Hinweise zur Zentralen Eintragung in höheren Semestern

Liebe Studierende,

die ZENTRALE EINTRAGUNG (ZE) für das Wintersemester 2023/2024 (vorklinische medizinische Kurse des regulären 3. Semesters in Medizin und Zahnmedizin sowie für nachzuholende Kurse) findet ausschließlich im Zeitraum:

vom 14.06. bis einschließlich 21. Juni 2023 (Ausschlussfrist!) statt,

siehe:

https://factweb.kgu.de/StudentWebApp/SProfil/  (dann Zentrale Eintragung – Anmeldung / Abmeldung). Die Darstellung und die Anmeldung findet getrennt nach Semestern statt – der Studienverlauf und nicht das Fachsemester sind maßgebend. Bitte wählen Sie Ihre Online-Anmeldung nach Ihrem Studienstand aus!

Falls Sie mehrere Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem 1. und 3. Semester gleichzeitig absolvieren möchten, sollten Sie Ihren weiteren Studienverlauf sinnvoll und machbar planen. Evtl. sollten Sie den Studienverlauf mit dem Dekanat absprechen.

Führen Sie diese Anmeldung an einem ausreichend großen Bildschirm durch (nicht an einem Handy) sonst gibt es Probleme bei der Darstellung.

Ohne diese Anmeldung ist eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erst nach einem Jahr wieder möglich! 

Folgende Lehrveranstaltungen werden fortgesetzt, und es ist keine weitere Anmeldung für das Wintersemester 2023/2024 möglich:

  • Praktikum Biochemie II
  • Seminar Physiologie II

Beim Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Kinderbetreuung) können Sie eine bevorzugte Einteilung beantragen. DAZU MELDEN SIE SICH BITTE BEI UNS (MAIL: TELFON ODER VORBEIKOMMEN). Wegen der komplexen Gesamteinteilung, die händisch erfolgt, können nach Ende der Online-Anmeldefrist keine Wünsche mehr berücksichtigt werden.

Hinweise für Studierende, die Lehrveranstaltungen und / oder Prüfungen wiederholen:

Sollten noch Wiederholungsprüfungen für das laufende Semester ausstehen, gehen wir davon aus, dass Sie diese bestehen. Bei Nichtbestehen nimmt das Dekanat diese Anmeldung vor. Für nicht bestandene Prüfungen aus dem Vorsemester sollten Sie sich bei der Zentralen Eintragung auch selbst anmelden, einfach um den Gesamtüberblick zu behalten.

Folgendes gilt nur für Studierende der Medizin:

Nach der Online-Anmeldung (ZE) muss man sich für folgende Lehrveranstaltungen noch einen Termin selbst wählen (Auswahl unter „Wahlpflichtveranstaltungen“; Sie werden zu gegebener Zeit von uns per E-Mail informiert, ab wann die Auswahl freigeschaltet wird. Hierbei gilt: Die bereits eingeteilten Lehrveranstaltungen haben Vorrang - ein Tausch wegen einer Wahlveranstaltung ist nicht möglich!):

Anatomie am Lebenden I (1. Semester dreistündig)

Naturwissenschaftliche Methoden in der Klinik (Biologie, Chemie, Physik; 1. Semester jeweils dreistündig)

Anatomie am Lebenden III (3. Semester dreistündig)  

Wahlfach (3. Semester)

Auch für diese Lehrveranstaltungen gelten die regulären Abmeldefristen, wer zu seinem Termin nicht anwesend ist, hat auch bei diesen Lehrveranstaltungen 1 x nicht regelmäßig teilgenommen.

PRÜFEN SIE BITTE NACH DER ONLINE-ANMELDUNG NOCHMALS IHRE DATEN. BEI DEN ANGEMELDETEN LEHRVERANSTALTUNGEN MUSS JEWEILS EIN ORANGE-FARBIGER PUNKT ZU SEHEN SEIN. Hier finden Sie eine Gesamtübersicht über das Fächerangebot pro Semester: https://www.uni-frankfurt.de/61504051/Kurse__Praktika_und_Seminare

https://www.uni-frankfurt.de/61067383/Vorlesungen_im_vorklinischen_Studienabschnitt

Überprüfen Sie bitte Ihre eingetragenen Prüfungsergebnisse. Bei Abweichungen melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Bitte aktualisieren Sie bei dieser Gelegenheit auch Ihre persönlichen Daten, ergänzen Sie vor allem Ihre aktuelle Handynummer, falls noch nicht geschehen.

Falls Sie das Studium beenden sollten, beachten Sie bitte, dass das Studierendensekretariat keine Meldung an den Fachbereich Medizin weitergibt. Schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail, wenn Sie nicht weiter studieren!

Allen, die den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. den 1. Abschnitt der Zahnärztlichen Vorprüfung im Herbst 2023 absolvieren, wünschen wir viel Erfolg und einen guten Start in den klinischen Studienabschnitt.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte die jeweilige Studienordnung für Medizin und Zahnmedizin, diese sind auf unserer Homepage wie alle relevanten Informationen zum Studium hinterlegt. Insbesondere werden die Regelungen für die Befristungen des Studiums (§ 29 für Medizin und § 27 für Zahnmedizin) angewandt! Zusätzlich gibt es auch im Hessischen Hochschulgesetz § 59 Absatz 4 eine Regelung zum Studienfortschritt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr weiteres Studium!

Beate Thomas
Eva Demuth
Jan Steinmetzer

Campus Niederrad
Dekanat Vorklinik