Information zu (ambulanter) Psychotherapie

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Psychotherapie. Wenn Sie weitergehende Beratung oder Unterstützung bei der Suche nach einem Therapie-Platz benötigen, melden Sie sich bitte für ein Beratungsgespräch über unsere Online-Terminvergabe an.

  • Eine Psychotherapie ist ein Verfahren zur Behandlung bereits bestehender psychischer Erkrankungen bzw. zur Prävention weiterer Krankheitsepisoden im Rahmen einer psychischen Erkrankung. Sie kann sowohl ambulant in einer Praxis oder auch stationär in Kliniken stattfinden.

    Eine Psychotherapie dient im Rahmen des Gesundheitssystems nicht der grundsätzlichen „Lebensbegleitung“, der Selbstoptimierung oder der reinen Prävention ohne eine vorliegende Diagnose einer psychischen Erkrankung. Falls Sie sich dennoch Unterstützung in belastenden Zeiten oder Prävention wünschen sind psychosoziale Beratungsstellen, Coaching, Beratungsangebote oder Workshops für Selbstzahler, Selbsthilfegruppen, Fach- bzw. Selbsthilfeliteratur oder auch digitale Angebote für Sie empfehlenswert.

  • Viele Menschen sind unsicher, ob sie wirklich eine Therapie oder sonstige Unterstützungsangebote benötigen. Diese Entscheidung müssen sie nicht allein treffen. Zur Abklärung kann eine Sprechstunde bei einem/r Psychotherapeuten/in helfen, dessen Aufgabe es ist, Ihnen eine Empfehlung auszusprechen. Auch in Beratungsstellen können Ihnen manchmal Empfehlungen ausgesprochen werden. Erste Hinweise darauf, ob Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, kann folgenden Fragenliste in Anlehnung an Piontek (2009) geben:
    • Leide ich unter körperlichen (z.B. Schmerzen, veränderter Schlaf/Appetit) und psychischen Symptomen (z.B. Ängste/Sorgen, Stimmungstiefs/-schwankungen/ Reizbarkeit, Suizidgedanken, Konzentrationsproblemen etc.)?
    • Fühle ich mich anders als sonst? Kenne ich mich so gar nicht?
    • Ist das schon länger so?
    • Gibt es eine Erklärung für die Veränderungen? Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Schwere der Beschwerden zu erklären?
    • Kann ich meine täglichen Aufgaben/meinen Alltag nur noch mit Mühe bewältigen? 
    • Helfen mir Gespräche mit Freunden nicht mehr?
    • Bin ich oft krankgeschrieben?
    • Habe ich Selbstmordgedanken?


    Quelle: Rosemarie Piontek (2009). Mut zur Veränderung. Methoden und Möglichkeiten der Psychotherapie. Bonn: Balance Buch + Medienverlag.
  • Psychische Erkrankungen werden z.B. mittels ambulanter Psychotherapie behandelt. Ambulante psychotherapeutische Behandlung bedeutet, sie wohnen weiterhin zuhause, da die psychische Erkrankung noch nicht so schwer ist, dass sie Ihren Alltag zuhause nicht mehr allein bewältigen können, und gehen ein oder mehrmals die Woche zu Sitzungen in eine psychotherapeutische Praxis. Bei schwerer Symptomatik und/oder größerer Beeinträchtigung im Alltag kann eine teil- oder vollstationäre Behandlung in einer Klinik sinnvoll sein. Teilstationär bedeutet, dass sie weiter zuhause wohnen, aber für einige Wochen tagsüber in einer (Tages-)Klinik behandelt werden. Vollstationär bedeutet, dass man für einige Tage bis Wochen vollständig im Krankenhaus behandelt wird. 
    Alternativen (oder auch im Verlauf zusätzliche Ergänzungen) je nach Schweregrad einer psychischen Erkrankung zu einer solchen Behandlung können sein:
    • Eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka
    • Die Anwendung von digitalen Gesundheitsanwendungen https://www.diga-verzeichnis.de/
    • Und natürlich weitere Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb des Gesundheitssystems z.B. Selbsthilfegruppen, Fachliteratur, Workshopangebote etc.
  • Ablauf einer Psychotherapie am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Für eine Psychotherapie brauchen Sie mittlerweile keine Überweisung vom Hausarzt mehr. Sie dürfen direkt Termine in einer psychotherapeutischen Praxis ausmachen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail, per Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch in den telefonischen Sprechzeiten des jeweiligen Behandlers. Teilen Sie dem/ Behandler*in mit wie sie versichert sind/bezahlen möchten, schildern Sie ganz kurz (Stichwörter genügen) worum es geht und dass sie auf der Suche nach einer Sprechstunde bzw. einem Psychotherapieplatz sind.

