Anrechnung Bildungswissenschaften L1, L2, L3 und L5 sowie L1 (AGD, ÄE und SU)
Aktuelle Information für GU-Studierende
Sehr geehrte Lehramtsstudierende,
aufgrund aktueller Umstrukturierung sind im Zeitraum (15.05.-20.06.2023) keine Anrechnungen im Bereich der Bildungswissenschaften möglich. Ab dem 20.06.2023 ist der Arbeitsbereich wieder per Mail erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihre Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung
Anrechnung von Studienleistung - Schritt für Schritt
Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der Goethe-Universität anerkennen lassen?
1) Antrag bei der Hessischen Lehrkräfteakademie
Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben oder innerhalb der Lehramtsstudiengänge wechseln, ist die Anrechnung dieser Studien- und Prüfungsleistungen möglich.
Dafür ist als allererstes ein Antrag auf Anrechnung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie zu stellen. Die hierfür notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie hier.
Achtung: Bei einem uniinternen Wechsel der Lehramtsstufe stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung bei der Hessischen Lehrkräfte, diese übernimmt in diesem Fall auch die Anrechnung der Leistungen.
2) Bewerbung
Sie müssen sich neben der Anrechnung auch um einen Studienplatz an der Goethe-Universität bewerben. Beachten Sie dabei, dass das Lehramtsstudium auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt ist. Um sich für einen Studienplatz zu bewerben, legen Sie die von der Lehrkräfteakademie vorgenommenen Fachsemestereinstufungen mit den sonstigen Bewerbungsunterlagen dem Studierendensekretariat vor (Informationen zum Bewerbungsprozess allgemein finden Sie auch über das Bewerberportal der Universität: Bewerbungsportal GU, Bewerbung auf ein höheres Fachsemester).
Verfügen Sie bereits einen Studienabschluss, gelten Sie als Zweitstudierende/r. Für diese Gruppe sind nur 3% der Studienplätze vorgesehen, und es gilt ein anderes Bewerbungsverfahren als im Erststudium (Hinweise zum Bewerbungsverfahren im Zweitstudium).
3) Anrechnungsempfehlung Bildungswissenschaften sowie Allgemeine Grundschuldidaktik, Ästhetische Bildung und Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen)
Nach Ihrer Ihrer Immatrikulation wird die Anrechung von Leistungen von der Hessischen Lehrkräfteakademie auf der Basis fachlich-inhaltlicher Anrechnungsempfehlungen vorgenommen. Diese Empfehlungen erhalten Sie je nach gewünschtem Lehramt und Fächern von verschiedenen Ansprechpartner*innen. Die Lehrkräfteakademie nennt Ihnen diese für die Fachbereiche, sobald Sie der Lehrkräfteakademie Ihren Immatrikulationsnachweis unter Angabe Ihres Aktenzeichens zusenden.
Für den Studienanteil Bildungswissenschaften (alle Lehrämter) sowie die Anteile Allgemeine Grundschuldidaktik, Ästhetische Bildung und Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) stellt Ihnen die ABL eine entsprechende Empfehlung aus.
Sie erreichen uns unter: anerkennungen-lehramt@uni-frankfurt.de
Für die Ausstellung der Anrechnungsempfehlung reichen Sie uns bitte per Mail als pdf die folgenden Unterlagen ein:
- Immatrikulationsnachweis
- Leistungsübersicht
Die Anrechnungsempfehlung geht Ihnen vorab per Mail zu und wird von uns an die Hessische Lehrkräfteakademie weitergeleitet.
Sie erhalten abschließend einen detaillierten Bescheid über die Anrechnung, der auch dem ZPL zugeht. Die entsprechenden Leistungen werden daraufhin auf ihrem elektronischen Leistungskonto verbucht.
Zuständigkeiten
Anerkennung von Betriebspraktika Hessische Lehrkräfteakademie:
Anrechnung.pst.la.ffm@kultus.hessen.de
Anerkennung von Schulpraktischen Studien oder dem Praxissemester:
sps@em.uni-frankfurt.de, praxissemester@em.uni-frankfurt.de
Anerkennung von Studienleistungen in den Bildungswissenschaften sowie in L1 in den Bereich AGD, ÄE und SU:
anerkennungen-lehramt@uni-frankfurt.de
Anerkennung des Orientierungspraktiums ABL Studienberatung:
lehramtsstube@uni-frankfurt.de
Fachstudienanteile:
Die Hessische Lehrkräfteakademie nennt Ihnen in Abhängigkeit von Fach und Lehramt Ihre Ansprechpartner an den Fachbereichen.