Bescheinigungen im Internationalen Urkundenverkehr

Für den Internationalen Urkundenverkehr gibt es mehrere Varianten von Bescheinigungen, die wir Ihnen auf dieser Seite vorstellen. Bitte klären Sie selbst mit der jeweiligen Institution oder dem Unternehmen, das die Bescheinigung anfordert, welche Variante Sie benötigen.

Variante 1 - Studienbescheinigung mit / ohne Stempel oder mit Vorbeglaubigung  

Variante 2 - Beglaubigte Kopie von Zeugnissen / Transcipt of Records oder anderen Dokumenten

  • In vielen Fällen reicht eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses / Transcripts aus. Eine solche Kopie kann nur von einer öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt, beglaubigt werden. Dafür müssen Sie bei dieser Stelle Ihr Original vorlegen. Diese Stellen dürfen z.B. beglaubigte Kopien in Deutschland ausfertigen:

    • Bürgeramt / Einwohnermeldeamt
    • Standesamt
    • Notar
    • Ortsgericht
    In der Regel entstehen hier Kosten in Höhe von 3 bis 10 Euro.

    Im Ausland werden amtliche Beglaubigungen u.a. auch vorgenommen durch die deutschen Auslandsvertretungen.

Variante 3: Vorbereitung der Legalisation sowie Apostillierung von Zeugnissen und Urkunden der Goethe-Universität für Verwendung im Internationalen Urkundenverkehr 

  • Unter Vorbereitung der Legalisation versteht man eine förmliche Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland (Konsulat / Botschaft). Dabei werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt. Zuständig für die Vorbereitung der Legalisation ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde – in diesem Fall das Regierungspräsidium Darmstadt - mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.
    Voraussetzung für förmliche Beglaubigung des Regierungspräsidiums Darmstadt ist, dass die Echtheit sowie die Unterschrift auf der Urkunde durch die Universität bestätigt wurden (Vorbeglaubigung). Diese Vorbeglaubigung stellt das Team "Studienerfolg & Integration" im Bereich Studium Lehre Internationales kostenfrei aus. 
  • Vom Original-Dokument wird eine beglaubigte Kopie erstellt. Diese Art von Kopie wird ausschließlich vom Team "Studienerfolg & Integration" durchgeführt. (Hinweis: Diese Form der beglaubigten Kopie kann nur für den Zweck der Legalisation bzw. Apostille verwendet werden und wird sonst nicht akzeptiert). Das Originalzeugnis muss uns auf jeden Fall vorgelegt werden. Die beglaubigte Kopie reichen Sie dann beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Vorbereitung der Legalisation bzw. Apostillierung (Beglaubigung) per Post oder persönlich ein. Die jeweilige Beglaubigungsform wird dann auf der beglaubigten Kopie angebracht.

    Die Beglaubigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt kostet 25 Euro pro Dokument.
  • Das Originalzeugnis wird auf Echtheit geprüft und in einem gesonderten Dokument bestätigt. Mit diesem Dokument und dem Originalzeugnis wenden Sie sich per Post oder persönlich an das Regierungspräsidium Darmstadt. Dort wird die jeweilige Beglaubigungsform auf dem Original-Dokument angebracht.

    Die Beglaubigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt kostet 25 Euro pro Dokument.
  • Zur Erstellung einer Vorbeglaubigung/beglaubigte Kopie durch die Goethe-Universität senden Sie Ihre Dokumente (im PDF-Format), für die Sie die Vorbeglaubigung/beglaubigte Kopie benötigen, vorab an apostille@uni-frankfurt.de. Nach der Fertigstellung werden Sie entsprechend benachrichtigt.

    Sie können uns die Originaldokumente entweder bei einer persönlichen Abholung der Vorbeglaubigung/beglaubigten Kopie zur Prüfung vorlegen, oder Sie schicken uns die Originale per Post zu. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Versendung aller Unterlagen auf dem normalen Postweg erfolgt. Einschreiben sind leider nicht möglich. Falls Sie sich für den Postweg entscheiden, liegt ein mögliches Verlustrisiko bei Ihnen.
    Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel bis zu 5 Werktage.
     Sollten Sie jemanden beauftragen eine Vorbeglaubigung/beglaubigte Kopie für Sie einzureichen bzw. abzuholen, müssen Sie dieser Person eine entsprechende Vollmacht ausstellen und die Person muss sich ausweisen können.

Kontakt

Frau Barbara Budzisz
Frau Susen Wessely

Bereich: Studium Lehre Internationales/ Global Affairs Study and Teaching

Abteilung: Studium und Beratung

Studienerfolg und Integration 

Campus Westend

PEG-Gebäude

Telefon: 069 798 79031

E-Mail: apostille@uni-frankfurt.de

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