    Kontaktieren Sie am besten mehrere Psychotherapeut*innen parallel um ihre Chancen auf mögliche Erstgespräche und einen anschließenden Therapieplatz zu erhöhen.

    2. Zu Beginn einer Therapie findet die sogenannte Sprechstunde statt:
    • Hier wird ihre Krankenkassenkarte eingelesen
    • Mind. 1 bis max. 3 Sprechstunden können in einer Praxis stattfinden, auch gleichzeitig in verschiedenen Praxen, die Kosten übernimmt die Kasse
    • Ziel: Abklärung Psychotherapiebedarf, ggf. Vergabe einer Verdachtsdiagnose, Aufklärung über Psychotherapie, erste Stabilisierung, ggf. Verschreibung digitaler Gesundheitsanwendung
    3. Anschließend finden mind. 2 bis max. 4 probatorische Sitzungen (Kennenlernsitzungen) statt:
    • Ziel: gesicherte Diagnosestellung, Therapiezielklärung, gegenseitiges Kennenlernen und Überprüfen der „Passung“ zwischen Patient*in und Therapeut*in
    • Bis hierhin ist es empfehlenswert, dass Sie ggf. auch mehrere Therapeut*innen gleichzeitig aufsuchen, um einen besseren Eindruck von verschiedenen Therapeut*innen und Therapieverfahren zu bekommen. Jetzt sollten Sie sich für eine/n Therapeut*in entscheiden und ihr/ihm und den anderen Therapeut*innen ihre Entscheidung mitteilen.
    Zusätzlich: 1 Termin beim Hausärzt*in oder einem Facharzt Ihrer Wahl
    • Ziel: Ärztliche Bestätigung, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikation für eine Psychotherapie vorliegt sowie bei Bedarf Mitteilung wichtiger Informationen über den körperlichen Zustand des Patienten für den/die Therapeut*in.
    Nach der Genehmigung des Therapieantrags durch die Krankenkasse beginnt die eigentliche Psychotherapie: 
    • Es finden regelmäßige Sitzungen mit dem/der Therapeuten*in statt, um die unterschiedlichen Problembereiche im Rahmen von Gesprächen zu bearbeiten
    • Es braucht eine möglichst aktive Mitarbeit und Öffnung des/der Patienten*in, um die Chance auf einen Therapieerfolg zu erhöhen
    • Wenn Sie feststellen, dass sich durch die Therapie nichts verändert, besprechen Sie dies mit ihrem/ihrer Therapeut*in. Ein Verfahrens- oder Therapeut*innenwechsel ist jederzeit möglich, allerdings müssen Sie dann einen neuen Therapieplatz suchen
    • Sie entscheiden gemeinsam mit dem/der Therapeut*in wie lange eine Therapie Sinn macht. Es müssen und sollen nicht immer alle Stunden aufgebraucht werden.
    Gegen Ende einer Therapie: 
    • Meist finden die Sitzungen zum Ende einer Therapie mit größeren Abständen statt
    • Es wird i.d.R. eine Rückfallprophylaxe zu Vorbeugung weiterer Krankheitsepisoden durchgeführt.
  • „Psychotherapie“ ist in Deutschland kein geschützter Begriff, sodass sich unterschiedliche Berufsgruppen als Psychotherapeut*innen bezeichnen dürfen.
    • Psychologische/r Psychotherapeut*in: Psycholog*innen mit Diplom-/Masterabschluss, die nach ihrem Studium zusätzlich eine 3- bis 5-jährige psychotherapeutische Weiterbildung abgeschlossen haben. Auch Psychologische Psychotherapeut*innen in Weiterbildung führen unter Supervision bereits Psychotherapien durch.
    • Psychiater*in: Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine 5-jährige Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Psychosomatik und Psychotherapie abgeschlossen haben.
    • Neurologe*in: Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine 5-jährige Facharztausbildung in Neurologie abgeschlossen haben.
    • Ärztliche/r Psychotherapeut*in: Ärzt*innen mit Facharztausbildung in einem beliebigen Bereich und psychotherapeutischer Zusatzausbildung.

    Nicht von der Krankenkasse übernommen wird die Behandlung durch: 

    • Heilpraktiker*in (Psychotherapie): Können Psycholog*innen mit Masterabschluss sein, aber auch völlig andere Berufsgruppen, die nach relativ kurzer Ausbildung eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen und Psychotherapie anbieten.

