Assistenz und deren Finanzierung für behinderte und chronisch kranke Studierende
Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung (beziehungsweise chronischen Erkrankung) im Alltag auch an der Universität auf personelle
Unterstützung angewiesen sind, können Studienassistenz in Anspruch nehmen.
Studienassistent*innen begleiten in der Regel individuell eine*n Studierende*n im Unialltag – in Vorlesungen und Seminare, in die Bibliothek und ins Labor, bei Hausarbeiten und Erledigungen, bei Exkursionen und Auswärtsterminen – und übernehmen diejenigen Alltagsaufgaben, die der Studierende aufgrund der Behinderung nicht selbst ausführen kann. In die akademische Arbeit greifen sie jedoch nicht ein. Ist neben der Studienassistenz auch pflegerische Unterstützung nötig (Lagewechsel, Toilettengänge, Hilfe in Pausen, beim Essen und Trinken), so wird diese Unterstützung in der Praxis häufig in Kombination mit der Studienassistenz geleistet, auch wenn die Finanzierung hierfür typischerweise aus unterschiedlichen Quellen stammt. Studienassistent*innen dürfen Studierende in der Regel überallhin begleiten; Assistenz in Prüfungen kann im Rahmen eines Nachteilsausgleichs beantragt werden.
Studienassistenz wird meist als Dienstleistung erbracht, die über entsprechende Dienstleister oder Vereine organisiert und sozialstaatlich (durch Pflegekassen und Sozialleistungen) finanziert wird. Anstelle von professioneller, formeller Studienassistenz nehmen einige Studierende auch Assistenz durch Angehörige in Anspruch. Dies ist grundsätzlich möglich; allerdings ist dies praktisch oft nur in begrenztem Umfang möglich und beinhaltet auch menschlich die Gefahr vermeidbarer Spannungen, die der Selbstbestimmung behinderter Studierender im Wege stehen können. Aufgrund sozialrechtlicher Regelungen darf die Assistenzleistung durch nahe Angehörige in der Regel nicht mit staatlichen Finanzmitteln bezahlt werden.
Beratung zum Thema Assistenz erhalten Sie beim Pflegestützpunkt der Stadt Frankfurt, bei regionalen Selbsthilfe-Organisationen sowie außerdem bei den Beratungsstellen der Erweiterten Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB).