Muss ich ein Freisemester melden, wenn ich nach dem zweiten Staatsexamen nicht direkt das Praktische Jahr antreten möchte?
Es muss kein Freisemester gemeldet werden, da Sie keine Veranstaltungen des Klinischen Abschnitts mehr besuchen müssen. Sie bleiben immatrikuliert und informieren die PJ-Koordinatorin Frau Bellinghausen dass Sie erst später ins Praktische Jahr starten (http://www.uni-frankfurt.de/63442932/Aktuelles).