Sie sollten sich auf alle Fälle mit der Studienordnung Ihres Faches vertraut machen. Dort finden Sie alle zu belegenden Veranstaltungen, Prüfungsformen, Zugangsvoraussetzungen und einen exemplarischen Studienverlaufsplan.
Bei Ihrer Immatrikulation erhalten Sie einen HRZ-Zugang, mit dem Sie Ihre Universitätsmailadresse einrichten können. Sie erhalten alle wichtigen Mitteilungen automatisch über diese Mailadresse, richten Sie sich deswegen rechtzeitig Ihr Konto ein oder schalten Sie eine Weiterleitung auf einen bevorzugten externen Mailaccount. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesen FAQ unter "Technische Fragen".
Die offizielle Online-Lernplattform des Fachbereichs Katholische Theologie ist Moodle. Die Bereitstellung der Materialien aller Lehrveranstaltungen, die Kommunikation mit Studierenden und in den meisten Fällen auch die Anmeldung für Lehrveranstaltungen läuft über Moodle. Erstellen Sie sich daher rechtzeitig einen Account.
Sie können das Bachelor- und Lehramtsstudium sowohl zum WiSe als auch zum SoSe beginnen, wir empfehlen allerdings den Studienbeginn zum Wintersemester. Für die Masterstudiengänge finden Sie die Bewerbunugsfristen und Einschreibezyklen auf der jeweiligen Seite der Masterstudiengänge.
Die Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge finden Sie auf unserer Unterseite für Lehramt für das Fach Katholische Religion sowie auf der Seite der ABL.
Die Studienordnung und die BA-Studiengänge finden Sie auf unserer Unterseite für den Bachelor-Studiengang sowie auf der Seite des Prüfungsamtes Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften (PGKS).
Die Studienordnungen für alle Masterstudiengänge finden Sie ebenfalls auf der Seite des PGKS.
Wir geben uns Mühe, die Lehrveranstaltungen fürs kommende Semester rechtzeitig zum Ende der abgelaufenen vorlesungsfreien Zeit im QIS/LSF freizuschalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht sofort nach Ende eines Semesters alle Veranstaltungen für das neue Semester feststehen und sich das Angebot dadurch im Laufe der Semesterferien noch verändern kann. Die angebotenen Lehrveranstaltungen für das kommende Semester oder deren Beschreibungen oder Lehrpersonen werden ggf. ergänzt. Behalten Sie also das Vorlesungsverzeichnis und Ihre gewählten Kurse regelmäßig im Blick.
Wir versuchen, das Lehrangebot jedes Semester zu umfänglich wie möglich aufzustellen. Trotzdem können einige Veranstaltungen nur im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden. Dies ist bei den jeweiligen Modulen in den Studienordnungen vermerkt. In der Regel werden Module mit gerader Nummer im Sommersemester angeboten, Module mit ungerader Nummer im Wintersemester. Beachten Sie dies bitte bei der Planung Ihres Studiums.
GK: Grundkurs, PS: Proseminar, S: Seminar, V: Vorlesung.
In der Veranstaltungsbeschreibung im QIS/LSF ist in der Regel vermerkt, welchen Nachweis die Lehrperson für den Abschluss einer Veranstaltung erfordert. Die Teilnahme muss in allen Seminaren und Proseminaren sowie dem Grundkurs nachgewiesen werden, die von der Lehrperson gestellten Anforderungen an eine Teilnahme (z.B. Impulsreferat, Übersetzung o.ä.) sind zu erfüllen. Die Leisungsnachweise unterscheiden sich je nach Veranstaltungsart.
Wenn Sie in einer Veranstaltung eine Hausarbeit schreiben müssen und dabei Hilfe benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zunächst sollten Sie mit der Lehrperson sprechen, in deren Veranstaltung Sie die Hausarbeit anfertigen wollen. Auch die Tutor*innen der jeweiligen Professur können Ansprechpartner*innen für Studierende sein. Außerdem gibt es eine Schreibberatung im Schreibzentrum der Goethe-Universität.
Der Fachbereich Katholische Theologie hat einen Reader zum wissenschaftlichen Arbeiten herausgegeben, in dem die Zitationsweise, die im Allgemeinen am Fachbereich verwendet wird, genau angegeben und erklärt wird. Wichtig ist, dass Sie einheitlich und gewissenhaft zitieren und Ihre Quellen im Literaturverzeichnis angeben. Fragen Sie im Zweifel die Lehrperson, welche Zitationsweise gewünscht wird.
Inzwischen ist ein großer Teil der Literatur in den Universitätsbibliotheken auch digital verfügbar. Mit Online-Büchern müssen Sie bei Zitation und Quellenangabe ebenso sorgfältig umgehen wie mit physischer Literatur. Es ist allerdings davon abzuraten, eine Hausarbeit nur auf Grundlage von Artikeln aus dem Internet zu schreiben - eine ausgewogene Literaturrecherche gehört zum Schreiben einer Hausarbeit dazu.
Ein Studiennachweis (umgangssprachlich auch: Schein) ist die Bescheinigung über das erfolgreiche Belegen einer in der Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltung. Dies kann entweder ein Teilnahmenachweis oder ein Leistungsnachweis (auch: Studienleistung) sein. Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme, die zum Beispiel auch ein Impulsreferat oder Hausaufgaben beinhalten kann. Leistungsnachweise können zusätzlich zur Teilnahme durch Hausarbeiten, Klausuren o.ä. erworben werden. Die Modulprüfung ist die Studienleistung des Moduls, deren Note am Ende für das Staatsexamen relevant ist und mit der man das gesamte Modul abschließt. Deswegen können die Modulprüfungen nicht vor Abschluss des gesamten Moduls belegt werden.
Beispiel: Sie studieren Katholische Religion auf L2. Im Modul 1 sind die zu erbringenden Studiennachweise: Teilnahmenachweis in allen Proseminaren und dem Grundkurs, Leistungsnachweis (zwei kleine Klausuren) im PS Philosophische Propädeutik und als Modulprüfung eine Prüfung (Klausur, Hausarbeit o.ä.) eine Leistung im PS Kriterien christlichen Glaubens und Handelns. Sie müssen für das Modul also die aktive Teilnahme im Grundkurs und den beiden Proseminaren nachweisen, in Philosophie eine Leistung erbringen und die abschließende Modulnote, die ggf. ins Staatsexamen einfließt, stammt aus dem Ergebnis Ihrer Leistung im Proseminar Kriterien. Es ist nicht möglich, die Leistung im Kriterien-Proseminar abzulegen und danach erst das andere Proseminar zu besuchen. Die Leistung im Kriterien-Proseminar muss entweder nach den übrigen Modulveranstaltungen oder gleichzeitg mit ihnen abgelegt werden.
Der Studiengang Gymnasiallehramt erfordert für den Zugang zu Modul 5 den Nachweis der Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Latein - die dem früheren kleinen Latinum entsprechen - kann durch das Abitur, einen Sprachkurs an der Goethe-Universität oder auch durch eine externe Prüfung an einer anderen Universität oder staatlichen Schule erfolgen. Für Altgriechisch ist der Nachweis von Griechischkenntnissen im Umfang des Graecums nachzuweisen. Auch hier können die erforderlichen Kenntnisse durch das Abitur, einen Kurs an der Universität oder eine externe Prüfung an einer staatlichen Schule nachgewiesen werden. Die Prüfung beinhaltet einen mündlichen und einen schriftlichen Prüfungsteil.
Für den Studiengang Bachelor Hauptfach sind Lateinkenntnisse für das Modul 4 ebenfalls Voraussetzung. Für deren Nachweis gilt das Gleiche wie für das Gymnasiallehramt. Im Modul 2 belegen Studierende des Studiengangs Bachelor Hauptfach einen Griechischkurs (bzw. einen Hebräischkurs, sofern Griechischkenntnisse bereits vor dem Studium erworben wurden). In dieser Sprache muss für den Abschluss des Moduls ebenfalls die Sprachkenntnisprüfung abgelegt werden.
