Habilitationsförderung für (Zahn-)Ärztinnen

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Emmy Klieneberger-Nobel Habilitationsförderung für (Zahn-)Ärztinnen am Fachbereich Medizin

Emmy Klieneberger-Nobel wurde als erste Frau überhaupt an der Universität Frankfurt habilitiert (https://www.uni-frankfurt.de/75395079/Emmy__Klieneberger_Nobel). Ziel des Förderprogrammes ist es, junge herausragende (Zahn-)Ärztinnen (Humanmedizin) am Fachbereich Medizin der Goethe Universität Frankfurt zu unterstützen, die nach der Dissertation den wissenschaftlichen Karriereweg trotz Mehrbelastung mit Facharztweiterbildung, ggf. Kindern und Familie, bis zur Habilitation und darüber hinaus bis zur Juniorprofessur/Professur anstreben.

Mit der Förderung soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen der akademischen Medizin erhöht werden. Die Förderung soll den Ärztinnen ein verbessertes Arbeitsumfeld ermöglichen und Freiräume schaffen, um die Erfüllung der notwendigen Anforderungen zur Anmeldung zum Habilitationsverfahren zu ermöglichen. Daher werden Umfang und Dauer der Förderung an die individuellen Erfordernisse der Geförderten angepasst. Es ist eine personengebundene, situationsangepasste Förderung in Form von Personal- und/oder Sachmitteln in Höhe von maximal 100.000 € für den Zeitraum von maximal 24 Monaten möglich.

Die Habilitandinnen nehmen zugleich an dem Programm Fit-Mentoring des Fachbereichs Medizin der GU teil (https://www.kgu.de/forschung-1/fit-mentoring-programm).

Antragsvoraussetzungen und Begutachtungskriterien

Das Programm richtet sich an promovierte, herausragende (Zahn-)Ärztinnen (Humanmedizin) am Fachbereich Medizin der Goethe Universität. Es sollen gezielt Antragstellerinnen gefördert werden, die bereits die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre bewiesen haben.
Dies wird durch eine Promotion (nicht länger als 10 Jahre zurückliegend, Familienzeiten werden eingerechnet) mit der Bewertung von mindestens „magna cum laude“ sowie durch mindestens 6 Originalarbeiten mit möglichst 4 Originalarbeiten als Erstautorin (50% der Habilitationserfordernisse) in dem Habilitationsgebiet nachgewiesen. Die Förderung soll die Erfüllung der Anforderungen für eine Habilitation ermöglichen, daher dürfen die Anforderungen nicht bereits zu 100% erfüllt werden und der Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens darf zum Zeitpunkt des Antritts der Förderung noch nicht gestellt worden sein.
Es sollte möglichst die Hälfte der Facharztweiterbildungszeit absolviert sein. Zudem ist ein Verzeichnis der bisher gehaltenen Lehrveranstaltungen und deren Evaluationen beizufügen.
Die institutionelle Anbindung an den Fachbereich Medizin muss bis zur Fertigstellung der Habilitation gesichert sein.

Eine anderweitige interne Förderung der eigenen Person schließt eine Unterstützung im vorliegenden Förderprogramm aus.

Forschende und besonders alleinerziehende (Zahn-)Ärztinnen mit Kindern werden vorrangig berücksichtigt.

Die Bewertung der hervorragenden Qualifikation und Begutachtung der Antragstellerinnen erfolgt durch eine Auswahlkommission (Vertreter/in Studiendekan; Prodekanin Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs und Diversität; Gleichstellungsbeauftragte für akademische Angelegenheiten; Vertreter/in wissenschaftlicher Nachwuchs) wettbewerblich nach sozialen und wissenschaftlichen Kriterien.

Instrumente der Förderung

Das Fördervolumen sollte so beantragt werden, dass im Förderzeitraum die laut der Habilitationsordnung und der Richtlinien für den Habilitationsantrag erforderlichen Leistungen erbracht werden können.

Das Programm ermöglicht eine individuelle, der persönlichen Situation der Antragstellerinnen angepasste Förderung, um eine wissenschaftliche Karriere neben der Facharztweiterbildung, den klinischen Aufgaben und der Kindererziehung/-betreuung zu ermöglichen.

 Mögliche denkbare Maßnahmen sind:

  • Freistellung der (Zahn-)Ärztin von den klinischen Aufgaben für einen von ihr festgelegten Zeitraum
  • personenbezogene Beistellung einer wissenschaftlichen Assistenz, zur Delegation bestimmter Aufgaben (z.B. MTA für Laborarbeiten)
  • Sachkostenbeihilfen, die die Kosten der Durchführung von Forschungsprojekten erlauben
  • Kombination aus allen oben genannten

 Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen, gegliedert gemäß Formatvorlage, notwendig (Link zum Download der Formatvorlage s.u.):

  1. persönliche Angaben
  2. Anschreiben inkl. Darlegung der Dringlichkeit und des Umfangs des Unterstützungsbedarfs
  3. wissenschaftliches Konzept mit den Zielsetzungen für die Förderperiode
  4. beantragte Förderung (inkl. Begründung)
  5. signierter Lebenslauf
  6. Publikationsverzeichnis
  7. Drittmitteleinwerbungen
  8. Verzeichnis bisher gehaltener Lehrveranstaltungen und deren Evaluationen
  9. Zusage der Klinik-/Institutsleitung zur Freistellung für den Förderzeitraum und Vertragsverlängerung um den Förderzeitraum
  10. beglaubigte Promotionsurkunde

Anträge sind jeweils bis zum 31. August beim Dekan des FB Medizin, z. Hd. Frau Dr. Seuter einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag einmal im Original (mit Originalunterschriften) sowie als eine Gesamt-PDF-Datei. Maßgeblich für die fristgerechte Einsendung ist der Eingang der Unterlagen in Schriftform im Dekanat. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Seuter zur Verfügung (Tel.: 3970, Email: DEK-Forschungsreferat@med.uni-frankfurt.de).

Die Förderung ist innerhalb von 4 Monaten ab Bewilligung anzutreten.

Evaluation und Finanzbericht

Ein Jahr nach Beginn der Förderung ist ein Zwischenbericht zu erstellen, der klar darlegt, wie die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet wurden, welche Ergebnisse erzielt wurden und welche Publikationen veröffentlicht bzw. eingereicht wurden. Aus dem Zwischenbericht muss ein nachvollziehbarer Fortschritt erkennbar sein, um die genehmigten Mittel weiter in Anspruch nehmen zu können.