Universidad Complutense de Madrid - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
Universidad Complutense de Madrid - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
Jagiellonian University Krakow - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
Jagiellonian University Krakow - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
King's College London - ERASMUS+ für Pharmaziestudierende
King's College London - ERASMUS+ für Pharmaziestudierende
Universidad Complutense de Madrid - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
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Jagiellonian University Krakow - ERASMUS+ für Chemie- und Biochemiestudierende
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King's College London - ERASMUS+ für Pharmaziestudierende
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Wenn Sie sich bereits dazu entschlossen haben, ein Auslandsstudium zu absolvieren, sollten Sie die Bewerbungsfristen (je nach Programm und Finanzierung unterschiedlich) beachten.
Allgemein gilt: Fangen Sie im besten Fall ca. 1 -1,5 Jahre vor Studienbeginn im Ausland mit den Planungen (Studienort, Programmart, Finanzierung etc.) an, um alle Bewerbungsunterlagen rechtzeitig parat zu haben und keine Bewerbungsfrist zu verpassen.
Der Zeitpunkt der Bewerbung hängt vom Zielland Ihrer Gastuniversität ab.
Bitte planen Sie Ihre Vorhaben immer mind. 1 - 1,5 Jahre vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes.
Beispiel: Möchten Sie im WiSe 2026/27 oder SoSe 2027 ins Ausland, beginnen Sie spätestens im Oktober 2025 mit den Planungen.
Der perfekte Zeitpunkt für Ihr Auslandsstudium hängt von Ihrem Studiengang ab. Je nach Studienphase (Bachelor, Master, 1., 2., 3. Staatsexamen) ist es empfehlenswert sich Gedanken über den idealen Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums zu machen. So vermeiden Sie, dass es zu Studienverzögerungen kommt. Hierfür lohnt es sich bspw. den Studienverlaufsplan und das Modulhandbuch zu überprüfen und mit angebotenen Kursen an den Partneruniversitäten bzw. der Zieluniversität abzugleichen.
Bewerbungsfristen für ERASMUS+ und Direktaustausche der Goethe-Universität (Übersee/außerhalb Europas) sind in der Regel Ende Januar/Anfang Februar für das darauffolgende Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester.
Bewerbungsfristen der Stipendiengeber (DAAD, DFJW etc.) sind oft bereits Anfang Oktober bis Ende November im vorausgehenden akademischen Jahr Ihres Auslandsstudiums.
Planen Sie vor Ihrer Bewerbung genug Zeit für das Sammeln der benötigten Dokumente für Ihr Auslandsstudium ein. Unter Umständen stehen Ihnen die einzureichenden Dokumente nicht direkt alle zur Verfügung.
In der Regel benötigen Sie - je nach Programm, Stipendiengeber und Zielland - folgende Dokumente:
Damit Sie Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Goethe-Universität anerkennen lassen können, sollten Sie einige wichtige Punkte vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts beachten.
Informieren Sie sich im Vorfeld genau über das Lehrangebot der Gasthochschule:
Wählen Sie Lehrveranstaltungen so, dass sie die in Ihrer Studienordnung geforderten Kenntnisse und Kompetenzen möglichst gut abdecken.
Wenden Sie sich frühzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes an das Prüfungsamt, um sich zur Anerkennung beraten zu lassen. So vermeiden Sie spätere Probleme.
Für ERASMUS-Aufenthalte ist ein Learning Agreement verpflichtend:
Manchmal kommt es zu kurzfristigen Änderungen im Kursangebot. Innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule können Sie Ihr Learning Agreement anpassen.
Für Studienaufenthalte außerhalb der EU empfehlen wir ebenfalls ein Learning Agreement. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Global Office.
Die flexibelste Möglichkeit zur Anerkennung bieten in der Regel die Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs. Informieren Sie sich hierzu auch bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.
Ein Auslandsaufenthalt sollte nicht an der Finanzierung scheitern. Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, die allen Studierenden einen Auslandsstudium ermöglichen sollen.
Die Wahl des Ziellands ist dabei entscheidend. ERASMUS+ steht in der Regel für Aufenthalte an europäischen Partnerhochschulen zur Verfügung. Bestimmte Förderprogramme gelten ausschließlich für außereuropäische Ziele.
Sie sollten mit höheren Lebenshaltungskosten im Ausland rechnen. Wohnraum ist oft teurer als in Deutschland und muss oft selbst organisiert werden. Klären Sie daher frühzeitig, ob die Gasthochschule Unterstützung bei der Unterkunft oder gar Wohnheimplätze anbietet. Zudem fallen die Reisekosten an.
Sie möchten im europäischen Ausland an einer unserer Partneruniversitäten studieren? ERASMUS+ stellt hierfür die ideale Finanzierungsmöglichkeit dar.
Die Voraussetzungen für die Förderung mit ERASMUS+:
Die Leistungen beinhalten Folgendes:
Bitte beachten Sie die jährliche Bewerbungsfrist. Meist ist diese Ende Januar/Anfang Februar (Bewerbung dann für kommendes WiSe oder übernächstes SoSe!)
Bewerbungsfrist WiSe 2026/27 + SoSe 2027: 1. Februar 2026. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025. Bitte hier ab dem 20. Dezember 2025 bewerben.
Unsere teilnehmenden Partneruniversitäten finden Sie hier.
Ein Blick in die Erfahrungsberichte früherer Jahrgänge lohnt sich – sie bieten wertvolle Einblicke und hilfreiche Tipps für den Auslandsaufenthalt. Die Berichte finden Sie hier.
Sie möchten außerhalb Europas studieren oder als Freemover (Gaststudium an Universität ohne Kooperationsvertrag) ins europäische Ausland? PROMOS (DAAD) stellt hierfür eine gute Finanzierungsmöglichkeit dar.
Die Voraussetzungen für ein PROMOS-Stipendium:
Die Leistungen beinhalten Folgendes:
Bitte beachten Sie: PROMOS-Stipendien sind ebenfalls für Praktika im Ausland sind ebenfalls über PROMOS förderbar.
Bewerbungsfristen sind in der Regel:
Eine Förderung mit Auslands-BaföG ist für jede Art von Auslandsstudium (Europäisches, Nicht-Europäisches Ausland, Freemover etc.) möglich. Bitte beachten Sie: In vielen Fällen, bekommen Studierende Auslands-BaföG, obwohl sie für Inlands-Bafög nicht berechtigt sind.
Die Voraussetzungen sind Folgende:
Die Leistungen umfassen Folgendes:
WICHTIG: Sofern ein Auslandssemester/Auslandsstudium in Ihrem Studiengang nicht verpflichtend ist, verlängert sich Ihre Förderhöchstdauer beim BaföG automatisch um die Zeit, die Sie im Ausland verbracht haben. Dies bedeutet konkret, dass Sie bei Überschreiten der Regelstudienzeit aufgrund eines Auslandssemesters, auch nach Ende der Regelstudienzeit weiterhin Inlands-BaföG bekommen können. (Beispiel: Ihre Regelstudienzeit beträgt 6 Semester im Bachelor Chemie. Sie verbringen ein Semester im Ausland. Sie bekommen daraufhin automatisch 7 Semester lang BaföG.)
Für Ihren Auslands-BaföG-Antrag sind die jeweiligen Studierendenwerke je nach Land/Region zuständig. Bitte stellen Sie bei den jeweils zuständigen Studierendenwerken Ihren Antrag. Eine Liste mit den zuständigen Ämtern finden Sie hier.
Bewerbungsfrist: Mindestens VOR Reiseantritt, den Antrag stellen, um von Tag 1 an die Förderung zu erhalten. Im Allgemeinen wird empfohlen sich mind. 6 Monate vor dem Antritt des Auslandsstudiums um den Auslands-BaföG-Antrag zu kümmern.
Weitere Informationen zum Antrag, benötigten Unterlagen etc. finden Sie hier.
Sie planen einen längeren Studienaufenthalt (mind. 7 Monate) im nicht-europäischen Ausland? Die Jahresstipendien des DAAD sind hierfür eine ideale Finanzierungsmöglichkeit.
Die Voraussetzungen für das DAAD-Jahresstipendium sind Folgende:
Die Leistungen des DAAD-Jahresstipendiums sind Folgende:
Zusätzlich mögliche Leistungen:
WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium. Meist mind. 1-1-,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr VOR Förderbeginn. Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.
Mehr Informationen zum DAAD-Jahresstipendium finden Sie hier.
Sie planen neben eines Auslandsstudiums auch Ihr Pflichtpraktikum im europäischen ODER nicht-europäischen Ausland zu absolvieren? Hierfür bieten sich die DAAD-Stipendien für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland ideal an.