Sie haben für das Modul 3 zwei Wahlpflichtmodule, aus denen Sie eins wählen können. Eines davon, das Modul 3b, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Griechischkenntnisse zu vertiefen oder zusätzlich zu Ihren Griechischkenntnissen Hebräischkenntnisse zu erwerben. Ob Sie das Sprachenvertiefungsmodul wählen oder das Modul zur vertieften philosophischen Propädeutik, steht Ihnen frei.
An der Universität finden regelmäßig Griechisch- und Lateinkurse statt. Für die theologischen Fachbereiche bietet der Fachbereich 06 Evangelische Theologie die Nachweise an. Die Sprachkurse für Griechisch I finden immer im Sommersemester statt, außerdem gibt es in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Wintersemester Kompaktkurse. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kurse finden Sie regulär im Vorlesungsverzeichnis unter den Veranstaltungen des Fachbereichs Evangelische Theologie.
Im Studienverlaufsplan sind die Sprachkurse in den ersten Semestern angesiedelt. Wir raten Ihnen - sofern Sie die Kurse semesterbegleitend ablegen wollen - die Kurse in ruhigeren Semestern zu belegen, in denen Sie ansonsten keinen massiven Arbeitsaufwand haben, da die Sprachkurse naturgemäß eher arbeits- und lernintensiv sind.
Nein, der Nachweis von Englischkenntnissen ist nicht erforderlich. Allerdings werden ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur befähigen.
Die Unterrichtssprache aller Studiengänge ist Deutsch.
Für Vorlesungen müssen keine Teilnahmenachweise erbracht werden. Auf Modulscheinen ist daher keine Unterschrift notwendig. Wenn Sie in Vorlesungen einen Leistungsnachweis erbringen möchten, müssen Sie einen Schein abgeben, auf dem die Note vermerkt wird.
Ein Studiennachweis (umgangssprachlich auch: Schein) ist die Bescheinigung über das erfolgreiche Belegen einer in der Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltung. Dies kann entweder ein Teilnahmenachweis oder ein Leistungsnachweis (auch: Studienleistung) sein. Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme, die zum Beispiel auch ein Impulsreferat oder Hausaufgaben beinhalten kann. Leistungsnachweise können zusätzlich zur Teilnahme durch Hausarbeiten, Klausuren o.ä. erworben werden. Die Modulprüfung ist die Studienleistung des Moduls, deren Note am Ende für das Staatsexamen relevant ist und mit der man das gesamte Modul abschließt. Deswegen können die Modulprüfungen nicht vor Abschluss des gesamten Moduls belegt werden.
Beispiel: Sie studieren Katholische Religion auf L2. Im Modul 1 sind die zu erbringenden Studiennachweise: Teilnahmenachweis in allen Proseminaren und dem Grundkurs, Leistungsnachweis (zwei kleine Klausuren) im PS Philosophische Propädeutik und als Modulprüfung eine Prüfung (Klausur, Hausarbeit o.ä.) eine Leistung im PS Kriterien christlichen Glaubens und Handelns. Sie müssen für das Modul also die aktive Teilnahme im Grundkurs und den beiden Proseminaren nachweisen, in Philosophie eine Leistung erbringen und die abschließende Modulnote, die ggf. ins Staatsexamen einfließt, stammt aus dem Ergebnis Ihrer Leistung im Proseminar Kriterien.In der Veranstaltungsbeschreibung im QIS/LSF ist in der Regel vermerkt, welchen Nachweis die Lehrperson für den Abschluss einer Veranstaltung erfordert. Die Teilnahme muss in allen Seminaren und Proseminaren sowie dem Grundkurs nachgewiesen werden, die von der Lehrperson gestellten Anforderungen an eine Teilnahme (z.B. Impulsreferat, Übersetzung o.ä.) sind zu erfüllen. Die Leisungsnachweise unterscheiden sich je nach Veranstaltungsart.
Für die älteren Lehramtsstudiengänge (bis SPoL 2019) sowie die Bachelor- und in der Regel auch Masterstudiengänge müssen Scheine in Papierform abgeben. Die Lehramtsstudierenden ab SPoL 2019 arbeiten mit der elektronischen Prüfungsverwaltung.
Einen ausgefüllten Musterschein finden Sie hier.
Ihre Scheine erhalten Sie derzeit bei Frau Beate Müller. Bitte kontaktieren Sie Frau Müller vor der Abholung, um sicherzustellen, dass Ihr Schein vorliegt.
Wo kann ich mir Leistungen eines vorigen Studiums anerkennen lassen?
Wenden Sie sich für die Anerkennung von Studienleistungen an die Studienberatung unter studienberatung07@dlist.uni-frankfurt.de.
Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit für das erste Staatsexamen im Fach katholische Religion schreiben wollen, sollten Sie sich an die Professor*innen des thematischen Bereichs wenden, in deren Fachgebiet Sie Ihre Arbeit anfertigen möchten, um abzuklären, ob sie als Prüfer*innen verfügbar sind. Wenn Sie L3 studieren, muss die WHA thematisch in dem Schwerpunkt verortet sein, in dem Sie Ihr Schwerpunktmodul 8a-d belegt haben.
Beispiel: Sie studieren L3 und haben als Wahlpflichtschwerpunktmodul das Modul 8a, "Religionsphilosophisch-religionswissenschaftliche Schwerpunktbildung", gewählt. Wenn Sie Ihre Examensarbeit im Fach katholische Religion schreiben wollen, muss sie im Gebiet Religionsphilosophie bzw. Religionswissenschaft verortet sein. Ansprechpartner*innen für Sie wären in diesem Fall die Professor*innen im jeweiligen Schwerpunkt.
Bei wem kann / muss ich meine Bachelorarbeit schreiben - und wann?
Um die Zulassung zur Bachelorarbeit beantragen zu können, müssen mindestens die Module 1-6 abgeschlossen sein. Üblicherweise schreiben Sie Ihre BA-Arbeit am Ende Ihres Studiums. Sie können ab diesem Zeitpunkt mit der Suche nach dem Betreuer / der Betreuerin beginnen. Empfohlen ist es mindestens ein, besser noch zwei Semester vor dem geplanten Beginn der Bachelorarbeit mit der Suche anzufangen. Bitte wenden Sie sich an die Professor*innen unseres Fachbereichs, in deren Fachgebiet Sie Ihre Arbeit anfertigen möchten.
Sobald Sie mit dem Schreiben beginnen können, melden Sie Ihre Arbeit beim Prüfungsamt PGKS an. Sie können Ihre Bachelorarbeit jederzeit anmelden und haben ab dem Anmeldedatum neun Wochen Bearbeitungszeit.
Ganz allgemein sollten Sie natürlich ein Thema wählen, das Sie persönlich interessiert, schließlich sollen Sie eigenständig dazu forschen. Das Thema kann vertiefend auf ein Seminar oder eine Seminareinheit aufbauen, auf einer bestimmten Literatur basieren oder durch Lektüre verschiedener Quellen entstehen. Oft entwickeln sich WHA- oder BA-Themen auch durch Gespräche mit Kommiliton*innen und Dozierenden. Im Zweifel kann Ihnen der / die Professor*in weiterhelfen, bei dem / der Sie Ihre Arbeit schreiben wollen.
Auf den Seiten der ABL finden Sie Hinweise für das Vorgehen bei der Ersten Staatsprüfung. Prüfungsunterlagen und Termine finden Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Ich möchte mich im ersten Staatsexamen mündlich in katholischer Religion prüfen lassen. Wie viele Prüfer*innen benötige ich dafür?
