Disputation

Disputationsverfahren

Dissationen im sitzungssal

Benennung der Mitglieder der Prüfungskommission

Sobald beide Gutachten dem Promotionsbüro vorliegen, werden Sie und Ihre/Ihr Doktormutter/Doktorvater darüber schriftlich per E-Mail informiert.

Die Auswahlkriterien für Mitglieder der Prüfungskommission sind § 9 der Promotionsordnung vom 03.12.2014 zu entnehmen:

  • Die/der Vorsitzende muss eine/ein Professorin/Professor und Mitglied des Fachbereichs sein.
  • Als weiteres Mitglied ist eine/ein Professorin/Professor im Sinne des § 5 Abs. 1 a bis c der Promotionsordnung vom 03.12.2014 zu benennen.
  • Der Promotionsausschuss hat per Beschluss festgelegt, dass die in der Promotionsordnung vom nach § 9 (2) zu benennenden Mitglieder der Prüfungskommission entsprechend § 8 (1) nicht derselben Klinik bzw. demselben Institut bzw. derselben Abteilung angehören dürfen.

Es ist zu beachten, dass die Vorschläge seitens der/s Doktormutter/Doktorvater zur Besetzung der Prüfungskommission nicht immer berücksichtigt werden und der Vorsitzende des Promotionsausschusses sich vorbehält, ggf. andere als die vorgeschlagenen Prüfer einzusetzen.

Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Vorschlag seitens Ihrer/s Doktormutter/Doktorvaters zur Besetzung der Prüfungskommission eingehen, so bestimmt der Promotionsausschuss die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission. Die Nachricht über die Festsetzung/Genehmigung der Prüfer durch den Promotionsausschuss erhalten Sie per E-Mail.

Eine Lehrkörperliste des Fachbereichs, die bei der Suche nach geeigneten Prüferinnen/Prüfern behilflich sein kann, finden Sie hier.