Studium im Ausland

Internationale Erfahrung ist gefragt. Insbesondere im Studium ist es vergleichsweise leicht, internationale Erfahrungen zu sammeln. Ein Auslandsstudium, sei es im ERASMUS+ Programm oder im nicht-europäischen Ausland, bietet Ihnen wertvolle Erfahrungen, sowohl akademisch als auch persönlich: Ein Boost für Ihre persönliche Entwicklung. Lassen Sie sich nicht durch die Planung, Organisation und insbesondere Finanzierung Ihres Auslandssemesters abschrecken. Gute und rechtzeitige Planung ist essentiell für den Erfolg Ihres Vorhabens. 

Hier finden Sie Informationen rundum das Thema Bewerbung, Finanzierung und die Planung Ihres Auslandsstudiums als Studierende/r am Fachbereich 14! 


Bewerbung

Wenn Sie sich bereits dazu entschlossen haben, ein Auslandsstudium zu absolvieren, sollten Sie die Bewerbungsfristen (je nach Programm und Finanzierung unterschiedlich) beachten. 

Allgemein gilt: Fangen Sie im besten Fall ca. 1 -1,5 Jahre vor Studienbeginn im Ausland mit den Planungen (Studienort, Programmart, Finanzierung etc.) an, um alle Bewerbungsunterlagen rechtzeitig parat zu haben und keine Bewerbungsfrist zu verpassen.


Der Zeitpunkt der Bewerbung hängt vom Zielland Ihrer Gastuniversität ab. 

Bitte planen Sie Ihre Vorhaben immer mind. 1 - 1,5 Jahre vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes. 
Beispiel: Möchten Sie im WiSe 2026/27 oder SoSe 2027 ins Ausland, beginnen Sie spätestens im Oktober 2025 mit den Planungen. 

Der perfekte Zeitpunkt für Ihr Auslandsstudium hängt von Ihrem Studiengang ab. Je nach Studienphase (Bachelor, Master, 1., 2., 3. Staatsexamen) ist es empfehlenswert sich Gedanken über den idealen Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums zu machen. So vermeiden Sie, dass es zu Studienverzögerungen kommt. Hierfür lohnt es sich bspw. den Studienverlaufsplan und das Modulhandbuch zu überprüfen und mit angebotenen Kursen an den Partneruniversitäten bzw. der Zieluniversität abzugleichen.

Bewerbungsfristen für ERASMUS+  und Direktaustausche der Goethe-Universität (Übersee/außerhalb Europas) sind in der Regel Ende Januar/Anfang Februar für das darauffolgende Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester. 

Bewerbungsfristen der Stipendiengeber (DAAD, DFJW etc.) sind oft bereits Anfang Oktober bis Ende November im vorausgehenden akademischen Jahr Ihres Auslandsstudiums. 

Planen Sie vor Ihrer Bewerbung genug Zeit für das Sammeln der benötigten Dokumente für Ihr Auslandsstudium ein. Unter Umständen stehen Ihnen die einzureichenden Dokumente nicht direkt alle zur Verfügung. 

In der Regel benötigen Sie - je nach Programm, Stipendiengeber und Zielland - folgende Dokumente:

  • Transcript of Records über Ihre aktuell erbrachten Studienleistungen: 
    Können über QIS/LSF heruntergeladen werden. Für gestempelte Versionen können Sie das Prüfungsamt kontaktieren. 
  • Evtl. Sprachnachweise: Wenden Sie sich hierfür an das Sprachenzentrum der Goethe-Universität
  • Versicherungsnachweis: Evtl. wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Je nach Zielland und Programm. Bei Aufenthalten außerhalb der EU benötigen Sie i.d.R. einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Weitere Infos finden Sie hierzu beim Global Office.
  • Anerkennung der geplanten Studienleistungen in Form eines Learning Agreements (ERASMUS+) 
  • außerhalb EU: Visum, Aufenthaltserlaubnis: Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes
  • Zusätzlich: Lebenslauf, Motivationsschreiben, ggf. Referenzschreiben oder Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers (DAAD)

    Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Die Bewerbervoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Förderprogramm. 

Damit Sie Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Goethe-Universität anerkennen lassen können, sollten Sie einige wichtige Punkte vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts beachten.

1. Auswahl geeigneter Lehrveranstaltungen

Informieren Sie sich im Vorfeld genau über das Lehrangebot der Gasthochschule:

  • Prüfen Sie Modulbeschreibungen, Prüfungsformate und ECTS-Umfang.
  • Viele europäische Universitäten stellen hierfür ausführliche Modulhandbücher bereit. Konsultieren Sie hierfür die Webseiten der Gastuniversitäten.
  • Bei Unklarheiten: Kontaktieren Sie direkt die Gastuniversität (Incoming Exchange Students).