Für die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen benötigen Sie zwei Prüfer*innen, im Grundschullehramt eine*n Prüfer*in. Diese können aus verschiedenen Bereichen der Theologie stammen, beachten Sie jedoch, dass Sie auch einen fachdidaktischen Teil in der Prüfung haben und die Prüfer*innen sich deswegen bereiterklären müssen, auch den fachdidaktischen Teil zu prüfen.
Die Haus- und Examensarbeiten werden gründlich auf Plagiate untersucht. Sollte sich dabei ein Verdachtsfall bestätigen, ist der / die Dozent*in dazu verpflichtet, den Fall an das Studiendekanat des Fachbereichs zu melden. Dort werden alle Fälle archiviert und das weitere Verfahren im konkreten Einzelfall besprochen.
Es gibt zahlreiche Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Schweirigkeiten mit einer Lehrperson haben. Die Fachschaft des Fachbereichs oder unsere Studienberatung können Sie ganz grundsätzlich über das Vorgehen im Einzelfall beraten. Wenn der Konflikt aufgrund einer Note oder den zu erbringenden Leistungen in einer Lehrveranstaltung entstanden ist, können Sie bei dem Studiendekan oder der Studiendekanin des Fachbereichs oder, wenn sich das Problem intern nicht klären lässt, der Ombudsperson der Goethe-Universität um Rat fragen. Bei Diskriminierungsfällen helfen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragten unseres Fachbereichs und der Goethe-Universität gerne weiter.
Bei Fragen, Zweifeln oder Unsicherheiten in Bezug auf Ihr Studium können Sie sich jederzeit an die Studienberatung des Fachbereichs unter studienberatung07@dlist.uni-frankfurt.de wenden.
Die Universität bietet verschiedene Anlaufstellen in Krisenfällen an. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie hier.
Sie sollten sich auf alle Fälle mit der Studienordnung Ihres Faches vertraut machen. Dort finden Sie alle zu belegenden Veranstaltungen, Prüfungsformen, Zugangsvoraussetzungen und einen exemplarischen Studienverlaufsplan.
Bei Ihrer Immatrikulation erhalten Sie einen HRZ-Zugang, mit dem Sie Ihre Universitätsmailadresse einrichten können. Sie erhalten alle wichtigen Mitteilungen automatisch über diese Mailadresse, richten Sie sich deswegen rechtzeitig Ihr Konto ein oder schalten Sie eine Weiterleitung auf einen bevorzugten externen Mailaccount. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesen FAQ unter "Technische Fragen".
Die offizielle Online-Lernplattform des Fachbereichs Katholische Theologie ist Moodle. Die Bereitstellung der Materialien aller Lehrveranstaltungen, die Kommunikation mit Studierenden und in den meisten Fällen auch die Anmeldung für Lehrveranstaltungen läuft über Moodle. Erstellen Sie sich daher rechtzeitig einen Account.
Sie können das Bachelor- und Lehramtsstudium sowohl zum WiSe als auch zum SoSe beginnen, wir empfehlen allerdings den Studienbeginn zum Wintersemester. Für die Masterstudiengänge finden Sie die Bewerbunugsfristen und Einschreibezyklen auf der jeweiligen Seite der Masterstudiengänge.
Die Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge finden Sie auf unserer Unterseite für Lehramt für das Fach Katholische Religion sowie auf der Seite der ABL.
Die Studienordnung und die BA-Studiengänge finden Sie auf unserer Unterseite für den Bachelor-Studiengang sowie auf der Seite des Prüfungsamtes Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften (PGKS).
Die Studienordnungen für alle Masterstudiengänge finden Sie ebenfalls auf der Seite des PGKS.
Wir geben uns Mühe, die Lehrveranstaltungen fürs kommende Semester rechtzeitig zum Ende der abgelaufenen vorlesungsfreien Zeit im QIS/LSF freizuschalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht sofort nach Ende eines Semesters alle Veranstaltungen für das neue Semester feststehen und sich das Angebot dadurch im Laufe der Semesterferien noch verändern kann. Die angebotenen Lehrveranstaltungen für das kommende Semester oder deren Beschreibungen oder Lehrpersonen werden ggf. ergänzt. Behalten Sie also das Vorlesungsverzeichnis und Ihre gewählten Kurse regelmäßig im Blick.
Wir versuchen, das Lehrangebot jedes Semester zu umfänglich wie möglich aufzustellen. Trotzdem können einige Veranstaltungen nur im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden. Dies ist bei den jeweiligen Modulen in den Studienordnungen vermerkt. In der Regel werden Module mit gerader Nummer im Sommersemester angeboten, Module mit ungerader Nummer im Wintersemester. Beachten Sie dies bitte bei der Planung Ihres Studiums.
GK: Grundkurs, PS: Proseminar, S: Seminar, V: Vorlesung.
In der Veranstaltungsbeschreibung im QIS/LSF ist in der Regel vermerkt, welchen Nachweis die Lehrperson für den Abschluss einer Veranstaltung erfordert. Die Teilnahme muss in allen Seminaren und Proseminaren sowie dem Grundkurs nachgewiesen werden, die von der Lehrperson gestellten Anforderungen an eine Teilnahme (z.B. Impulsreferat, Übersetzung o.ä.) sind zu erfüllen. Die Leisungsnachweise unterscheiden sich je nach Veranstaltungsart.
Wenn Sie in einer Veranstaltung eine Hausarbeit schreiben müssen und dabei Hilfe benötigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zunächst sollten Sie mit der Lehrperson sprechen, in deren Veranstaltung Sie die Hausarbeit anfertigen wollen. Auch die Tutor*innen der jeweiligen Professur können Ansprechpartner*innen für Studierende sein. Außerdem gibt es eine Schreibberatung im Schreibzentrum der Goethe-Universität.
Der Fachbereich Katholische Theologie hat einen Reader zum wissenschaftlichen Arbeiten herausgegeben, in dem die Zitationsweise, die im Allgemeinen am Fachbereich verwendet wird, genau angegeben und erklärt wird. Wichtig ist, dass Sie einheitlich und gewissenhaft zitieren und Ihre Quellen im Literaturverzeichnis angeben. Fragen Sie im Zweifel die Lehrperson, welche Zitationsweise gewünscht wird.
Inzwischen ist ein großer Teil der Literatur in den Universitätsbibliotheken auch digital verfügbar. Mit Online-Büchern müssen Sie bei Zitation und Quellenangabe ebenso sorgfältig umgehen wie mit physischer Literatur. Es ist allerdings davon abzuraten, eine Hausarbeit nur auf Grundlage von Artikeln aus dem Internet zu schreiben - eine ausgewogene Literaturrecherche gehört zum Schreiben einer Hausarbeit dazu.
Ein Studiennachweis (umgangssprachlich auch: Schein) ist die Bescheinigung über das erfolgreiche Belegen einer in der Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltung. Dies kann entweder ein Teilnahmenachweis oder ein Leistungsnachweis (auch: Studienleistung) sein. Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme, die zum Beispiel auch ein Impulsreferat oder Hausaufgaben beinhalten kann. Leistungsnachweise können zusätzlich zur Teilnahme durch Hausarbeiten, Klausuren o.ä. erworben werden. Die Modulprüfung ist die Studienleistung des Moduls, deren Note am Ende für das Staatsexamen relevant ist und mit der man das gesamte Modul abschließt. Deswegen können die Modulprüfungen nicht vor Abschluss des gesamten Moduls belegt werden.
Beispiel: Sie studieren Katholische Religion auf L2. Im Modul 1 sind die zu erbringenden Studiennachweise: Teilnahmenachweis in allen Proseminaren und dem Grundkurs, Leistungsnachweis (zwei kleine Klausuren) im PS Philosophische Propädeutik und als Modulprüfung eine Prüfung (Klausur, Hausarbeit o.ä.) eine Leistung im PS Kriterien christlichen Glaubens und Handelns. Sie müssen für das Modul also die aktive Teilnahme im Grundkurs und den beiden Proseminaren nachweisen, in Philosophie eine Leistung erbringen und die abschließende Modulnote, die ggf. ins Staatsexamen einfließt, stammt aus dem Ergebnis Ihrer Leistung im Proseminar Kriterien. Es ist nicht möglich, die Leistung im Kriterien-Proseminar abzulegen und danach erst das andere Proseminar zu besuchen. Die Leistung im Kriterien-Proseminar muss entweder nach den übrigen Modulveranstaltungen oder gleichzeitg mit ihnen abgelegt werden.
