Physikum

Mit dem Begriff Physikum wird die erste bundeseinheitliche Prüfung in der Medizin landläufig bezeichnet. Sie kann frühestens zwei Jahre nach Studienbeginn abgelegt werden. Der offizielle Name für das Physikum lautet "Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung".

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung setzt sich nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Nach der ÄApprO kann der mündlich-praktische Teil vor oder nach dem schriftlichen erfolgen. In Frankfurt wurde bisher jedoch immer erst nach dem schriftlichen Teil mündlich geprüft.