Chancengleichheit: Anpassung der Prüfungsbedingungen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
In einigen Fällen ermöglicht ein Nachteilsausgleich Betroffenen überhaupt erst, an Prüfungen teilzunehmen, um ihr Können unter Beweis zu stellen.Die Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen insbesondere Körper- und Sinnesbehinderte, Personen mit einer ernsthaften (chronischen) körperlichen oder psychischen Erkrankung sowie unter Umständen auch Legastheniker (bei diagnostiziertem Krankheitsbild). Bei bestimmten besonders belastenden familiären Situationen (beispielsweise Kindererziehung, Schwangerschaft) oder bei Pflegeverantwortung gibt es unter Umständen ebenfalls die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs.
Chancengleichheit: Anpassung der Prüfungsbedingungen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
Die Gestaltung solcher nachteilsausgleichender Maßnahmen muss stets im Einzelfall festgelegt werden, da auf die jeweils vorhandenen Einschränkungen und deren Auswirkungen in der jeweiligen Prüfungssituation individuell einzugehen ist. Die konkrete Form des Nachteilsausgleichs richtet sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls und den Bestimmungen der betreffenden Prüfungsordnung.
und andere.
Über die jeweils angemessene Form des Nachteilsausgleichs wird aufgrund der vorliegenden Einschränkungen im Hinblick auf die konkrete Prüfungssituation entschieden. Es ist im Rahmen eines Nachteilsausgleichs keinesfalls möglich, Prüfungen oder Prüfungsteile erlassen zu bekommen. Der Nachteilsausgleich darf ebenso wenig den eigentlichen Kompetenzbereich einer Prüfung – ihren inhaltlichen Kern – betreffen. Ausgeglichen werden Probleme in der Darstellung einer vorhandenen Kompetenz; Prüfungsniveau und -inhalte bleiben unverändert.
Für eine persönliche Beratung stehen Studierenden der Goethe- Universität unter der Mail-Adresse barrierefrei@uni-frankfurt.de Frau Kirsten Brandenburg oder Frau Christina Rahn zur Verfügung. Sollten Sie sich bezüglich Ihrer Situation oder Ihres individuellen Bedarfs unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Antragstellung beraten zu lassen.
Ansprechpartnerinnen in der Beratung
Beratung für Studierende mit Einschränkungen
Advice and Support for Students with Health Issues
Fr. Kirsten Brandenburg und
Fr. Christina Rahn
E-Mail: barrierefrei@uni-frankfurt.de
Campus Westend
Gebäude PEG
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main
An einigen Fachbereichen
Bitte beachten Sie auch unser Projekt „Eine Hochschule für alle“: vom Nachteilsausgleich zum individuellen Unterstützungsplan
Lesen Sie von den Erfahrungen anderer Frankfurter Studierender mit dem Nachteilsausgleich