Wählen Sie Lehrveranstaltungen so, dass sie die in Ihrer Studienordnung geforderten Kenntnisse und Kompetenzen möglichst gut abdecken.

2. Frühzeitige Anerkennungsberatung

Wenden Sie sich frühzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes an das Prüfungsamt, um sich zur Anerkennung beraten zu lassen. So vermeiden Sie spätere Probleme.

3. Learning Agreement – Verpflichtend bei ERASMUS+

Für ERASMUS-Aufenthalte ist ein Learning Agreement verpflichtend:

  • Die Nutzung des digitalen Online Learning Agreements (OLA) ist verpflichtend. Nur wenn der OLA-Prozess an der Gasthochschule nicht möglich ist, kann ausnahmsweise die alte Learning Agreement-Vorlage verwendet werden. Dies finden Sie in Ihrem ERASMUS-Bewerber:innen-Konto. 
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welches Format Ihre Gasthochschule verlangt – viele nutzen bereits das OLA-System.
  • Das Learning Agreement ist nicht nur Voraussetzung für die Förderung, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit für die spätere Anerkennung Ihrer Leistungen.

4. Änderungen vor Ort möglich

Manchmal kommt es zu kurzfristigen Änderungen im Kursangebot. Innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule können Sie Ihr Learning Agreement anpassen.

5. Auch außerhalb Europas/ERASMUS+-Raum empfehlenswert

Für Studienaufenthalte außerhalb der EU empfehlen wir ebenfalls ein Learning Agreement. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Global Office.

6. Tipp: Wahlpflichtbereich nutzen

Die flexibelste Möglichkeit zur Anerkennung bieten in der Regel die Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs. Informieren Sie sich hierzu auch bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Finanzierung und Förderungen

Ein Auslandsaufenthalt sollte nicht an der Finanzierung scheitern. Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, die allen Studierenden einen Auslandsstudium ermöglichen sollen.

Die Wahl des Ziellands ist dabei entscheidend. ERASMUS+ steht in der Regel für Aufenthalte an europäischen Partnerhochschulen zur Verfügung. Bestimmte Förderprogramme gelten ausschließlich für außereuropäische Ziele

Sie sollten mit höheren Lebenshaltungskosten im Ausland rechnen. Wohnraum ist oft teurer als in Deutschland und muss oft selbst organisiert werden. Klären Sie daher frühzeitig, ob die Gasthochschule Unterstützung bei der Unterkunft oder gar Wohnheimplätze anbietet. Zudem fallen die Reisekosten an.

Sie möchten im europäischen Ausland an einer unserer Partneruniversitäten studieren? ERASMUS+ stellt hierfür die ideale Finanzierungsmöglichkeit dar. 

Die Voraussetzungen für die Förderung mit ERASMUS+:

  •  Studiendauer: mind. 2 Monate, max. 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master und Promotion). Sie können also bspw. 12 Monate im Bachelor und dann nochmals 12 Monate lang im Master gefördert werden. 
  • Im Bachelor müssen Sie sich mind. im dritten Fachsemester Ihres Studiums befinden (Achtung: Bei Antritt Ihres Auslandsstudiums (!). Dies bedeutet: Sie können sich bereits im ersten Semester Ihres Bachelorstudiums für ein Auslandsstudium im dritten Fachsemester bewerben.) 

Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

  •  Eine monatliche Förderung von mind. 490€ (+ 250€ Social Top-Up für Studierende mit Behinderung, Eltern aus nicht-akademischen Elternhäusern und selbständig erwerbstätigen Studierenden.) 
  • Studiengebührenbefreiung: Insbesondere in südeuropäischen (aber auch UK, Irland) sind die Studiengebühren sehr hoch (ab 3000€ aufwärts). Diese werden Ihnen im ERASMUS+ Programm vollständig erlassen. 
  • OLS - Online Language Support: Online-Sprachunterstützung zum Erwerb von Sprachkenntnissen des Ziellandes

Bitte beachten Sie die jährliche Bewerbungsfrist. Meist ist diese Ende Januar/Anfang Februar (Bewerbung dann für kommendes WiSe oder übernächstes SoSe!) 

Bewerbungsfrist WiSe 2026/27 + SoSe 2027: 1. Februar 2026. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025. Bitte hier ab dem 20. Dezember 2025 bewerben. 