    Quelle: Informationen zur Psychotherapie des Studierendenwerks Frankfurt

  •  Die Kosten für die Psychotherapie werden in Deutschland von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Alternativ kann eine Psychotherapie in Eigenleistung bezahlt werden. Das ergibt u.a. Sinn, wenn man nicht möchte, dass eine psychische Diagnose an die Krankenkasse weitergegeben wird.
    In seltenen Fällen übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis (= Kostenerstattungsverfahren), wenn kein Platz in einer Praxis gefunden wird, die über die gesetzliche Krankenkasse abrechnet. Infos zum Kostenerstattungsverfahren unter: https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdf


  • Es gibt viele verschiedene Psychotherapieverfahren. Sozialrechtlich in Deutschland anerkannt, das bedeutet über die Krankenkassen abrechenbar und wissenschaftlich ausreichend erforscht, sind derzeit vier Therapieverfahren:
    • Analytische Psychotherapie
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
    • Verhaltenstherapie
    • Systemische Therapie 
    Die Therapieverfahren haben unterschiedliche Erklärungshypothesen zur Entstehung psychischer Erkrankungen und unterschiedliche Behandlungsansätze (s.u.). Welches Verfahren das richtige für Sie ist, können Sie im Rahmen einer Sprechstunde bei Psychotherapeut*innen besprechen und über mehrere Sprechstunden bzw. Kennenlerngespräche (probatorische Sitzungen) bei verschiedenen Psychotherapeut*innen versuchen herauszufinden. Der größte Therapieerfolg findet nach wissenschaftlichen Ergebnissen in der Regel in den ersten Sitzungen statt, mit zunehmender Länge der Therapie wird der zusätzliche Nutzen geringer. Über den individuellen Nutzen einer Langzeitbehandlung zur langfristigen Stabilisierung entscheidet der/die Therapeut*in in Absprache mit Ihnen.
    1. Psychodynamische Verfahren – die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Therapie
    Die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Therapie basieren auf derselben psychodynamischen Erklärungshypothese  zur Entstehung von psychischen Erkrankungen und auch die Herangehensweise in der Therapie ist ähnlich. Die Rahmenbedingungen der beiden Therapieformen unterscheiden sich jedoch (siehe unten):
    Annahmen: 
    • ungelöste innere und zwischenmenschliche Konflikte als Ursache seelischer Erkrankungen
    • Symptome psychischer Störungen als Ausdruck und Lösungsversuch unbewusster Konflikte
    • Therapiefokus: Bewusstmachen und Bearbeiten von unbewussten inneren Konflikten
    Analytische Psychotherapie
    • klassische Psychoanalyse i.d.R. 3-4 Sitzungen/Woche, im Liegen, niedrigfrequentes Setting (2 Sitzungen pro Woche) und Sitzen möglich
    • zensurfreies Sprechen der Patient*innen („freies Assoziieren“) und Träume als Zugang zu unbewussten Konflikten
    • Einhaltung des Abstinenzprinzips (sehr neutrale Haltung des Therapeuten)
    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • i.d.R. 1 Sitzung/Woche, im Sitzen
    • u.a. weniger intensive Bearbeitung der frühen Lebensgeschichte, Fokus auf umgrenzte Probleme und Konflikte
    2. Kognitive Verhaltenstherapie
    Annahmen:
    • Denken, Erleben und Verhalten sind durch Lernvorgänge geprägt
    • psychische Erkrankungen sind durch ungünstige (Lern-)Erfahrungen entstanden
    • Therapiefokus: problematische Denk- und Verhaltensmuster verstehen und verändern
    • i.d.R. 1 Sitzung/Woche
    • neue, ergänzende therapeutische Methoden: z.B. achtsamkeitsbasierte,   akzeptanzfördernde und schematherapeutische Ansätze
    3. Systemische Therapie
    Annahmen: 
    • gesamtes (familiäres) System für Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems relevant
    • Lösungs- und Entwicklungsmöglichkeiten durch Veränderung von Kommunikations- und Beziehungsprozessen 
    • Therapiefokus: bestehende Muster im System verändern, Ressourcenaktivierung
    • 1 Sitzung/Woche oder mehrwöchentliche Termine
    • Mehrpersonensetting möglich
  • Wenn Sie beabsichtigen demnächst eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen oder in eine private Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie wissen, dass eine über die Krankenkasse beantragte Psychotherapie, als Ablehnungs- oder Ausschlussgrund für den Abschluss einer solchen Versicherung gesehen werden kann. In der Regel muss bei Abschluss einer Versicherung eine durch die Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung in den letzten 5-10 Jahren angeben werden.