Der Studiengang Gymnasiallehramt erfordert für den Zugang zu Modul 5 den Nachweis der Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Latein - die dem früheren kleinen Latinum entsprechen - kann durch das Abitur, einen Sprachkurs an der Goethe-Universität oder auch durch eine externe Prüfung an einer anderen Universität oder staatlichen Schule erfolgen. Für Altgriechisch ist der Nachweis von Griechischkenntnissen im Umfang des Graecums nachzuweisen. Auch hier können die erforderlichen Kenntnisse durch das Abitur, einen Kurs an der Universität oder eine externe Prüfung an einer staatlichen Schule nachgewiesen werden. Die Prüfung beinhaltet einen mündlichen und einen schriftlichen Prüfungsteil.
Für den Studiengang Bachelor Hauptfach sind Lateinkenntnisse für das Modul 4 ebenfalls Voraussetzung. Für deren Nachweis gilt das Gleiche wie für das Gymnasiallehramt. Im Modul 2 belegen Studierende des Studiengangs Bachelor Hauptfach einen Griechischkurs (bzw. einen Hebräischkurs, sofern Griechischkenntnisse bereits vor dem Studium erworben wurden). In dieser Sprache muss für den Abschluss des Moduls ebenfalls die Sprachkenntnisprüfung abgelegt werden.
Sie haben für das Modul 3 zwei Wahlpflichtmodule, aus denen Sie eins wählen können. Eines davon, das Modul 3b, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Griechischkenntnisse zu vertiefen oder zusätzlich zu Ihren Griechischkenntnissen Hebräischkenntnisse zu erwerben. Ob Sie das Sprachenvertiefungsmodul wählen oder das Modul zur vertieften philosophischen Propädeutik, steht Ihnen frei.
An der Universität finden regelmäßig Griechisch- und Lateinkurse statt. Für die theologischen Fachbereiche bietet der Fachbereich 06 Evangelische Theologie die Nachweise an. Die Sprachkurse für Griechisch I finden immer im Sommersemester statt, außerdem gibt es in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Wintersemester Kompaktkurse. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kurse finden Sie regulär im Vorlesungsverzeichnis unter den Veranstaltungen des Fachbereichs Evangelische Theologie.
Im Studienverlaufsplan sind die Sprachkurse in den ersten Semestern angesiedelt. Wir raten Ihnen - sofern Sie die Kurse semesterbegleitend ablegen wollen - die Kurse in ruhigeren Semestern zu belegen, in denen Sie ansonsten keinen massiven Arbeitsaufwand haben, da die Sprachkurse naturgemäß eher arbeits- und lernintensiv sind.
Nein, der Nachweis von Englischkenntnissen ist nicht erforderlich. Allerdings werden ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur befähigen.
Die Unterrichtssprache aller Studiengänge ist Deutsch.
Für Vorlesungen müssen keine Teilnahmenachweise erbracht werden. Auf Modulscheinen ist daher keine Unterschrift notwendig. Wenn Sie in Vorlesungen einen Leistungsnachweis erbringen möchten, müssen Sie einen Schein abgeben, auf dem die Note vermerkt wird.
Ein Studiennachweis (umgangssprachlich auch: Schein) ist die Bescheinigung über das erfolgreiche Belegen einer in der Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltung. Dies kann entweder ein Teilnahmenachweis oder ein Leistungsnachweis (auch: Studienleistung) sein. Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme, die zum Beispiel auch ein Impulsreferat oder Hausaufgaben beinhalten kann. Leistungsnachweise können zusätzlich zur Teilnahme durch Hausarbeiten, Klausuren o.ä. erworben werden. Die Modulprüfung ist die Studienleistung des Moduls, deren Note am Ende für das Staatsexamen relevant ist und mit der man das gesamte Modul abschließt. Deswegen können die Modulprüfungen nicht vor Abschluss des gesamten Moduls belegt werden.
Beispiel: Sie studieren Katholische Religion auf L2. Im Modul 1 sind die zu erbringenden Studiennachweise: Teilnahmenachweis in allen Proseminaren und dem Grundkurs, Leistungsnachweis (zwei kleine Klausuren) im PS Philosophische Propädeutik und als Modulprüfung eine Prüfung (Klausur, Hausarbeit o.ä.) eine Leistung im PS Kriterien christlichen Glaubens und Handelns. Sie müssen für das Modul also die aktive Teilnahme im Grundkurs und den beiden Proseminaren nachweisen, in Philosophie eine Leistung erbringen und die abschließende Modulnote, die ggf. ins Staatsexamen einfließt, stammt aus dem Ergebnis Ihrer Leistung im Proseminar Kriterien.In der Veranstaltungsbeschreibung im QIS/LSF ist in der Regel vermerkt, welchen Nachweis die Lehrperson für den Abschluss einer Veranstaltung erfordert. Die Teilnahme muss in allen Seminaren und Proseminaren sowie dem Grundkurs nachgewiesen werden, die von der Lehrperson gestellten Anforderungen an eine Teilnahme (z.B. Impulsreferat, Übersetzung o.ä.) sind zu erfüllen. Die Leisungsnachweise unterscheiden sich je nach Veranstaltungsart.
Für die älteren Lehramtsstudiengänge (bis SPoL 2019) sowie die Bachelor- und in der Regel auch Masterstudiengänge müssen Scheine in Papierform abgeben. Die Lehramtsstudierenden ab SPoL 2019 arbeiten mit der elektronischen Prüfungsverwaltung.
Einen ausgefüllten Musterschein finden Sie hier.
Ihre Scheine erhalten Sie derzeit bei Frau Beate Müller. Bitte kontaktieren Sie Frau Müller vor der Abholung, um sicherzustellen, dass Ihr Schein vorliegt.
Wo kann ich mir Leistungen eines vorigen Studiums anerkennen lassen?
Wenden Sie sich für die Anerkennung von Studienleistungen an die Studienberatung unter studienberatung07@dlist.uni-frankfurt.de.
Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit für das erste Staatsexamen im Fach katholische Religion schreiben wollen, sollten Sie sich an die Professor*innen des thematischen Bereichs wenden, in deren Fachgebiet Sie Ihre Arbeit anfertigen möchten, um abzuklären, ob sie als Prüfer*innen verfügbar sind. Wenn Sie L3 studieren, muss die WHA thematisch in dem Schwerpunkt verortet sein, in dem Sie Ihr Schwerpunktmodul 8a-d belegt haben.
Beispiel: Sie studieren L3 und haben als Wahlpflichtschwerpunktmodul das Modul 8a, "Religionsphilosophisch-religionswissenschaftliche Schwerpunktbildung", gewählt. Wenn Sie Ihre Examensarbeit im Fach katholische Religion schreiben wollen, muss sie im Gebiet Religionsphilosophie bzw. Religionswissenschaft verortet sein. Ansprechpartner*innen für Sie wären in diesem Fall die Professor*innen im jeweiligen Schwerpunkt.
Bei wem kann / muss ich meine Bachelorarbeit schreiben - und wann?
Um die Zulassung zur Bachelorarbeit beantragen zu können, müssen mindestens die Module 1-6 abgeschlossen sein. Üblicherweise schreiben Sie Ihre BA-Arbeit am Ende Ihres Studiums. Sie können ab diesem Zeitpunkt mit der Suche nach dem Betreuer / der Betreuerin beginnen. Empfohlen ist es mindestens ein, besser noch zwei Semester vor dem geplanten Beginn der Bachelorarbeit mit der Suche anzufangen. Bitte wenden Sie sich an die Professor*innen unseres Fachbereichs, in deren Fachgebiet Sie Ihre Arbeit anfertigen möchten.