Unsere teilnehmenden Partneruniversitäten finden Sie hier.

Ein Blick in die Erfahrungsberichte früherer Jahrgänge lohnt sich – sie bieten wertvolle Einblicke und hilfreiche Tipps für den Auslandsaufenthalt. Die Berichte finden Sie hier.

Sie möchten außerhalb Europas studieren oder als Freemover (Gaststudium an Universität ohne Kooperationsvertrag)  ins europäische Ausland? PROMOS (DAAD) stellt hierfür eine gute Finanzierungsmöglichkeit dar. 

Die Voraussetzungen für ein PROMOS-Stipendium: 

  • Studiendauer: mind. 1 Monat, max. 4 Monate 
  • Ein Notenschnitt von mind. 2,4 wird empfohlen (je nach Bewerberlage unterschiedlich)
  • Bei Einreichung der Bewerbung müssen Sie sich mind. im zweiten Fachsemester des Bachelorstudiums ODER im ersten Fachsemester des Masterstudiums befinden. 

Die Leistungen beinhalten Folgendes:

  • Ein monatliches Stipendium zwischen 350€ und 550€ (je nach Land unterschiedlich). HIER finden Sie die aktuellen Fördersätze. 

Bitte beachten Sie: PROMOS-Stipendien sind ebenfalls für Praktika im Ausland sind ebenfalls über PROMOS förderbar.

Bewerbungsfristen sind in der Regel:

  • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni: Anfang November des Vorjahres
  • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember: Anfang Mai des laufenden Jahres
Die Bewerbung findet in der Regel über ein Online-Portal statt. Sie finden es hier. 

Weitere Informationen zum PROMOS-Stipendium gibt es hier.

Eine Förderung mit Auslands-BaföG ist für jede Art von Auslandsstudium (Europäisches, Nicht-Europäisches Ausland, Freemover etc.) möglich. Bitte beachten Sie: In vielen Fällen, bekommen Studierende Auslands-BaföG, obwohl sie für Inlands-Bafög nicht berechtigt sind. 

Die Voraussetzungen sind Folgende: 

  • Studienaufenthalt (muss nicht verpflichtend sein) von mind. einem Semester 
  • Deutsche Staatsbürgerschaft, Förderung jedoch je nach Aufenthaltstitel auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich 
  • Jünger als 30 Jahre beim Bachelor, jünger als 35 Jahre beim Master 

Die Leistungen umfassen Folgendes: 

  • Eine monatliche Förderung (je nach Einkommensverhältnissen der Eltern, Vermögen etc.). Die Förderung variiert je nach Zielland und ist höher als beim Inlands-BaföG
  • Übernahme der Studiengebühren von bis zu 5600€ für max. ein Jahr (Hier keine Rückzahlung! Die Studiengebühren sind ein Vollzuschuss) 
  • Reisekostenpauschale: Hin- und Rückfahrt je 250€ (Europa) | 500€ (Außerhalb Europas)
  • Zuschüsse für Zusatzkosten für Auslandskrankenversicherung
  • Kombinierbar mit Stipendien (bspw. PROMOS oder Erasmus+), jedoch nur 300€ anrechnungsfrei. Alles darüber wird von der Förderhohe der monatlichen Ausland-BaföG-Rate abgezogen. 

WICHTIG: Sofern ein Auslandssemester/Auslandsstudium in Ihrem Studiengang nicht verpflichtend ist, verlängert sich Ihre Förderhöchstdauer beim BaföG automatisch um die Zeit, die Sie im Ausland verbracht haben. Dies bedeutet konkret, dass Sie bei Überschreiten der Regelstudienzeit aufgrund eines Auslandssemesters, auch nach Ende der Regelstudienzeit weiterhin Inlands-BaföG bekommen können. (Beispiel: Ihre Regelstudienzeit beträgt 6 Semester im Bachelor Chemie. Sie verbringen ein Semester im Ausland. Sie bekommen daraufhin automatisch 7 Semester lang BaföG.) 

Für Ihren Auslands-BaföG-Antrag sind die jeweiligen Studierendenwerke je nach Land/Region zuständig. Bitte stellen Sie bei den jeweils zuständigen Studierendenwerken Ihren Antrag. Eine Liste mit den zuständigen Ämtern finden Sie hier

Bewerbungsfrist: Mindestens VOR Reiseantritt, den Antrag stellen, um von Tag 1 an die Förderung zu erhalten. Im Allgemeinen wird empfohlen sich mind. 6 Monate vor dem Antritt des Auslandsstudiums um den Auslands-BaföG-Antrag zu kümmern. 

