Orientierungspraktikum

Po

Das Orientierungspraktikum (nur gültig für Studierende mit Immatrikulation vor dem WiSe 23/24)

Liebe Lehramtsstudierende,

im Folgenden haben wir Informationen für Sie zusammengetragen, die besonders häufige Fragen zum Orientierungspraktikum abdecken. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, gerne können Sie uns eine Email schreiben sofern Ihre Frage nicht beantwortet wird.

Das Orientierungspraktikum als Video kurz erläutert

Orientierungspraktikum...was ist das?

Das vierwöchige Praktikum in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dient der "Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld" und sollte optimalerweise vor Studienbeginn absolviert werden. Es wird durch das Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG, §15 (1)) und dessen Durchführungsverordnung (DV, §21) geregelt. 

Das OP umfasst vier Wochen, es kann maximal auf zweimal zwei Wochen aufgesplittet werden. In der Regel umfasst die Arbeitszeit 30 Zeitstunden pro Woche. Insgesamt müssen 120 Zeitstunden absolviert werden. Sie erstellen im Laufe Ihres Praktikums ein Studienportfolio, in dem sie die Einrichtung, Ihr Tätigkeitsfeld und für Sie interessante Aspekte beschreiben. Dieses bewahren Sie in Ihren Unterlagen auf.

Ein Nachweis über ein absolviertes OP ist Bedingung für die Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien (Anmeldetermine immer in der 2. Vorlesungswoche, es handelt sich um eine Online-Anmeldung, siehe hier). Ohne den Nachweis können Sie sich nicht zu den SPS anmelden. Die Anmeldung ist dann erst im Folgesemester wieder möglich. Ihr Studium verlängert sich nicht zwangsläufig, wenn Sie das Orientierungspraktikum nachholen müssen. Bitte beachten Sie aber dazu unsere untenstehenden Informationen!
Bei der Anmeldung zu SPS versichern Sie, dass Sie das OP durchgeführt haben, und geben an, in welcher Einrichtung/welchen Einrichtungen Sie die insgesamt 120 Zeitstunden absolviert haben. Sollten Sie den Nachweis gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien oder im Vorbereitungsseminar nicht erbringen können, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Das Verfahren wird zudem zur Ermittlung der Schwere der Täuschung an den Prüfungsausschuss übergeben. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang (SPoL §25).

...wie weisen Sie das OP nach? 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Nachweis mittels Formularvordruck (rechts im Downloadbereich):
Bei regulärem Absolvieren Ihres Orientierungspraktikums (4 Wochen, 120 Zeitstunden) laden Sie bitte die Bescheinigung und Informationen zum Studienportfolio herunter und legen diese sowie das ausgefüllte Studienportfolio Ihrem/ Ihrer Bertreuer*in vor. Die Bescheinigung muss auf unserem Musterformular (Download) erfolgen, damit alle relevanten Daten enthalten sind! In diesem Fall benötigen wir keine Zusendung Ihrer Dokumente! Bitte heben Sie Ihren Nachweis und Ihr Studienportfolio in Ihren Unterlagen auf, ggf. kann darauf zurückgegriffen werden. Es kann sein, dass Sie nach der Anmeldung zu SPS aufgefordert werden, eine Bescheinigung vorzuweisen. Nur in diesem Fall senden Sie den Nachweis ans SPS-Büro!

Bescheinigung über Anrechnung des OPs durch die Studienberatung:
Dieses Vorgehen wird weiter unten erklärt.

...wer muss es absolvieren?

Alle L1- (Grundschullehramt), L2- (Haupt- und Realschullehramt), L5- (Förderschullehramt) Studierenden müssen es nachweisen.

L3- (Gymnasiallehramt) Studierende absolvieren an der Goethe Universität das Praxissemester. Mit dem Praxissemester entfallen das Orientierungs- und Betriebspraktikum.

...wann muss das OP absolviert werden? 

Es klang eben schon an - das Orientierungspraktikum sollte vor Studienbeginn liegen. In aller Regel sind Sie zum Zeitpunkt des Orientierungspraktikums erst "Studienbewerber", wissen also nicht unbedingt, ob Sie den Studienplatz auch erhalten. Dennoch empfehlen wir unbedingt, das OP frühzeitig zwischen Abitur und Studienbeginn zu absolvieren!
Einen Rahmen setzt dabei die Regelung, dass das Praktikum nicht zu Schulzeiten absolviert werden soll (auch eine Anrechnung von Schulpraktika ist nicht möglich) und optimalerweise zu Studienbeginn vorliegen sollte. Planen Sie die vier Wochen Praktikum spätestens für März (Studienbeginn SoSe) oder September (Studienbeginn WiSe) ein. Kalkulieren Sie auch die Suche nach dem Praktikumsplatz und das Ausstellen der Bescheinigung durch den Praktikumsgeber immer mit ein.

...wo sollte das OP absolviert werden und wo nicht?