Sobald Sie mit dem Schreiben beginnen können, melden Sie Ihre Arbeit beim Prüfungsamt PGKS an. Sie können Ihre Bachelorarbeit jederzeit anmelden und haben ab dem Anmeldedatum neun Wochen Bearbeitungszeit.
Ganz allgemein sollten Sie natürlich ein Thema wählen, das Sie persönlich interessiert, schließlich sollen Sie eigenständig dazu forschen. Das Thema kann vertiefend auf ein Seminar oder eine Seminareinheit aufbauen, auf einer bestimmten Literatur basieren oder durch Lektüre verschiedener Quellen entstehen. Oft entwickeln sich WHA- oder BA-Themen auch durch Gespräche mit Kommiliton*innen und Dozierenden. Im Zweifel kann Ihnen der / die Professor*in weiterhelfen, bei dem / der Sie Ihre Arbeit schreiben wollen.
Auf den Seiten der ABL finden Sie Hinweise für das Vorgehen bei der Ersten Staatsprüfung. Prüfungsunterlagen und Termine finden Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Ich möchte mich im ersten Staatsexamen mündlich in katholischer Religion prüfen lassen. Wie viele Prüfer*innen benötige ich dafür?
Für die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen benötigen Sie zwei Prüfer*innen, im Grundschullehramt eine*n Prüfer*in. Diese können aus verschiedenen Bereichen der Theologie stammen, beachten Sie jedoch, dass Sie auch einen fachdidaktischen Teil in der Prüfung haben und die Prüfer*innen sich deswegen bereiterklären müssen, auch den fachdidaktischen Teil zu prüfen.
Die Haus- und Examensarbeiten werden gründlich auf Plagiate untersucht. Sollte sich dabei ein Verdachtsfall bestätigen, ist der / die Dozent*in dazu verpflichtet, den Fall an das Studiendekanat des Fachbereichs zu melden. Dort werden alle Fälle archiviert und das weitere Verfahren im konkreten Einzelfall besprochen.
Es gibt zahlreiche Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Schweirigkeiten mit einer Lehrperson haben. Die Fachschaft des Fachbereichs oder unsere Studienberatung können Sie ganz grundsätzlich über das Vorgehen im Einzelfall beraten. Wenn der Konflikt aufgrund einer Note oder den zu erbringenden Leistungen in einer Lehrveranstaltung entstanden ist, können Sie bei dem Studiendekan oder der Studiendekanin des Fachbereichs oder, wenn sich das Problem intern nicht klären lässt, der Ombudsperson der Goethe-Universität um Rat fragen. Bei Diskriminierungsfällen helfen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragten unseres Fachbereichs und der Goethe-Universität gerne weiter.
Bei Fragen, Zweifeln oder Unsicherheiten in Bezug auf Ihr Studium können Sie sich jederzeit an die Studienberatung des Fachbereichs unter studienberatung07@dlist.uni-frankfurt.de wenden.
Die Universität bietet verschiedene Anlaufstellen in Krisenfällen an. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie hier.
HRZ-Account, CW-Account, Moodle-Zugang, Transponder, Goethe-Card und Bibliothekszugang.
Einen HRZ-Account bekommen Sie vom Hochschulrechenzentrum. Er beinhaltet den Zugang zu fast allen Universitätsdiensten wie E-Mail, W-LAN und Software. Sie bekommen diesen vom HRZ postalisch zugeschickt. Sollte es Probleme geben können Sie telefonisch beim HRZ Auskunft erlangen.
Wenn Sie an einem Desktop-PC in der Universität arbeiten möchten oder auf gemeinsame Netzlaufwerke zugreifen möchten, benötigen Sie einen CW-Zugang. Nachdem Sie einen HRZ-Account erhalten haben, können Sie den CW-Account beim IT-Verantwortlichen des Fachbereichs (Jan Schäfer) beantragen.
Die Goethe-Card ist ein Mitarbeiterausweis, den nur interne Mitarbeiter*innen bekommen. Sie können ihn hier beantragen.
Einen Transponder benötigen Sie, um die Türen zu öffnen und Zugang zum Kopierraum, Ihrem Büro oder dem Postraum zu erhalten. Sie erhalten Ihren Türtransponder bei Herrn Jan Schäfer.
Wer ist am Fachbereich zuständig für...
... Personal, Urlaubsanträge?
Sabine Bremer.
... Rechnungen und Barvorlagen, Gremienbetreuung?
Ricarda Groh.
... Krank- und Gesundmeldungen, Reisekostenabrechnungen, Einkauf von Büromaterial, Scheine?
Sabine Bremer (Krank- und Gesundmeldung), Jan Schäfer (Büromaterial) und Beate Müller (Scheine).
... Lektorat, Übersetzungen?
Beate Müller und Selina Roßgardt.
... Mitarbeiter*innenlisten, Lehraufträge?
Beate Müller und Selina Roßgardt.... HiWi-Verträge, Lehrveranstaltungen?
Christina Tobin.
... Promotionen, Berufungskonferenzen?
Selina Roßgardt.
Paula Paschke.
... IT-Support, Raumbuchungen, Türtransponder, Moodle, Einkauf von Hard- und Software?
Jan Schäfer.
Formular (in Arbeit, z.Zt - Jan Schäfer).
Die News verwaltet Jan Schäfer und für die Professurunterseiten sind die jeweiligen Professuren zuständig.
Ein vollständiges Organigramm des Fachbereichs finden Sie hier.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie die Anmeldung handhaben können. Aktuell wird der Einschreibeschlüssel für den Moodle-Kurs Ihrer Veranstaltung ins Vorlesungsverzeichnis eingetragen und nach der 1.Veranstaltungswoche entfernt. Allerdings dürfen Sie solange keine Urheberrechtlich geschützten Dinge in Moodle einstellen. Die Studieren können sich so selbst in den Kurs einschreiben. Wenn Sie den Einschreibeschlüssel nicht ins Vorlesungsverzeichnis setzen möchten, können Sie ihn auf Anfrage nach Anmeldung per E-Mail direkt bei Ihnen herausgeben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis selbst. Das ist vor allem dann eine Möglichkeit, wenn Sie eine Einschreibefrist oder eine stark reduzierte Teilnehmerzahl für Ihre Veranstaltung vorgesehen haben. Im Zweifel können Sie das IT-Team des Fachbereichs kontaktieren und fragen, welche Anmeldemethode für Ihre LV in Frage kommt.
Bei Beginn der Planungen für das Semester werden die Raumbedarfe mit abgefragt. Dies erfolgt etwa ein halbes Jahr vor Veranstaltungsbeginn. Sollten Sie ansonsten einen Raum benötigen, können Sie sich an Herrn Jan Schäfer wenden.
Folgende Angaben sollten bei der Meldung der Lehrveranstaltung in die Abfrage eingetragen werden:
- Ziele und Inhalte der Veranstaltung;
- Prüfungs- und Arbeitsform;
- Veranstaltungsform (Blockseminar oder semesterbegleitende Veranstaltung);
- Bedingung(en) für die Vergabe von Studiennachweisen (Teilnahmenachweis und ggf. Leistungsnachweis);
- Prüfungstermin sowie Wiederholungstermin oder die Angabe, dass kein Termin für eine Wiederholung angesetzt ist;
- (Haupt-)verantwortlicher Prüfer, falls die Veranstaltung von mehreren Dozenten geleitet wird;
- Zugehörigkeit der Veranstaltung zu einem konkreten Modul(teil).
Bei Fragen zur Modulzuordnung hilft Ihnen das Team des Studiendekanats, Frau Paschke, und Herr Schäfer gern weiter.