Weitere Informationen zum Antrag, benötigten Unterlagen etc. finden Sie hier.

Sie planen einen längeren Studienaufenthalt (mind. 7 Monate) im nicht-europäischen Ausland? Die Jahresstipendien des DAAD sind hierfür eine ideale Finanzierungsmöglichkeit. 

Die Voraussetzungen für das DAAD-Jahresstipendium sind Folgende:

  • Sie befinden sich bei der Bewerbung mind. im zweiten Semester Ihres Bachelor- oder Masterstudiums. 
  • Studierende der Pharmazie können einen Teil ihres Praktischen Jahres (PJ), mind. 6 Monate, bei Vorliegen der Anerkennung durch das Landesprüfungsamt mit dem DAAD-Jahresstipendium finanzieren. 
  • Das Land des Studienortes befindet sich nicht in der EU (ERASMUS+ Programmländer nicht förderbar)

Die Leistungen des DAAD-Jahresstipendiums sind Folgende: 

  • Eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1400€ mtl. 
  • Ein Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1350€ einmalig
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Zusätzlich mögliche Leistungen: 

  • Förderung eines Sprachkurses (Landes- oder Unterrichts-/Arbeitssprache) 
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer bestimmten Obergrenze. Beispiel USA: 18.000€ max.
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, Zuschuss für Kinder, Ehepartner/innen uvm. 

WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium. Meist mind. 1-1-,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr VOR Förderbeginn. Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.

Mehr Informationen zum DAAD-Jahresstipendium finden Sie hier.

Sie planen neben eines Auslandsstudiums auch Ihr Pflichtpraktikum im europäischen ODER nicht-europäischen Ausland zu absolvieren? Hierfür bieten sich die DAAD-Stipendien für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland ideal an. 

Sie können so z.B. ein Pflichtpraktikum von mind. 2 Monaten direkt im Anschluss an Ihr Auslandssemester von mind. 3 Monaten im Gastland finanzieren.

Die Voraussetzungen für das DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland sind Folgende:

  • Sie befinden sich bei der Bewerbung mind. im zweiten Semester Ihres Bachelor- oder Masterstudiums. 
  • Ihr Praktikum ist laut Studienordnung verpflichtend. Freiwillige Praktika werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtdauer des Auslandsstudiums und des Auslandspraktikums beträgt mind. 7 Monate (kombiniert)

Beispiel: Sie studieren an einer Universität in Frankreich von September 2025 bis einschließlich Januar 2026. Direkt im Anschluss absolvieren Sie entweder an der selben Universität (oder einer anderen Universität oder einem Unternehmen) in Frankreich Ihr Pflichtpraktikum in den Monaten Februar und März 2026. Sie werden für den gesamten Zeitraum vom DAAD gefördert. 

Die Leistungen des DAAD-Stipendiums beinhalten:

  • Eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1400€ mtl. 
  • Ein Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1350€ einmalig
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Übrigens: Zweitstipendien (ERASMUS+ etc.) bis monatlich 538€ max. sind anrechnungsfrei. 

Zusätzlich mögliche Leistungen: 

    • Förderung eines Sprachkurses (Landes- oder Unterrichts-/Arbeitssprache) 
    • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer bestimmten Obergrenze. Beispiel USA: 18.000€ max.
    • Zuschuss für Reisen im Gastland, Zuschuss für Kinder, Ehepartner/innen uvm. 

WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium. Meist mind. 1-1-,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr VOR Förderbeginn. Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.

Weiter Informationen zum DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland gibt es hier.


  • KfW-Studienkredit
    Der KfW-Studienkredit kann auch im Auslandsstudium bezogen werden, wenn du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist und bestimmte Staatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsbedingungen erfüllst. Die monatliche Auszahlung liegt zwischen 100 und 650 Euro, je nach Studienphase und Alter. Die Rückzahlung erfolgt flexibel nach Studienende, der Zinssatz ist variabel (7,51 %, Stand 2025) oder optional fest wählbar.
  • Studienstiftung des deutschen Volkes 
    Die Studienstiftung fördert studienbezogene Auslandsaufenthalte wie Studium, Forschung, Praktika oder Exkursionen. Voraussetzung ist die Aufnahme in die Studienstiftung; für einige offene Programme können sich auch Nicht-Stipendiat:innen bewerben. Die Förderung umfasst finanzielle Unterstützung (z. B. Reisekosten, Lebenshaltungskosten, Studiengebühren) sowie Beratung und Begleitung.
  • Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
    Der Bildungskredit richtet sich an Schüler:innen und Studierende in fortgeschrittener Ausbildungsphase und wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gewährt. Er umfasst bis zu 7.200 Euro bei einem günstigen Zinssatz (3,36 %. Stand 2025), erfordert keine Leistungsnachweise und ermöglicht eine flexible, spätere Rückzahlung. Eine Kombination mit BAföG ist möglich.