"Bereiche des Orientierungspraktikums sind die Arbeit und Organisation einer staatlichen, kirchlichen oder freien Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport (...)" (HLbG-DV, §21 (3)). Studienbewerber*innen soll eine Vororientierung für das pädagogische Arbeitsfeld ermöglicht werden, sie sollen Erfahrungen, die insbesondere außerhalb der Schule liegen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sammeln können. Ihre Arbeit soll dabei in den Einrichtungen angeleitet werden. Sie können das Praktikum natürlich auch außerhalb Hessens absolvieren.

Geeignete Tätigkeitsnachweise sind Nicht akzeptierte  Tätigkeitsnachweise sind           
  • Tätigkeiten und Praktika mit Kindern und Jugendlichen
  • Soziales Jahr,
  • Zivildienst;
  • Tätigkeiten und Praktika in Jugendeinrichtungen;
  • Vereine (z.B. Jugendfeuerwehr);
  • Kirchliche Einrichtungen;
  • Schule
  • Kindergärten
  • Nachhilfeschulen;
  • Kindertagesstätten;
  • Soziale Tätigkeiten bei freien Trägern (z.B. LWV)
L5-Studienbewerber/Studieninteressierte:
Das OP soll an Förderschulen/Einrichtungen der Jugend- bzw. Behindertenhilfe oder in einem Beratungs- und Förderzentrum absolviert werden! 

Auch langfristige Tätigkeiten (wöchentliche Jugendgruppen) können bei passender Tätigkeit angerechnet werden, sobald 120h nach der Schulzeit vorliegen! 

  • Praktika und Tätigkeiten mit Erwachsenen und Senioren,
  • Praktika, die in der eigenen Schulzeit abgeleistet wurden,
  • Tätigkeiten in der zuletzt selbst besuchten Schule;
  • Au-pair

Auf der Suche nach einer passenden Praktikumsstelle?

Auf unserem Informations-& Beratungsportal Main-Lehramt lassen viele Kinder-& Jugendeinrichtungen bezahlte Stellenanangebote auf dem Stellenmarkt veröffentlichen. Vielleicht ist hier etwas Passendes für Sie dabei oder Sie finden über die Stellenanzeigen Einrichtungen, bei denen Sie auch nach einem 4-wöchigen Praktikumsplatz fragen können. Bei einer längerfristigen Tätigkeit (über 4 Wochen hinausgehend) beachten Sie bitte die Hinweise zum Anrechnungsverfahren. 

...Anrechnung des Orientierungspraktikums ...

Sie können einen formloseAntrag auf Anrechnung bei der Studienberatung stellen. Dieser muss mit ausreichend Vorlaufzeit vor der SPS-Anmeldung bei der Studienberatung eingegangen sein (lehramtsstube@uni-frankfurt.de)! Andernfalls kann eine Bearbeitung bis zur SPS-Anmeldung nicht mehr garantiert werden!

Der Antrag soll folgende Unterlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei enthalten:

  • Tätigkeitsbescheinigung(en) der Einrichtung(en)/ Ihrer(s) Arbeitgeber(s) mit jeweils kurzer Tätigkeitsbeschreibung und Angabe der geleisteten Stundenanzahl (mind. 120 Zeitstunden) sowie Angaben zum Beschäftigungszeitraum
  • Abiturzeugnis mit Ausstellungsdatum (als Nachweis, dass die Tätigkeit nach dem Abitur erfolgte)

Welche Tätigkeiten können angerechnet werden?

  • ein soziales Jahr
  • Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • längerfrsitige Berufs-/Nebentätigkeiten in Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, mit geringerer Wochenstundenzahl (insg. aber 120 Zeitstunden)
  • absolvierte Praktika/ (soziale) Tätigkeiten im Ausland 

Sie wollen Ihr Orientierungspraktikum im Ausland absolvieren oder haben bereits ein Praktikum im Ausland absolviert? Grundsätzlich ist die Ableistung Ihres Praktikums im Ausland möglich. Allerdings gelten auch hier die Richtlinien zum Orientierungspraktikum (siehe oben). Um eine Anerkennung des Praktikums zu ermöglichen, müssen Sie allerdings einen englisch- oder deutschsprachigen Nachweis über Ihre Tätigkeit, die Dauer und die abgeleisteten Zeitstunden sowie Ihr Abiturzeugnis bis zum o.a. Zeitpunkt bei uns einreichen (lehramtsstube@uni-frankfurt.de).

Sie haben das Praktikum bereits abgeleistet, aber noch keine Anrechnung (damals bei der LA) beantragt bzw. den Bericht dort eingereicht? Dies ist nur möglich, wenn das Praktikum vor den 1.11.2014 abgeleistet wurde! Sie haben zwei Möglichkeiten: Erstens: Sie drucken sich das auf dieser Webseite hinterlegte Musterformular aus und lassen sich das Praktikum erneut von der Einrichtung bestätigen. Zweite Möglichkeit: Senden Sie Bescheinigung nach Maßgaben der LA als Scan an uns und wir übertragen es Ihnen dann. (lehramtsstube@uni-frankfurt.de)

Sie haben eine Anrechnung von der LA, in dem auch vermerkt ist, dass das Orientierungspraktikum angerechnet wird? Wunderbar, dann reicht dieses Dokument zur Vorlage bei der Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien!