die Goethe-Universität unterstützt mittlerweile das ERASMUS Dashboard und die damit verbundene Online Learning Agreement - Plattform. Sie können Ihr Learning Agreement auch über diese elektronische Plattform an uns senden. Weitere Informationen finden Sie im Tab unten.


Alter Prozess/Vor-OLA: 
Das Learning Agreement-Formular erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität. Das Learning Agreement muss
  • vom/von der Fachkoordinator*in Ihrer Heimatuniversität,
  • vom/von der zuständigen Fachkoordinator*in an der Goethe-Universität Frankfurt sowie
  • von Ihnen unterschrieben werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob das unterschriebene Learning Agreement per Scan gesendet werden kann oder ob das Original an Ihrer Heimatuniversität eingereicht werden muss. Dann schicken Sie das Dokument entsprechend per Post oder per Scan direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in. Bitte beachten: "Responsible person at the receiving institution" ist der/die Fachkoordinator*in und nicht das Global Office!

Bitte senden Sie das ausgefüllte Learning Agreement rechtzeitig vor der von Ihrer Heimatuniversität gesetzten Frist an Ihre*n Fachkoordinator*in, damit das unterzeichnete Learning Agreement rechtzeitig an Ihre Heimatuniversität zurückgesendet werden kann.

Sobald Sie in Frankfurt angekommen sind, können Sie Änderungen an Ihrem ursprünglich erstellten Learning Agreement vornehmen (siehe Formular: "Changes to the orginally proposed study programme"/zweite Seite Learning Agreement). Bitte wenden Sie sich mit dem ausgefüllten "Changes"-Formular direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in.

Seit dem Wintersemester 2021/22 bieten wir die Möglichkeit an, das OLA-Verfahren (Online Learning Agreement) zu benutzen. Das OLA HowTo-Dokument können Sie als Leitfaden für die erfolgreiche Durchführung des OLA-Verfahrens verwenden. Es dient jedoch nur als Ergänzung zu den Informationen und Richtlinien, die Sie von Ihrer Heimathochschule erhalten und die Sie vorrangig beachten sollten. Hier finden Sie die aktualisierte Liste der jeweiligen Ansprechpartner, die an der Goethe-Universität berechtigt sind, das OLA-Dokument zu unterschreiben.


Leider scheint das neue OLA-System eine Reihe von Fehlern zu haben und funktioniert zeitweise nicht richtig. In diesem Fall können Sie das Learning Agreement immer noch per Mail als Anhang an die jeweiligen unterschriftsberechtigten Ansprechpartner schicken (allerdings nicht an uns im Global Office!).


Wir im Global Office sind nicht befugt, das OLA zu unterschreiben. Bitte senden Sie Ihr Learning Agreement nicht an uns, sondern an die unterschriftsberechtigten Ansprechpartner.
Wenn Sie Fragen bezüglich Ihres Studienprogramms haben (z.B. ECTS Kreditpunkte, Kurs-/Prüfungsanmeldung, Unterrichtssprache, etc.), wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in.
Lehrsprache an der Universität Frankfurt ist grundsätzlich Deutsch. Dennoch bieten einige Fachbereiche englischsprachige Veranstaltungen an. Sie finden diese im Online-Vorlesungsverzeichnis, indem Sie im Formular „Suche nach Veranstaltungen“ Unterrichtssprache „englisch“ auswählen.
Eine Liste finden Sie auch auf der englischsprachigen Webseite.
Das Vorlesungsverzeichnis für

  • das Wintersemester wird üblicherweise im Juni / Juli aktualisiert;
  • das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester im Januar / Februar.
Aus diesem Grund ist das Vorlesungsverzeichnis für das Folgesemester (d.h. für das Semester, zu dem Sie sich bewerben) zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung möglicherweise noch nicht online. Nicht alle online aufgeführten Veranstaltungen des aktuellen Semesters werden auch im folgenden Semester angeboten. Dennoch können Sie sich vorab einen generellen Eindruck vom Kursangebot verschaffen, wenn Sie sich das aktuelle Kursangebot ansehen.

In der Liste "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs..." können Sie sich zum Angebot an Ihrem jeweiligen Fachbereich durchklicken. Wenn Sie den Verknüpfungen am Ende der jeweiligen Seite folgen, können Sie sich einen Überblick der angebotenen Veranstaltungen auf verschiedenen Studienniveaus (z.B. Bachelor, Master) und nach Spezialisierungen verschaffen.

Sie finden das aktuelle Vorlesungsverzeichnis für alle Fachbereiche auf der folgenden Webseite:
qis.server.uni-frankfurt.de.

Das Vorlesungsverzeichnis kann ohne Login aufgerufen werden. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachbereich. Hier finden Sie Links zu allen Fachbereichen.
Das Global Office veranstaltet zusammen mit dem Internationalen Studienzentrum (ISZ) jedes Jahr im März und September einen kostenlosen „Deutsch Intensivkurs für Austauschstudierende“ (DIA). So früh wie möglich werden wir die vorläufigen Termine* für den DIA-Kurs hier veröffentlichen.

    *DIA-Kurs März 2023: Montag, 13.03.2023 - Freitag, 31.03.2023.
Vor Kursbeginn erhalten Sie Informationen zum Online-Einstufungstest.
Anmeldung: Wenn Sie am "DIA-Kurs" teilnehmen möchten, kreuzen Sie auf dem Bewerbungsformular bitte das entsprechende Feld an. Der Deutschintensivkurs im März ist reserviert für Studierende, die im Sommersemester neu ankommen.

Anmeldefrist:
  • Kurs September: 15. Juni
  • Kurs März: 15. Dezember 

Auch während dem Semester werden verschiedene Kurse zur Verbesserung und Vertiefung der Deutschkenntnisse angeboten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Um den Einstieg in das Studium und die neue Umgebung zu erleichtern, übernehmen Studierende der Universität Frankfurt eine individuelle Patenschaft für internationale Studierende.
So bekommen Sie nicht nur erste Hilfestellungen, sondern pflegen auch den Kultur-, Sprach- und Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme ist kostenlos.

Informationen zum Buddy-Programm finden Sie hier.

Gaststudierende am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften können einen Buddy beim WiWir Buddy Program finden.

Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bewerbungsphase

gültig von: '05.11.22 - 00:00' bis: '16.12.22 - 00:00'

nach Gültigkeit

Eine Bewerbung für das Sommersemester 2023 ist nicht mehr möglich. Ab März/April können Sie sich für das Wintersemester 2023/24 bewerben.

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