Es lohnt sich auch, bei weiteren Stiftungen nach passenden Förderprogrammen für Auslandsaufenthalte zu recherchieren. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen häufig mehrere Monate, teils sogar über ein Jahr vor Beginn des Aufenthalts liegen. 

Sie können sich auf der Seite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen einen Überblick über die Stiftungen in Deutschland verschaffen.

Unsere Partneruniversitäten - FB14

Die Wahl der Gastuniversität kann neben persönlichen Gründen auch mit fachlichem Interesse und den inhaltlichen Schwerpunkten der Gastuniversität begründet werden. 

Die Wahl der Gastuniversität hat Auswirkungen auf Finanzierungsmöglichkeiten und evtl. auch auf Anerkennung der Leistungen. Im Allgemeinen gilt: Ein Studium im europäischen Ausland ist oft einfacher zu organisieren als ein Studium außerhalb Europas (Visa, Studiengebühren etc.). 

Lassen Sie sich jedoch nicht davon abschrecken. Die Wahl des Studienortes ist entscheidend für den Erfolg Ihres Auslandsstudiums.


Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen und Bewerbungsvoraussetzungen (Sprachkenntnisse, Mindestanzahl der Fachsemester etc.). 


Sie können Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt grundsätzlich mit einem Erasmus+ Stipendium (ca. 450-550 € mtl.) finanzieren. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Finanzierung mit Auslands-BaföG (Achtung oft bekommen Sie Auslands-BaföG, obwohl Sie kein Inlands-BaföG erhalten.)

Weitere Infos rundum um das Thema Auslandsstudium in Europa finden Sie auf der Webseite
des Global Office

Uniweite Partneruniversitäten

Die Wahl der Gastuniversität kann neben persönlichen Gründen auch mit fachlichem Interesse und den inhaltlichen Schwerpunkten der Gastuniversität begründet werden. 

Die Wahl der Gastuniversität hat Auswirkungen auf Finanzierungsmöglichkeiten und evtl. auch auf Anerkennung der Leistungen. Im Allgemeinen gilt: Ein Studium im europäischen Ausland ist oft einfacher zu organisieren als ein Studium außerhalb Europas (Visa, Studiengebühren etc.). 

Lassen Sie sich jedoch nicht davon abschrecken. Die Wahl des Studienortes ist entscheidend für den Erfolg Ihres Auslandsstudiums.


Ein Auslandsstudium außerhalb Europas lässt sich oft eben so gut organisieren, wie in Europa. Ein Auslandsstudium außerhalb Europas erfordert jedoch oft eine besonders gute Planung und Organisation im Vorfeld. 

Vorteile der Direktaustauschprogramme unserer Partnerunis sind oft der vollständige Erlass der Studiengebühren, eine vorrangige Platzierung im Studierendenwohnheim oder bspw. auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. 

Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen und Bewerbungsvoraussetzungen.

 

Weitere Infos rundum um das Thema Auslandsstudium in Europa finden Sie auf der Webseite
des Global Office

Das Hessen-Queensland Programm fördert den Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal zwischen Hessen und Queensland. Es basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Hochschulen beider Regionen und unterstützt die Internationalisierung der 14 staatlichen hessischen Hochschulen sowie der Queensland-Hochschulen, um vielfältige Partnerschaften zu entwickeln.

Es werden in der Regel zwei Studierende der Goethe-Universität für ein Auslandssemester an einer der unten stehenden Partneruniversitäten in Queensland nominiert. Die Studiengebühren in Queensland werden im Rahmen des Programms erlassen.

Folgende Partneruniversitäten nehmen am Programm teil:

Die Bewerbungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Hessen-Queensland Programm umfassen Folgendes:

  •  Sie müssen sich mind. im 2. Fachsemester Ihres Bachelorstudiums ODER im 1. Fachsemester Ihres Masterstudiums befinden
  • gute Studienleistungen 
  • gute Sprachkenntnisse (mind. B1 in Englisch, je nach Partneruniversität auch C1 möglich) 
  • Kenntnisse über Gastuniversität, Wahl der Wunschuniversität sollte gut begründet werden können 
  • Rückkehr an hessische Heimatuni nach Abschluss des Studienprogramms in Queensland

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.