Sie können so z.B. ein Pflichtpraktikum von mind. 2 Monaten direkt im Anschluss an Ihr Auslandssemester von mind. 3 Monaten im Gastland finanzieren.
Die Voraussetzungen für das DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland sind Folgende:
Beispiel: Sie studieren an einer Universität in Frankreich von September 2025 bis einschließlich Januar 2026. Direkt im Anschluss absolvieren Sie entweder an der selben Universität (oder einer anderen Universität oder einem Unternehmen) in Frankreich Ihr Pflichtpraktikum in den Monaten Februar und März 2026. Sie werden für den gesamten Zeitraum vom DAAD gefördert.
Die Leistungen des DAAD-Stipendiums beinhalten:
Übrigens: Zweitstipendien (ERASMUS+ etc.) bis monatlich 538€ max. sind anrechnungsfrei.
Zusätzlich mögliche Leistungen:
WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium. Meist mind. 1-1-,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr VOR Förderbeginn. Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.
Weiter Informationen zum DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland gibt es hier.
Es lohnt sich auch, bei weiteren Stiftungen nach passenden Förderprogrammen für Auslandsaufenthalte zu recherchieren. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen häufig mehrere Monate, teils sogar über ein Jahr vor Beginn des Aufenthalts liegen.
Sie können sich auf der Seite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen einen Überblick über die Stiftungen in Deutschland verschaffen.
Die Wahl der Gastuniversität kann neben persönlichen Gründen auch mit fachlichem Interesse und den inhaltlichen Schwerpunkten der Gastuniversität begründet werden.
Die Wahl der Gastuniversität hat Auswirkungen auf Finanzierungsmöglichkeiten und evtl. auch auf Anerkennung der Leistungen. Im Allgemeinen gilt: Ein Studium im europäischen Ausland ist oft einfacher zu organisieren als ein Studium außerhalb Europas (Visa, Studiengebühren etc.).
Lassen Sie sich jedoch nicht davon abschrecken. Die Wahl des Studienortes ist entscheidend für den Erfolg Ihres Auslandsstudiums.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen und Bewerbungsvoraussetzungen (Sprachkenntnisse, Mindestanzahl der Fachsemester etc.).
Sie können Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt grundsätzlich mit einem Erasmus+ Stipendium (ca. 450-550 € mtl.) finanzieren. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Finanzierung mit Auslands-BaföG (Achtung oft bekommen Sie Auslands-BaföG, obwohl Sie kein Inlands-BaföG erhalten.)
Die Wahl der Gastuniversität kann neben persönlichen Gründen auch mit fachlichem Interesse und den inhaltlichen Schwerpunkten der Gastuniversität begründet werden.
Die Wahl der Gastuniversität hat Auswirkungen auf Finanzierungsmöglichkeiten und evtl. auch auf Anerkennung der Leistungen. Im Allgemeinen gilt: Ein Studium im europäischen Ausland ist oft einfacher zu organisieren als ein Studium außerhalb Europas (Visa, Studiengebühren etc.).
Lassen Sie sich jedoch nicht davon abschrecken. Die Wahl des Studienortes ist entscheidend für den Erfolg Ihres Auslandsstudiums.
Ein Auslandsstudium außerhalb Europas lässt sich oft eben so gut organisieren, wie in Europa. Ein Auslandsstudium außerhalb Europas erfordert jedoch oft eine besonders gute Planung und Organisation im Vorfeld.
Vorteile der Direktaustauschprogramme unserer Partnerunis sind oft der vollständige Erlass der Studiengebühren, eine vorrangige Platzierung im Studierendenwohnheim oder bspw. auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen und Bewerbungsvoraussetzungen.
Das Hessen-Queensland Programm fördert den Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal zwischen Hessen und Queensland. Es basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Hochschulen beider Regionen und unterstützt die Internationalisierung der 14 staatlichen hessischen Hochschulen sowie der Queensland-Hochschulen, um vielfältige Partnerschaften zu entwickeln.
Es werden in der Regel zwei Studierende der Goethe-Universität für ein Auslandssemester an einer der unten stehenden Partneruniversitäten in Queensland nominiert. Die Studiengebühren in Queensland werden im Rahmen des Programms erlassen.
Folgende Partneruniversitäten nehmen am Programm teil:
Die Bewerbungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Hessen-Queensland Programm umfassen Folgendes:
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.