Promotion als Wahlfach

Eine Doktorarbeit als solche kann nicht als Wahlfach anerkannt werden. Jedoch können Veranstaltungen, die im Rahmen einer Doktorarbeit stattfinden und die den Anforderungen eines Wahlfaches entsprechen, gemäß dem Beschluss des Fachbereichsvorstands (Beschluss Nr. V-FB 34/2016) vom 09.02.2016 als Leistungen des Wahlfaches anerkannt werden.

Sie können als Wahlfach anerkannt werden, wenn

  • die Inhalte einem der 18 Profilfächer (Homepage) zugeordnet werden können
  • eine Prüfung erfolgt, deren Leistung benotet wird
  • die Dauer der Unterrichtung in Semesterwochenstunden (1 SWS = 14 x 45 Minuten Unterricht) mit Stempel und Unterschrift und Benotung versehen im Testatheft vom Betreuer / von der Betreuerin dokumentiert wird