Zentrale Eintragung
Termine und Fristen Wintersemester 2023/24
11.09.2023 | Beginn der Zentralen Eintragung (Anmeldung für die Lehrveranstaltungen des 1. Semesters) | |
verlängert bis |
Ende der Zentralen Eintragung und Anmeldeschluss für die Lehrveranstaltungen des 1. Semesters. Alle Erstsemester, die die Anmeldung versäumt haben, aber im Wintersemester 2023/24 an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, sollten bitte unverzüglich Kontakt mit dem Dekanat aufnehmen! |
Allgemeine Hinweise zur Zentralen Eintragung
Alle Studierenden – auch Studienanfänger – müssen sich für alle Kurse, Praktika und Seminare anmelden, die sie besuchen möchten. Ohne vorherige Anmeldung ist eine Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen nicht möglich! Dieses Anmeldeverfahren wird "Zentrale Eintragung" genannt, weil die Anmeldung zentral vom Dekanat durchgeführt wird und nicht dezentral in den Instituten und Kliniken des Fachbereichs.
Nach dem Anlegen eines Benutzerkontos in FACTScience® (Registrierung), haben Sie Zugang zur FACTScience® Student Web App. In der Student Web App können Sie sich innerhalb der vom Dekanat vorgegebenen Fristen für die Lehrveranstaltungen des 1. Semesters anmelden.
Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt bei der Zentralen Eintragung grundsätzlich keine Rolle. Die Vergabe der Plätze in den Lehrveranstaltungen und die Einteilung in Gruppen wird von den Mitarbeiter*innen des Studiendekanats vorgenommen. Eine Ausnahme sind die Wahlpflichtveranstaltungen, bei denen Sie sich selbst direkt in eine Gruppe eintragen. Bitte melden Sie sich nur zu Wahlpflichtveranstaltungen an, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert wurden. Eine Ankündigung erhalten Sie rechtzeitig vorher per Mail.
Zur Zentralen Eintragung gibt es auch ein Tutorial.
Anmeldung und Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Sie schließt die Anmeldung zu allen zugehörigen Erfolgskontrollen ein. Eine separate Prüfungsanmeldung gibt es am Fachbereich Medizin nur im klinischen Studienabschnitt des Medizinstudiums. Von jeder Lehrveranstaltung kann man sich ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Beginn wieder abmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Abmeldung mehr möglich, auch nicht von den Erfolgskontrollen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Krankheit) kann jedoch ein Rücktritt von der Veranstaltung oder den Erfolgskontrollen beantragt werden.
Der Besuch der Vorlesungen wird empfohlen, ist jedoch freiwillig. Es gibt keine Anwesenheitspflicht, und es ist keine Anmeldung erforderlich.