Aufenthaltsrecht / qualifizierte Stellungnahme


Update! Ab dem 26.4.22 bieten wir wieder Sprechstunden in Präsenz an, die über Terminland gebucht werden können. Wir bitten um das Tragen einer medizinischen Maske. Alternativ gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, eine digitale Sprechstunde zu besuchen. (Stand: 14.04.22)

Sie erreichen uns unter den unten aufgeführten E-Mailadressen. Oder rufen Sie uns an während unserer derzeitigen Telefonsprechstunden am Dienstag und Donnerstag von 
10:00 - 14:00 Uhr: +49 69 798 - 3838


+++ Für eine qualifizierte Stellungnahme senden Sie uns bitte die hier angegebenen Unterlagen elektronisch an international-sozial@uni-frankfurt.de +++

Sprechstunde

Wer Dr. Susanne Jauernig / Susen Wessely / Barbara Budzisz / Hanna Reuther
  
Kontaktinternational-sozial@uni-frankfurt.de
  
WoCampus Westend, PEG-Gebäude, 2. Stock, International Office; Anmeldung am Empfang; Digital
  
WannPräsenz oder digital:
Di. + Do. 09:00 - 11:00 Uhr - Anmeldung über Terminland!
  
Was
  • Aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Aspekte rund um ihr Studium
  • Beratung in schwierigen studienbezogenen Angelegenheiten
  • Qualifizierte Stellungnahme
  • Studium und Arbeit
  
Formulare  
Möchten Sie eine Stellungnahme über die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde erhalten? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie es uns vorab mit Anlagen per E-Mail.
  
HinweisIn der Sozialsprechstunde machen wir keine Beratung zu Bewerbungs- und Zulassungsfragen!
Diese findet ausschließlich in der Bewerberberatung statt.


Was ist eine qualifizierte Stellungnahme?

Für Ihren Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde in regelmäßigen Abständen den Nachweis darüber vorlegen, dass Sie ein ordnungsgemäßes Studium durchführen. Diesen Nachweis (die sogenannte qualifizierte Stellungnahme) stellen wir Ihnen aus und benötigen dafür diverse Unterlagen von Ihnen, u.a. Ihre Leistungsnachweise. Weitere Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.  

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Tage Zeit in Anspruch nimmt. Bei Rückfragen verlängert sich die Bearbeitungszeit noch einmal. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde (mind. 2 Wochen vorher).

Aufenthaltsangelegenheiten

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde Frankfurt ist für alle visa- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten für Studierende aus Nicht-EU Ländern verantwortlich. 



Besucheradresse:Rebstöcker Str. 4, 60326 Frankfurt am Main
  
E-Mail:auslaenderbehoerde-studium@stadt-frankfurt.de


Außerdem kann Ihnen der Internationale Studientreff studentische Begleitpersonen für Behördengänge, Wohnungssuche und Formalitäten vermitteln.