Informationen zum Masernschutz nach Infektionsschutzgesetz

Über die Medien haben Sie möglicherweise schon erfahren, dass das Masernschutzgesetz im November 2019 im Bundestag verabschiedet wurde.

Das Gesetz regelt nicht nur die Impfpflicht für Kindergartenkinder und Schüler/-innen, sondern auch die, von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Somit gehören Studierende der Human- und Zahnmedizin ebenfalls zu den Adressaten.

Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren.

Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben 2 Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren/Ihre Hausarzt/-ärztin. Die Masernimpfung wird als Nachholimpfung i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Bereits zugelassene Studierende müssen ihren Masernschutz vor Antritt einer Veranstaltung mit Patientenkontakt nachweisen. Für Studierende die ausschließlich Veranstaltungen direkt am Uniklinikum (nicht aber in deren akademischen Lehrkrankenhäusern) besuchen, verlängert sich die Frist zum Nachweis Masernimpfschutz bis spätestens 31.07.2021: Sie werden, falls Sie noch keine betriebsärztliche Untersuchung hatten bzw. bei dieser nicht auf Masern untersucht wurde oder kein ausreichender Impfschutz besteht/bestand, eine Einladung zu Untersuchungs- und ggf. Impfterminen in den nächsten Monaten bekommen. Um die vorhandenen Ressourcen für mehrere tausend Studierende und Beschäftigte bestmöglich verfügbar zu halten und die Dauer der Termine zu reduzieren, bitten wir Sie dennoch, sich vorab bei Ihrem Hausarzt impfen zu lassen.

Bitte lassen Sie hierfür folgendes Formular bei Ihrem Hausarzt ausfüllen: Bescheinigung Masernschutz.
Dieses Formular oder die betriebsärztliche Bescheinigung reichen Sie bitte nur an folgende E-Mail-Adresse ein: dekanat.masernimpfung@kgu.de (Bitte reichen Sie an dieses Postfach nur die Bescheinigung ein, Fragen können hier leider nicht beantwortet werden.)

[24.09.2020]