Beginn einer neuen Erasmus+ Kooperation

 

Möchten Sie eine neue Erasmus+ Kooperation vereinbaren?

Das Global Office-Team unterstützt Sie gerne dabei und informiert Sie über die Voraussetzungen und das Prozedere. 


Gut zu wissen:

Grundlage für jegliche Art von Erasmus Verträgen ist die ERASMUS Charta. Aus ihr ergeben sich die Verpflichtungen im Rahmen des Erasmus Programms für die Universität insgesamt und für das Global und die kooperierenden Fachbereiche.

Die wichtigsten Institutionsdaten der Goethe-Universität und die einzelnen zu erledigenden Schritte finden Sie hier aufgelistet. Für ein gutes Gelingen einer Kooperation empfehlen wir im Vorfeld detaillierte Absprachen mit dem Global Office, dem betreffenden Fachbereich/ Institut, dem Prüfungsamt und natürlich den Partnern zu führen.  

Viel Erfolg mit Ihrem neuen Erasmus Partner!


ERASMUS Code: D FRANKFU01

ERASMUS Charta (ECHE) Number: 28247-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE

PIC: 999978724

OID: E10209408

EWP-Verbindung: Ja

  • Neu geplante ERASMUS+ Kooperationen sollten vorab bei Frau Uta Brucker (ERASMUS Hochschulkoordinatorin) sowie Frau Ronja Jaßmann (EWP Koordinatorin) gemeldet werden. Bitte schreiben Sie an unsere gemeinsame Emailadresse erasmus-admin(at)uni-frankfurt.de.
  • Ist die Partnerhochschule im Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) und somit am ERASMUS+ Programm teilnahmeberechtigt? Wie lautet der ERASMUS Code der Partnerhochschule?
  • Das Global Office akzeptiert in der Regel keine Verträge für nur eine Mobilität, der Austausch sollte längerfristig und reziprok angelegt sein. Ist dies der Fall?
  • Die Goethe-Universität ist mit dem EU-weiten Erasmus Without Paper Netzwerk (kurz „EWP“) verbunden und schließt Verträge nur noch digital im Global Office ab.
  • Für die Eingabe der Austauschkonditionen und Kontaktdaten in EWP ist Frau Jaßmann zuständig. Bitte teilen Sie ihr mit, welche Konditionen Sie mit den Partnern vereinbart haben, damit diese in EWP übernommen bzw. mit bereits voreingetragenen Daten des Partners abgeglichen werden können.
  • Die Unterschrift auf den Kooperationsverträgen erfolgt grundsätzlich durch Frau Brucker im Global Office, nicht im Fachbereich.
  • Verträge dürfen nur noch in Ausnahmefällen, falls die Partnerhochschule noch nicht mit EWP verbunden ist, als PDF-Dokument abgeschlossen werden.
  • In diesem Fall sollte die Partnerhochschule uns eine vorausgefüllte Agreement-Vorlage in Word zukommen lassen, die wir dann weiter vervollständigen, unterzeichnen und als Scan an die Partner und Sie in den Fachbereichen zurückmailen. 
  • Gibt es bereits Parallelverträge im Fachbereich mit derselben Partnerhochschule?
  • Realistischer Umfang der geplanten Austauschplätze unter Berücksichtigung der bestehenden Mobilitätsflüsse in das jeweilige Land und der Erfahrungswerte mit der jeweiligen Partnerhochschule
  • Relevanz für die Studienrichtung und Empfehlung für spezifische Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule
  • Studienrichtungsspezifische Voraussetzungen für die Bewerbung um den vereinbarten Studienplatz
  • Empfehlung zum Zeitraum und Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes (Studienjahr oder Semesteraufenthalt, WS oder SoSe)
  • akademische Ansprechperson für den Austausch am Fachbereich für Outgoing- und Incoming- Studierende vorhanden?
  • Wer berät und unterzeichnet das (Online) Learning Agreement?
  • Wer stellt das Transcript of Records für die Incomer bei Mobilitätsende aus?
  • ggf. Erstellung eines englischsprachigen ‚information package' zur Orientierung für Incoming-Studierende am Fachbereich
  • Neben Studierendenmobilität auch Dozentenmobilität oder Personalmobilität erwünscht?
  • Gibt es soziale Betreuungs- und Beratungsangebote, integrative Maßnahmen?
  • Gibt es Unterstützung bei Visums-, Versicherungs- und Wohnraumfragen?
  • Kompatibilität des Lehrangebotes an der Partnerhochschule
  • Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Lehrveranstaltungen an der Goethe-Universität gewährleistet?
  • Vertragslaufzeit (bis 2027/28 max.) erwünscht?
  • Niveau, auf dem der Austausch stattfinden soll (undergraduate, graduate, doctoral)
  • Werden ECTS angewendet?
  • Unterrichtssprache in der relevanten Studienrichtung
  • Erforderliche Sprachkenntnisse für Incomer und Outgoer kommunizieren
  • Wer ist die akademische (Departmental Coordinator) und wer die administrative (Institutional Coordinator) Ansprechperson für den Austausch an der Partnerhochschule?
  • akademischer Kalender an der Partnerhochschule
  • Prüfungszeiten
  • Orientierungsphase
  • Bewerbungsablauf/ Fristen
  • Supportservice an der Partnerhochschule vorhanden (Hilfe bei Unterkunftssuche, soziale, integrative Maßnahmen)?
  • Homepage auch auf Englisch?
  • Fact Sheet/ Information Sheet vorhanden?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen bei anhaltend unausgeglichenen Austauschflüssen oder bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen? (Konfliktregelung, Vertragskündigung)