Je nach Studiengang werden Scheine ausgefüllt oder Noten elektronisch an das Prüfungsamt übermittelt. Da dies ein sehr komplexes Thema ist, gibt es dafür einen Fragen-Tab unter "Scheine" bzw. "Prüfungsleistungen" in diesen FAQ.
Für die älteren Lehramtsstudiengänge (bis SPoL 2019) sowie die Bachelor- und Masterstudiengänge müssen Scheine in Papierform abgeben. Die Lehramtsstudierenden ab SPoL 2019 arbeiten mit der elektronischen Prüfungsverwaltung.
Studierende der Studiengänge BA und MA Religionswissenschaften haben bereits eine elektronische Prüfungsverwaltung, doch auch Scheine in Papierform werden noch anerkannt.
Ausgefüllte Scheine werden im Sekretariat bei Frau Müller abgegeben, wo die Studierenden sie abholen können.
Nein, die Scheine werden bei Frau Müller gestempelt.
Nein, in den Studienordnungen sind keine Teilnahmenachweise für Vorlesungen vorgesehen. Die Anwesenheit muss also weder in Papierform noch elektronisch bestätigt werden. Wenn Studierende in Ihrer Vorlesung einen Leistungsnachweis - zum Beispiel eine Klausur - ablegen möchten, ist die Note der Leistung regulär auf dem Schein bzw. online in der elektronischen Prüfungsverwaltung einzutragen.
Lehramtsstudiengänge ab SPoL 2019: In den elektronisch verwalteten Studienanteilen erfolgt die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen durch die Studierenden online über QIS/LSF. Dies ist ausschließlich innerhalb der für jedes Semester bekanntgegebenen Anmeldezeitfenster möglich. Die Zeitfenster erstrecken sich in der Regel über mindestens vier Wochen und liegen am Ende eines jeweiligen Semesters. Für Blockseminare gilt in der Regel ein vierwöchiger Anmelde- und Rücktrittszeitraum, der mit dem letzten Termin des Blockseminars endet. Studien- und Prüfungsleistungen können nur verbucht werden, wenn sie vorher durch die Studierenden über QIS/LSF angemeldet wurden. Dies betrifft sowohl Modulprüfungen als auch Teilnahme- und Leistungsnachweise.
Studierende, die aus der elektronischen Prüfungsverwaltung herausfallen (Lehramtsstudierende der alten SPoL vor 2019), müssen sich vor Antritt einer Prüfung nicht anmelden oder registrieren. Falls Sie aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung vornehmen möchten, können Sie dies nach eigenen Ermessen tun.
BA- und MA-Studierende: Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt ebenfalls durch die Studierenden online über QIS/LSF.
Für Lehramtsstudierende gibt es einen Protokollbogen für mündliche Prüfungen. Standardisierte Bewertungsvorlagen für Hausarbeiten oder Klausuren gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, ein eigenes Bewertungsschema zu erstellen und den Studierenden ggf. zu erläutern.
Lehramtsstudierende werden mit Notenpunkten entsprechend dem Schulsystem benotet (z.B. 15 Punkte, 10 Punkte usw.), BA- und MA-Studierende mit dem Dezimalnotensystem (z.B. 1,3, 2,7 usw.). Einen Notenschlüssel des Prüfungsamtes Lehramt finden Sie hier.
Ja, mündliche Prüfungen werden von der oder dem Prüfenden in Gegenwart einer oder eines Beisitzenden abgehalten. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse dieser Prüfungen sind von der oder dem Beisitzenden in einem Protokoll festzuhalten. Das Prüfungsprotokoll müssen sowohl Prüfer*in als auch Beisitzer*in unterzeichnen. Vor der Festsetzung der Note ist die oder der Beisitzende unter Ausschluss des Prüflings sowie der Öffentlichkeit zu hören, ehe der Prüfling wieder hereingebeten und die Note mitgeteilt wird (siehe SPoL Lehramtsstudiengänge 2016, §29).
Lehramtsstudiengänge ab SPoL 2019: Die Eintragungen erfolgen in das EXA-System(HisinOne oder goethe-campus). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den eigens angelegten Seiten der ABL.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Jan Schäfer oder die ABL wenden.
Die Prüfungsverwaltung wird derzeit Stück für Stück auf elektronische Verwaltung umgestellt. Der Prozess ist mit vielen Hürden verbunden, daher gibt es derzeit leider keine andere Möglichkeit als die etwas unpraktikable Mischlösung aus Papierscheinen und elektronischer Meldung. Wir hoffen, dass der Prozess der Verinheitlichung bald abgeschlossen ist.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden. Diese Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsamt fünf Jahre nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der entsprechenden Modulprüfung aufbewahrt.
Bei der Lektüre von Haus- und Examensarbeiten sollte gründlich auf etwaige Plagiate geachtet werden. Sollte sich ein Verdachtsfall bestätigen, ist der / die Dozent*in dazu verpflichtet, den Fall an das Studiendekanat des Fachbereichs zu melden. Dort werden alle Fälle archiviert und das weitere Verfahren im konkreten Einzelfall besprochen.
Die Lernplattform des Fachbereichs Katholische Theologie ist Moodle. Sie können sich auf der Startseite einen Account anlegen. An einem Zugang mit HRZ Kennwort wird gearbeitet.
Auf
der Moodle-Startseite können Sie, sobald Sie angemeldet sind, nach
Kursen suchen. Die Kurse sind auch nach Semester sortiert. Wenn Sie den
richtigen Kurs gefunden haben, können Sie sich mithilfe des
Einschreibeschlüssels anmelden, dass Sie entweder mitgeteilt bekommen
oder sich bei der Meldung Ihrer Lehrveranstaltung selbst aussuchen
können.
Im Demo-Kurs des Fachbereichs finden Sie Anleitungen und Tutorial-Videos, die Ihnen zeigen, welche Tools Sie auf Moodle benutzen können, wie Sie Inhalte erstellen und virtuelle Seminarsitzungen auf Zoom planen und abhalten können. Auf Wunsch fügen wir Sie gerne dem Kurs hinzu, wenden Sie sich dafür bitte direkt an Herrn Schäfer vom IT-Team des Fachbereichs.
Den Zugang bekommen Sie beim Hochschulrechenzentrum. Dort erhalten Sie auch Ihre Mitarbeiterkarte.
Ja, die Karte muss mindestens einmal jährlich validiert werden, sofern Sie auf Kartenfunktionen wie bargeldloses Bezahlen in der Mensa oder die Bibliotheksfunktionen zugreifen möchten.
Automaten zur Validierung finden sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Campus, derzeit sind die Validierungsautomaten im Seminarhaus als einzige frei zugänglich.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Loggen Sie sich in Horde/Webmail mit Ihrem HRZ-Account ein. Unter "Weiteres -> HRZ" finden Sie Abwesenheits- und Weiterleitungseinstellungen.
Die Termine des Fachbereichs sowie eine Anleitung für die Verknüpfung mit Ihrem privaten Kalender finden Sie hier.
Um von außerhalb auf das Netz der Goethe-Universität zugreifen zu können, benötigen Sie den VPN-Client AnyConnect. Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zu dem Programm sowie links unter "Installation" eine Anleitung für die Installation auf Ihrem Rechner.
Eine Anleitung zum Hinzufügen Ihres persönlichen Laufwerks finden Sie hier.
Um ein Gruppenlaufwerk - zum Beispiel den Mittelbauserver für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen - hinzuzufügen und auf die Dateien zugreifen zu können, müssen Sie für das Laufwerk zunächst freigeschaltet werden. Dafür können Sie sich an Jan Schäfer oder eine*n andere*n Mitarbeiter*in der IT des Fachbereichs wenden. Wenn Sie freigeschaltet sind, erhalten Sie den benötigten Laufwerk-Link. Eine Anleitung für die Einrichtung mit HRZ-Account und Laufwerk-Link finden Sie hier.
