Famulatur

Neben dem Nachweis der vorgeschriebenen Kurse, Praktika und Prüfungen müssen die Studierenden bei der Meldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung den Nachweis von vier Famulaturen erbringen. Diese sollen die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut machen und sind unter ärztlicher Leitung abzuleisten.

Wann?

  • nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1, "Physikum") bis zur Anmeldung zum Zweiten Staatsexamen während der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeiten. Eine Famulatur wird während eines Urlaubssemesters anerkannt, der Student / die Studentin darf aber nicht exmatrikuliert sein.
  • Gemäß Absprache mit dem HLfGP darf in Ausnahmefällen auch während der Vorlesungszeit famuliert werden. Sie dürfen in der Vorlesungszeit famulieren, 

    • wenn Sie Ihr M1 im Frühjahr machen und entsprechend erst im Herbst ins erste klinische Semester starten können. In diesem Fall können Sie in dem auf Ihr M1 folgenden Semester keine Vorlesungen besuchen und dürfen im kompletten Semester famulieren
    • wenn Sie sich im sechsten, vorlesungsfreien klinischen Semester befinden und scheinfrei sind.
      Sollten Sie praktisch scheinfrei sein, aber noch vereinzelt Praktika nachholen müssen, kann evtl. eine Ausnahmeregelung getroffen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Prüfungsverwaltung
    • wenn Sie über FactScience ein Freisemester gemeldet haben – bei Famulaturen im Freisemester während der Vorlesungszeit muss bei der Anmeldung zum M2 den entsprechenden Famulaturen ein Nachweis beigelegt werden (Screenshot aus der FactScience Student Web App, Name und genommene Freisemester müssen daraus hervorgehen)

  • SAKs / OSCEs während einer Famulatur: Studierende haben die Möglichkeit, den Prüfungstag, falls dieser in die Famulatur fällt und die Praxis bzw. Klinik, in der die Famulatur abgeleistet wird zustimmt, nachzuholen. In diesem Fall muss der Prüfungstermin als Nachweis aus FactScience ausgedruckt werden und an das Famulaturzeugnis angehängt werden.
  • Scheinfrei, aber ausstehende Prüfungen: Falls eine Prüfung nachgeholt werden muss und der Termin nach der Famulatur liegt muss ebenfalls der Prüfungstermin aus FactScience ausgedruckt und an das Famulaturzeugnis geheftet werden.

Was muss ich beachten ?

  • Einzelheiten zur Famulatur entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des HLfGP rechts im Download-Bereich, bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Kolleginnen vom HLfGP, die für die Anerkennung zuständig sind.
  • Sie geben die Famulatur-Bescheinigungen im Haus 9 (Nebenstelle des HLfGP) bei Frau Boukharraz-Weyrauch bzw. Frau Biermas geschlossen bei der Anmeldung zum Staatsexamen (M2) ab.