    Eine bevorstehende Verbeamtung hält viele Studierende von einer indizierten Psychotherapie ab. Eine durch die Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung kann Anlass für die Ablehnung einer Verbeamtung sein, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Mehrere Gerichtsurteile weisen darauf hin, dass eine psychische Erkrankung bzw. eine vorangegangene erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung ist. Wenn Sie diesbezüglich Bedenken haben, besprechen Sie diese Sorge im Rahmen einer Sprechstunde mit einem/r Psychotherapeut*in oder Ihrem/Ihrer Berater*in (Quelle: Informationen des Studierendenwerks Frankfurt).

    Wenn Sie zunächst „auf Nummer sicher gehen“ wollen, besteht die Möglichkeit, (z.B. die ersten oder alle) Psychotherapiegespräche in Eigenleistung zu bezahlen. In diesem Fall wird keine Diagnose an die Krankenkasse weitergeleitet. Rechtlich gesehen muss eine vergangene Psychotherapie aber trotzdem auf Nachfrage bei Versicherungen oder einer Verbeamtung angegeben werden, auch wenn Sie nicht über die Krankenversicherung bezahlt wurde.
    Auch eine Psychotherapie kann negative Effekte/Nebenwirkungen haben z.B.: 
    • (Vorübergehende) Verschlechterung der Symptomatik (Verstärkung, Ausweitung)
    • Auswirkungen der Therapie auf das soziale Umfeld, z.B. dass eine Person lernt "Nein" zu sagen, was nicht immer von allen Mitmenschen begrüßt wird…
    • Emotionale Abhängigkeit von dem/r Therapeut*in
    Wenn Sie im Therapieverlauf eine Verschlechterung oder Veränderung der Beschwerden bei sich beobachten, besprechen Sie dies auf jeden Fall mit dem/der Psychotherapeut*in. Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einem/einer Psychotherapeuten*in machen, wenden Sie sich im Zweifel an die Beschwerdestelle der Psychotherapeuten- oder Ärztekammer in Ihrem jeweiligen Bundesland.
  • Jedes Therapieverfahren kann als Einzel- und Gruppenbehandlung stattfinden. 
    Bei der Einzeltherapie finden Gespräche des/der Patienten*in nur mit dem/der Therapeut*in allein statt. In einer Gruppentherapie werden 3-9 Patient*innen gemeinsam behandelt. Je nach Erkrankung können unterschiedliche Settings empfehlenswert sein. Am besten informieren Sie sich im Rahmen einer Sprechstunde über Ihre individuellen Möglichkeiten.
    Gruppenpsychotherapie gibt es mit unterschiedlichen inhaltlichen Konzepte. Gruppen können einen speziellen inhaltlichen Fokus oder auch ein komplett offenes Themenkonzept haben. Manchmal werden Patient*innen mit ähnlicher Symptomatik, manchmal aber auch mit komplett unterschiedlichen Beschwerden in einer Gruppe behandelt. Die Behandlung umfasst meist 50 oder 100 Minuten wöchentlich. Das Sitzungskontingent entspricht dem Zeitkontingent wie bei einer Einzeltherapie desselben Verfahrens. 
    Beispiele für Vor- und Nachteile der Gruppenpsychotherapie:
    Nachteile: 
    • Einzelperson weniger im Fokus
    • Manchmal evtl. für die eigenen Themen weniger wichtige Inhalte
    Vorteile: 
    • soziale Unterstützung
    • Gefühl der Zugehörigkeit/der Normalität
    • wechselseitiges Lernen uvm.
    Beispiele für Vor- und Nachteile der Einzelpsychotherapie:
    Nachteile:
    • Nur Feedback von einer Person, nämlich dem/der Therapeuten*in
    • Kein sozialer Austausch
    • Keine Beobachtung sozialer Interaktionen möglich
    Vorteile:
    • Evtl. fällt es leichter sich zu öffnen 
    • Größerer Fokus auf individuelle Themen

    Um die Vor- und Nachteile beider Settings zu nutzen, ist auch eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppensitzungen im gleichen Therapieverfahren möglich. Diese kann beim gleichen oder bei zwei unterschiedlichen Therapeut*innen stattfinden.

    •  Für einen nächstmöglichen Sprechstundentermin bei einem/r Therapeuten*in (nur gesetzliche Krankenversicherung): Terminservicestelle, online unter: https://www.eterminservice.de/terminservice oder Tel.: 116 117
    Kontakte von Psychotherapeut*innen finden Sie unter:
    In Frankfurt und Umgebung gibt es außerdem einige große Ausbildungsambulanzen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung, die häufig größere Kapazitäten durch mehrere Therapeut*innen haben:

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