Üblicherweise stellen sich neue Mitarbeiter*innen des Fachbereichs im Fachbereichsrat vor. Der Fachbereichsrat ist im ersten Teil hochschulöffentlich, im Anschluss an den öffentlichen Teil findet der interne Teil mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Rats statt, der sich aus Mitgliedern des Professoriums sowie Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, den administrativen Mitarbeiter*innen und der Studierendenschaft zusammensetzt und die durch offizielle Gremienwahlen bestätigt werden.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen findet dreimal pro Semester eine Mittelbausitzung statt. Themen, die das Studium, die Studienordnungen und Lehrveranstaltungen betreffen, werden in der Studienkommission und der Lehrplankonferenz besprochen. Außerdem gibt es jedes Semester eine Frauenvollversammlung und die Kommission Gender & Diversity in Kooperation mit dem Fachbereich Evangelische Theologie.
Bitte informieren Sie sich auf der Corona-Seite der Universität über die aktuell gültigen Bestimmungen. Diese werden regelmäßig aktualisiert, sodass es sinnvoll ist, dort regelmäßig vorbeizuschauen.
Auf dieser Seite finden Sie alle aktuell gültigen Dienstvereinbarungen der Goethe-Universität.
Ich benötige Ideen für die virtuelle Lehre. Gibt es dazu Informationen?
Eine Informationsseite zu technischen und didaktischen Hilfsmitteln der Goethe Universität finden Sie auf der lehre-virtuell.uni-frankfurt.de Webseite. Für Fachspezifische Fragen empfiehlt es sich mit anderen Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Austausch zu treten. Fachbereichsspezifische Probleme können Sie gerne mit Jan Schäfer besprechen.
HRZ-Account, CW-Account, Moodle-Zugang, Transponder, Goethe-Card und Bibliothekszugang.
Einen HRZ-Account bekommen Sie vom Hochschulrechenzentrum. Er beinhaltet den Zugang zu fast allen Universitätsdiensten wie E-Mail, W-LAN und Software. Sie bekommen diesen vom HRZ postalisch zugeschickt. Sollte es Probleme geben können Sie telefonisch beim HRZ Auskunft erlangen.
Wenn Sie an einem Desktop-PC in der Universität arbeiten möchten oder auf gemeinsame Netzlaufwerke zugreifen möchten, benötigen Sie einen CW-Zugang. Nachdem Sie einen HRZ-Account erhalten haben, können Sie den CW-Account beim IT-Verantwortlichen des Fachbereichs (Jan Schäfer) beantragen.
Die Goethe-Card ist ein Mitarbeiterausweis, den nur interne Mitarbeiter*innen bekommen. Sie können ihn hier beantragen.
Einen Transponder benötigen Sie, um die Türen zu öffnen und Zugang zum Kopierraum, Ihrem Büro oder dem Postraum zu erhalten. Sie erhalten Ihren Türtransponder bei Herrn Jan Schäfer.
Wer ist am Fachbereich zuständig für...
... Personal, Urlaubsanträge?
Sabine Bremer.
... Rechnungen und Barvorlagen, Gremienbetreuung?
Ricarda Groh.
... Krank- und Gesundmeldungen, Reisekostenabrechnungen, Einkauf von Büromaterial, Scheine?
Sabine Bremer (Krank- und Gesundmeldung), Jan Schäfer (Büromaterial) und Beate Müller (Scheine).
... Lektorat, Übersetzungen?
Beate Müller und Selina Roßgardt.
... Mitarbeiter*innenlisten, Lehraufträge?
Beate Müller und Selina Roßgardt.... HiWi-Verträge, Lehrveranstaltungen?
Christina Tobin.
... Promotionen, Berufungskonferenzen?
Selina Roßgardt.
Paula Paschke.
... IT-Support, Raumbuchungen, Türtransponder, Moodle, Einkauf von Hard- und Software?
Jan Schäfer.
Formular (in Arbeit, z.Zt - Jan Schäfer).
Die News verwaltet Jan Schäfer und für die Professurunterseiten sind die jeweiligen Professuren zuständig.
Ein vollständiges Organigramm des Fachbereichs finden Sie hier.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie die Anmeldung handhaben können. Aktuell wird der Einschreibeschlüssel für den Moodle-Kurs Ihrer Veranstaltung ins Vorlesungsverzeichnis eingetragen und nach der 1.Veranstaltungswoche entfernt. Allerdings dürfen Sie solange keine Urheberrechtlich geschützten Dinge in Moodle einstellen. Die Studieren können sich so selbst in den Kurs einschreiben. Wenn Sie den Einschreibeschlüssel nicht ins Vorlesungsverzeichnis setzen möchten, können Sie ihn auf Anfrage nach Anmeldung per E-Mail direkt bei Ihnen herausgeben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis selbst. Das ist vor allem dann eine Möglichkeit, wenn Sie eine Einschreibefrist oder eine stark reduzierte Teilnehmerzahl für Ihre Veranstaltung vorgesehen haben. Im Zweifel können Sie das IT-Team des Fachbereichs kontaktieren und fragen, welche Anmeldemethode für Ihre LV in Frage kommt.
Bei Beginn der Planungen für das Semester werden die Raumbedarfe mit abgefragt. Dies erfolgt etwa ein halbes Jahr vor Veranstaltungsbeginn. Sollten Sie ansonsten einen Raum benötigen, können Sie sich an Herrn Jan Schäfer wenden.
Folgende Angaben sollten bei der Meldung der Lehrveranstaltung in die Abfrage eingetragen werden:
- Ziele und Inhalte der Veranstaltung;
- Prüfungs- und Arbeitsform;
- Veranstaltungsform (Blockseminar oder semesterbegleitende Veranstaltung);
- Bedingung(en) für die Vergabe von Studiennachweisen (Teilnahmenachweis und ggf. Leistungsnachweis);
- Prüfungstermin sowie Wiederholungstermin oder die Angabe, dass kein Termin für eine Wiederholung angesetzt ist;
- (Haupt-)verantwortlicher Prüfer, falls die Veranstaltung von mehreren Dozenten geleitet wird;
- Zugehörigkeit der Veranstaltung zu einem konkreten Modul(teil).
Bei Fragen zur Modulzuordnung hilft Ihnen das Team des Studiendekanats, Frau Paschke, und Herr Schäfer gern weiter.
Je nach Studiengang werden Scheine ausgefüllt oder Noten elektronisch an das Prüfungsamt übermittelt. Da dies ein sehr komplexes Thema ist, gibt es dafür einen Fragen-Tab unter "Scheine" bzw. "Prüfungsleistungen" in diesen FAQ.
Für die älteren Lehramtsstudiengänge (bis SPoL 2019) sowie die Bachelor- und Masterstudiengänge müssen Scheine in Papierform abgeben. Die Lehramtsstudierenden ab SPoL 2019 arbeiten mit der elektronischen Prüfungsverwaltung.
Studierende der Studiengänge BA und MA Religionswissenschaften haben bereits eine elektronische Prüfungsverwaltung, doch auch Scheine in Papierform werden noch anerkannt.
Ausgefüllte Scheine werden im Sekretariat bei Frau Müller abgegeben, wo die Studierenden sie abholen können.
Nein, die Scheine werden bei Frau Müller gestempelt.
Nein, in den Studienordnungen sind keine Teilnahmenachweise für Vorlesungen vorgesehen. Die Anwesenheit muss also weder in Papierform noch elektronisch bestätigt werden. Wenn Studierende in Ihrer Vorlesung einen Leistungsnachweis - zum Beispiel eine Klausur - ablegen möchten, ist die Note der Leistung regulär auf dem Schein bzw. online in der elektronischen Prüfungsverwaltung einzutragen.
