Publikationsbasierte Dissertation
Promotion
Promotionsverfahren
- Dr. med. - Dr. med. dent. - Dr. rer. med.
- Promotionsausschuss
- MD-PhD / PhD Studium
- MD-PhD / PhD Ausschuss
Referentenbereich
Publikationsbasierte Dissertation

Vorgaben bei der Erstellung einer publikationsbasierten Dissertation
Wenn Sie nach der Promotionsordnung vom 03.12.2014 promovieren, kann Ihre Dissertation in publikationsbasierter Form vorgelegt werden und vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein. Für den Aufbau der Dissertation in publikationsbasierter Form gilt Anlage 2 der Promotionsordnung vom 03.12.2014.
Die publikationsbasierte Dissertation muss mindestens ein zur Veröffentlichung angenommenes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen, das/die in einem anonymisierten Peer Review-Verfahren begutachtet wurde. Die/der Doktorandin/Doktorand muss bei diesem/r Manuskript/Publikation die/der alleinige Erstautorin/Erstautor sein. Zumindest eine/ein Gutachterin/Gutachter der publikationsbasierten Dissertation darf nicht zugleich Koautorin/Koautor der Publikation/en sein.
Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen (eine andere Sprache kann der Promotionsausschuss gestatten).
Bitte senden Sie uns vor Einreichung der Dissertation Ihre Veröffentlichung als PDF-Datei zu. Diese wird dann vorab auf die Erfüllung der Kriterien für die publikationsbasierte Dissertation geprüft.
Aufbau einer publikationsbasierten Dissertation:
Bitte übernehmen Sie die unten genannte Reihenfolge des Aufbaus sowie die oben genannten allgemeinen Formatvorgaben für Ihre Arbeit:
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Titelblatt (s. o.),
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Seite 2 (s.o.),
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Inhaltsverzeichnis,
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Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, die außerder üblichen Inhaltsangabe die Zielrichtungder Arbeit sowie die Bedeutungder erzielten Resultate verständlich darstellt. Die Zusammenfassung sollte in der Regel einen Umfang von zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Beide Zusammenfassungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit und werden bewertet. Abweichungen von dieser Vorschrift müssen zuvor vom Promotionsausschuss genehmigt sein, die u.U. zu einer erheblichen Verzögerung in der Bearbeitung des Antrags auf Zulassung führen kann.
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gegebenenfalls Abkürzungsverzeichnis,
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übergreifende Zusammenfassung in Deutsch oder Englisch (i. d. R. 5 - 10 Seiten) bestehend aus Einleitung (bezogen auf die übergreifende Fragestellung), Darstellung des/r Manuskripts/e bzw. Publikation/en und Diskussion der Gesamtheit der Ergebnisse und deren Beitrag/Bedeutung für die Beantwortung der Fragestellung,
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Übersicht der zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripte bzw. Publikationen,
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das/die Manuskript(e)/Publikation(en)
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Darstellung des eigenen Anteils an den einzelnen Manuskripten/Publikationen,
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Literaturverzeichnis (s.o.) zu den Zitaten der Einleitung und der Diskussion,
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Anhang mit evtl. weiteren, in den Manuskripten/Publikationen nicht dokumentierten Originaldaten oder Methoden,
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Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (optional),
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sowie schriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift.
Bitte nehmen Sie keine inhaltlichen Veränderungen an der schriftlichen Erklärung vor, sondern legen Sie diese exakt gemäß Anlage 5 der Promotionsordnung vom 03.12.2014 vor!
Der Titel der Dissertation darf vier Zeilen nicht überschreiten.
Die Unterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen, im Format DIN A4 ohne Lochung in Klemmbindern.