Lehramtsstudiengänge ab SPoL 2019: In den elektronisch verwalteten Studienanteilen erfolgt die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen durch die Studierenden online über QIS/LSF. Dies ist ausschließlich innerhalb der für jedes Semester bekanntgegebenen Anmeldezeitfenster möglich. Die Zeitfenster erstrecken sich in der Regel über mindestens vier Wochen und liegen am Ende eines jeweiligen Semesters. Für Blockseminare gilt in der Regel ein vierwöchiger Anmelde- und Rücktrittszeitraum, der mit dem letzten Termin des Blockseminars endet. Studien- und Prüfungsleistungen können nur verbucht werden, wenn sie vorher durch die Studierenden über QIS/LSF angemeldet wurden. Dies betrifft sowohl Modulprüfungen als auch Teilnahme- und Leistungsnachweise.
Studierende, die aus der elektronischen Prüfungsverwaltung herausfallen (Lehramtsstudierende der alten SPoL vor 2019), müssen sich vor Antritt einer Prüfung nicht anmelden oder registrieren. Falls Sie aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung vornehmen möchten, können Sie dies nach eigenen Ermessen tun.
BA- und MA-Studierende: Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt ebenfalls durch die Studierenden online über QIS/LSF.
Für Lehramtsstudierende gibt es einen Protokollbogen für mündliche Prüfungen. Standardisierte Bewertungsvorlagen für Hausarbeiten oder Klausuren gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, ein eigenes Bewertungsschema zu erstellen und den Studierenden ggf. zu erläutern.
Lehramtsstudierende werden mit Notenpunkten entsprechend dem Schulsystem benotet (z.B. 15 Punkte, 10 Punkte usw.), BA- und MA-Studierende mit dem Dezimalnotensystem (z.B. 1,3, 2,7 usw.). Einen Notenschlüssel des Prüfungsamtes Lehramt finden Sie hier.
Ja, mündliche Prüfungen werden von der oder dem Prüfenden in Gegenwart einer oder eines Beisitzenden abgehalten. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse dieser Prüfungen sind von der oder dem Beisitzenden in einem Protokoll festzuhalten. Das Prüfungsprotokoll müssen sowohl Prüfer*in als auch Beisitzer*in unterzeichnen. Vor der Festsetzung der Note ist die oder der Beisitzende unter Ausschluss des Prüflings sowie der Öffentlichkeit zu hören, ehe der Prüfling wieder hereingebeten und die Note mitgeteilt wird (siehe SPoL Lehramtsstudiengänge 2016, §29).
Lehramtsstudiengänge ab SPoL 2019: Die Eintragungen erfolgen in das EXA-System(HisinOne oder goethe-campus). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den eigens angelegten Seiten der ABL.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Jan Schäfer oder die ABL wenden.
Die Prüfungsverwaltung wird derzeit Stück für Stück auf elektronische Verwaltung umgestellt. Der Prozess ist mit vielen Hürden verbunden, daher gibt es derzeit leider keine andere Möglichkeit als die etwas unpraktikable Mischlösung aus Papierscheinen und elektronischer Meldung. Wir hoffen, dass der Prozess der Verinheitlichung bald abgeschlossen ist.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden. Diese Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsamt fünf Jahre nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der entsprechenden Modulprüfung aufbewahrt.
Bei der Lektüre von Haus- und Examensarbeiten sollte gründlich auf etwaige Plagiate geachtet werden. Sollte sich ein Verdachtsfall bestätigen, ist der / die Dozent*in dazu verpflichtet, den Fall an das Studiendekanat des Fachbereichs zu melden. Dort werden alle Fälle archiviert und das weitere Verfahren im konkreten Einzelfall besprochen.
Die Lernplattform des Fachbereichs Katholische Theologie ist Moodle. Sie können sich auf der Startseite einen Account anlegen. An einem Zugang mit HRZ Kennwort wird gearbeitet.
Auf
der Moodle-Startseite können Sie, sobald Sie angemeldet sind, nach
Kursen suchen. Die Kurse sind auch nach Semester sortiert. Wenn Sie den
richtigen Kurs gefunden haben, können Sie sich mithilfe des
Einschreibeschlüssels anmelden, dass Sie entweder mitgeteilt bekommen
oder sich bei der Meldung Ihrer Lehrveranstaltung selbst aussuchen
können.
Im Demo-Kurs des Fachbereichs finden Sie Anleitungen und Tutorial-Videos, die Ihnen zeigen, welche Tools Sie auf Moodle benutzen können, wie Sie Inhalte erstellen und virtuelle Seminarsitzungen auf Zoom planen und abhalten können. Auf Wunsch fügen wir Sie gerne dem Kurs hinzu, wenden Sie sich dafür bitte direkt an Herrn Schäfer vom IT-Team des Fachbereichs.
Den Zugang bekommen Sie beim Hochschulrechenzentrum. Dort erhalten Sie auch Ihre Mitarbeiterkarte.
Ja, die Karte muss mindestens einmal jährlich validiert werden, sofern Sie auf Kartenfunktionen wie bargeldloses Bezahlen in der Mensa oder die Bibliotheksfunktionen zugreifen möchten.
Automaten zur Validierung finden sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Campus, derzeit sind die Validierungsautomaten im Seminarhaus als einzige frei zugänglich.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Loggen Sie sich in Horde/Webmail mit Ihrem HRZ-Account ein. Unter "Weiteres -> HRZ" finden Sie Abwesenheits- und Weiterleitungseinstellungen.
Die Termine des Fachbereichs sowie eine Anleitung für die Verknüpfung mit Ihrem privaten Kalender finden Sie hier.
Um von außerhalb auf das Netz der Goethe-Universität zugreifen zu können, benötigen Sie den VPN-Client AnyConnect. Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zu dem Programm sowie links unter "Installation" eine Anleitung für die Installation auf Ihrem Rechner.
Eine Anleitung zum Hinzufügen Ihres persönlichen Laufwerks finden Sie hier.
Um ein Gruppenlaufwerk - zum Beispiel den Mittelbauserver für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen - hinzuzufügen und auf die Dateien zugreifen zu können, müssen Sie für das Laufwerk zunächst freigeschaltet werden. Dafür können Sie sich an Jan Schäfer oder eine*n andere*n Mitarbeiter*in der IT des Fachbereichs wenden. Wenn Sie freigeschaltet sind, erhalten Sie den benötigten Laufwerk-Link. Eine Anleitung für die Einrichtung mit HRZ-Account und Laufwerk-Link finden Sie hier.
Üblicherweise stellen sich neue Mitarbeiter*innen des Fachbereichs im Fachbereichsrat vor. Der Fachbereichsrat ist im ersten Teil hochschulöffentlich, im Anschluss an den öffentlichen Teil findet der interne Teil mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Rats statt, der sich aus Mitgliedern des Professoriums sowie Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, den administrativen Mitarbeiter*innen und der Studierendenschaft zusammensetzt und die durch offizielle Gremienwahlen bestätigt werden.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen findet dreimal pro Semester eine Mittelbausitzung statt. Themen, die das Studium, die Studienordnungen und Lehrveranstaltungen betreffen, werden in der Studienkommission und der Lehrplankonferenz besprochen. Außerdem gibt es jedes Semester eine Frauenvollversammlung und die Kommission Gender & Diversity in Kooperation mit dem Fachbereich Evangelische Theologie.
Bitte informieren Sie sich auf der Corona-Seite der Universität über die aktuell gültigen Bestimmungen. Diese werden regelmäßig aktualisiert, sodass es sinnvoll ist, dort regelmäßig vorbeizuschauen.
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Eine Informationsseite zu technischen und didaktischen Hilfsmitteln der Goethe Universität finden Sie auf der lehre-virtuell.uni-frankfurt.de Webseite. Für Fachspezifische Fragen empfiehlt es sich mit anderen Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Austausch zu treten. Fachbereichsspezifische Probleme können Sie gerne mit Jan Schäfer besprechen.